Beschlussvorlage - B/16/4850-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1. hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch die Bezirksvertretungen und den Finanz- und Personalausschuss zu verzichten;

 

2. die Küchen und Speiseräume in Fortsetzung der im Jahr 2018 begonnenen Maßnahmen an der Kastellschule, der Königschule und der Overbergschule umzubauen und

 

3. die hierfür im Haushalt 2019 veranschlagten investiven Mittel in Anspruch zu nehmen: 

 

Investitionsnummer

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010000108

GS 2020: Mensen

783900

Auszahlungen für Investitionsmaß-nahmen GS2020

895.000,00

 

 

Hinweis:

 

Eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben wird über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Auf Grundlage dieses Beschlusses wird ein entsprechender Kreditantrag durch die Verwaltung gestellt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01: Bildungsplan 2016 - 2020

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01: Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01: Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: B/16/3976-01: Umsetzung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ hier: Detailplanungen und Kosten an 5 Schulen des Beschlusspunktes „Umbau Mensen“

 

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x ]

 

b) Sonstige

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Ausgangslage:

 

In der Beschlussvorlage vom 24.09.2018 – Drucksache-Nr. B/16/3976-01 – für den Rat der Stadt wurden die Mindeststandards, die einzelnen Verpflegungssysteme, die hygienerechtlichen Rahmenbedingungen sowie die allgemein vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Zuge der Mensenerneuerung umfänglich thematisiert und betrafen auch die im Beschlussvorschlag aufgeführten Schulstandorte Kastellschule, Königschule und Overbergschule.

 

 

 

Aktuelle Umbaumaßnahmen

 

Im Rahmen des Umsetzungsfortschritts soll nunmehr mit dem Umbau der zunächst zurückgestellten Schulstandorte Kastellschule, Königschule und Overbergschule in den anstehenden Sommerferien begonnen werden.

 

Mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 260.000,00 EUR können die zuletzt angehaltenen Durchschnittskosten von 290.000,00 EUR an der Königschule unterschritten werden.

 

An der Kastellschule führen die vorgegebene Raumgröße sowie zusätzliche Anforderungen an den Brandschutz zu erhöhten Kosten; voraussichtliche Baukosten: 325.000,00 EUR.

 

An der Overbergschule fallen zusätzliche Kosten durch die Lage im Gebäude (Souterrain) und den dadurch notwendig werdenden Einbau einer Hebeanlage an. Die voraussichtlichen Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt 310.000,00 EUR.

 

Alle Umbaumaßnahmen wurden zwischen den jeweiligen Schulen, dem Bereich Schule, dem Strategischen Immobilienmanagement und der OGM GmbH abgestimmt. Mit den Baumaßnahmen soll – vorbehaltlich der noch einzuholenden Kreditzusage – in den anstehenden Sommerferien begonnen und auch im Wesentlichen zum Abschluss gebracht werden.

 

 

 

 

Ausblick

 

Hinsichtlich der Umbaumaßnahmen an der Concordiaschule und der Erich-Kästner-Schule laufen derzeit die entsprechenden Prüfungen der bautechnischen Umsetzung. Mit zeitnahen Ergebnissen ist zu rechnen.

Vertragliche Besonderheit

 

Bei der Beschaffung der Küchen ist zu beachten, dass Küchen als bewegliches Anlagevermögen gelten. Dies bedeutet, dass diese eigentlich durch die OGM GmbH beschafft, in deren Anlagevermögen übergehen und über Nutzungsentgelte der Stadt Oberhausen zur Verfügung gestellt werden. Da diese Variante nicht über „Gute Schule 2020“ finanziert werden könnte, müssten die Beschaffungskosten komplett im konsumtiven städtischen Haushalt dargestellt werden.

 

Eine förder- und haushaltskonforme Variante ist, eine Sondervereinbarung mit der OGM GmbH (analog zum Verfahren bei der IT-Ausstattung) zu treffen und die Küchen in einer Summe zu bezahlen mit anschließendem Eigentumsübergang in das Anlagevermögen der Stadt Oberhausen.

 

 

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Anlagen

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