Beschlussvorlage - B/17/2067-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Stadtplanungs- und Mobilitätsauschuss beschließt die Durchführung der Kanal-/ Straßenbaumaßnahme Amselstraße von Hasenstraße bis Teutoburger Straße

 

Haushaltsmittel stehen bei der

 

Finanzstelle         560011030100000 - Kanalbauprogramm –

Finanzposition     785230 - AiB Tiefbaumaßnahme EBO –

 

in Höhe von 1.170.00,00 EUR brutto zur Verfügung.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

 

Kanalbauprogramm 2019    B/16/4224-01

Kanalbauprogramm 2020    B/16/5070-01

Straßen- und Wegekonzept 2022 - 2026 B/17/1205/01

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 8a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist die Gemeinde verpflichtet - soweit im Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten sind - frühzeitig eine Versammlung der von dem Vorhaben betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer (verbindliche Anliegerversammlung) durchzuführen. Die Versammlung hat am 24.03.2022 stattgefunden. Den Grundstückeigentümerinnen und –eigentümer wurden die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten vorgestellt.

 

Für alle nach § 8 KAG NRW beitragspflichtigen Baumaßnahmen ist vor Durchführung die Beschlussfassung in den zuständigen politischen Gremien der Stadt Oberhausen notwendig. Die Beschlussfassung erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens.

 

In der Anliegerversammlung wurden die allgemeinen Fragen der Eigentümer in Bezug auf die Baumaßnahme grundsätzlich beantwortet. Zusätzliche bzw. weitere Anliegen der Anlieger bzw. Eigentümer werden durch die Stadtverwaltung Oberhausen und durch die WBO GmbH telefonisch und gegebenenfalls persönlich geklärt.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat die Verwaltung u. a. mit dem Beschluss über das Straßen- und Wegekonzept 2022 bis 2026 mit der Umsetzung der folgenden Baumaßnahme beauftragt:

 

Amselstraße von Hasenstraße bis Teutoburger Straße

(lfd. Nr. 2 des Straßen- und Wegekonzeptes)

 

Im Kanalbauprogramm 2019 der Stadt Oberhausen wurde die Erneuerung des Abwasserkanals in der Amselstraße zwischen der Hasenstraße und Buschstraße beschlossen. Im Kanalbauprogramm 2020 der Stadt Oberhausen wurde der Teil des Abwasserkanals von Buschstraße bis Teutoburger Straße nach beschlossen.

 

Das Material des bestehenden Kanals ist aus Steinzeug. Der Bestandskanal wurde 1948 als Kreisprofil in der Nennweite DN 300 mit Sohltiefen zwischen 2,95 m und ca. 2,60 m verlegt. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurde ein Baugrundgutachten einschließlich einer Beurteilung der anstehenden Böden und Wiederherstellung der Straße erstellt. Die kameratechnischen und hydraulischen Untersuchungen des Kanals haben ergeben, dass aufgrund des Schadensbildes die Erneuerung des Kanals erforderlich ist. Der Kanal wird in der Nennweite DN 400 mit dem Rohrwerkstoff Steinzeug erneuert. Durch den größeren Durchmesser wird die hydraulische Leistungsfähigkeit verbessert.

 

Das Baugrundgutachten empfiehlt bezüglich des Straßenbaus die Erneuerung der kompletten Fahrbahn in Asphaltbauweise einschließlich der Erneuerung des mineralischen Oberbaus in einer Gesamtstärke von 65 cm.

 

Des Weiteren ist eine Teilerneuerung der Nebenanlagen erforderlich und vorgesehen. Die Bordsteine sowie die Rinnensteine werden von der Hasenstraße bis Buschstraße auf der gesamten Länge erneuert. Außerdem wird der nordöstliche Gehweg ebenfalls von Hasenstraße bis Buschstraße erneuert. Von Buschstraße bis Teutoburger Straße wird der Rinnenstein komplett neu gesetzt. Der Bordstein wird nur auf der südwestlichen Seite erneuert. Des Weiteren werden 4 Baumbeete vergrößert. Zusätzlich werden alle Baumbeete mit Dolomitsand abgedeckt. Die entstehenden verkehrlichen Einschränkungen während der Bauzeitsind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgestimmt. Diese werden im Zuge der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Wahrscheinlich wird eine abschnittsweise Vollsperrung erforderlich sein, wobei die fußläufige Erreichbarkeit der Grundstücke und die Rettungswege jederzeit sichergestellt werden müssen.

 

Der Baubeginn ist für den Herbst 2022 vorgesehen und die Bauzeit beträgt ca. 12 Monate. Die geschätzten Baukosten betragen 1.170.000,- EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der

Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm –

Finanzposition    785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO –

zur Verfügung.

 

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2022. Die geschätzten Baukosten betragen 1.170.000,00 EUR brutto.

 

Haushaltsmittel stehen bei der Finanzstelle 560011030100000 - Kanalbauprogramm – Finanzposition 785230 – AiB Tiefbaumaßnahmen WBO – zur Verfügung.

 

Umlagefähige KAG-Beiträge in Höhe von geschätzt 430.000 EUR brutto werden in den Folgejahren erwartet. Die Maßnahme wird derzeit als förderfähig eingeschätzt.

 

 

 

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Anlagen

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