Beschlussvorlage - B/16/0958-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Rosemarie Predeik
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Frau Dr. Jordan-Ecker
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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18.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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26.08.2015
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend,
Bildung einen Förderantrag zur Landesförderung NRW „Schulsozialarbeit“ befristet vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2017 stellt. Im Falle einer Bewilligung des Förderantrags beschließt der Rat die Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit bei Trägern der freien Jugendhilfe. - Für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Rat der Stadt, eine positive
Bewilligung unterstellt, für die Einrichtung der 14,5 Stellen eine außerplan-
mäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt
911.978,31 EUR. Diese Haushaltsmittel werden beim
Produkt 060402 – Jugendarbeit, Jugendschutz
Auftrag 320006040200 – Jugendarbeit, Jugenschutz
Kostenart 531800 – Aufw. für Zuschüsse an übrige Bereiche
bereitgestellt.
Der von dem Landesprogramm geforderte Eigenanteil in Höhe von
227.994,58 EUR ist (durch bereits bestehende, kommunal finanzierte Schulso-
zialarbeiter) beim Produkt 060404 – Präventionen, Vereinbarungen, Kontrakte,
Kostenart 531806 – Aufw. f. Zusch. a. übr. Bereiche. – Schulsozialarbeit -
bereits in der Haushaltsplanung 2015 berücksichtigt.
Deckungsvorschlag:
Außerplanmäßiger Mehrertrag in Höhe von 911.978,31 EUR beim gleichen
Produkt und Auftrag, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land.
Die Jahre 2016 und 2017 werden im Rahmen der Haushaltsplanung berück-
sichtigt.
Sachverhalt
Begründung
- Darstellung des Förderprogramms
Im Zuge der Einführung und Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wurden bundesweit ca. 400 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Davon wurden NRW ca. 100 Mio. Euro pro Jahr zugewiesen. Die Förderung erfolgte in den Jahren 2011 bis 2013. In Oberhausen konnten in diesem Zeitraum 24 Stellen Schulsozialarbeit gefördert werden.
Schulsozialarbeit im Rahmen von BuT soll dazu beitragen, individuelle und gesellschaftliche Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen durch gezielte sozialpädagogische Maßnahmen auszugleichen.
Der Bund ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2010 seit dem 1. Januar 2014 seiner Verantwortung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen von BuT nicht mehr nachgekommen.
Die Landesregierung NRW hat hingegen den positiven Wert der Schulsozialarbeit im Rahmen von BuT betont und sieht die sozialpädagogische Arbeit an Schulen als wichtiges Element des Landesprogrammes „Kein Kind zurücklassen“.
Da der Bund trotz politischer Bemühungen zahlreicher gesellschaftlicher Gruppen auch in Oberhausen seiner Verpflichtung zur Weiterfinanzierung nicht mehr nachkommt, hat die Landesregierung NRW beschlossen, den 53 kreisfreien Städten und Kreisen ein Angebot zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit für die kommenden drei Jahre (2015-2017), mit einem Gesamtvolumen von ca. 50 Mio. Euro pro Jahr zu unterbreiten.
Grundlage für die Berechnung des Landeszuschusses waren 1500 Schulsozialarbeiterstellen, die am 30.06.2014 an Schulen in NRW durch BuT gefördert wurden. Die jährlichen Kosten einer Stelle betragen 45.000 Euro. Hieraus erfolgt ein jährlicher Gesamtbedarf von 67,5 Mio. Euro. Dieser Bedarf wird auf die Kreise und kreisfreien Städte aufgeteilt und entsprechend ihrem jeweiligen prozentualen Anteil am tatsächlichen Mitteleinsatz für Schulsozialarbeit im Jahr 2013 als Budget zur Verfügung gestellt.
Für Oberhausen bedeutet dies unter Berücksichtigung der spezifischen Haushaltslage, dass insgesamt 1.139.972,88 Euro für die Schulsozialarbeit eingesetzt werden können. Davon hat Oberhausen einen Eigenanteil von 227.994,58 Euro pro Jahr zu leisten. Dieser Eigenanteil der Stadt kann allerdings bereits durch die Stadt Oberhausen geförderte Schulsozialarbeiterstellen erbracht werden.
Unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien des Landes NRW, die pro Schulsozialarbeiterstelle ca. 64.815 Euro zu Grunde legt, können in Oberhausen 14 neue Stellen eingerichtet werden.
- Darstellung der Förderrichtlinien des Landes NRW
Die geförderten Stellen sollen sogenannte sein, dass im Rahmen des Landesprogramms Aufgaben von Bildungs- und Teilhabeberaterinnen und –beratern wahrgenommen werden können.
Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn
- die Leistungen nach § 28 SGB II bzw. § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) vermittelt werden,
- die gesellschaftliche und arbeitsmarktliche Integration durch Bildung erfolgt
- Bildungsarmut und soziale Exklusion vermieden bzw. verringert werden kann.
Darüber hinaus soll das Landesprogramm einen präventiven Ansatz unterstützen.
Die Zielgruppe sind bedürftige Kinder und Jugendliche in NRW, bei denen soziale Benachteiligungen ausgeglichen und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe hergestellt werden sollen. Ein deutlicher Focus soll auf Kinder und Jugendliche aus von Armut besonders betroffenen Quartieren gelegt werden.
Die in diesem Bereich tätigen Personen sollen über einschlägige berufliche Erfahrungen in der Arbeit mit der Zielgruppe verfügen; dies schließt vor allem Kenntnisse über Leistungen nach § 28 SGBII und § 6b BKGG ein.
Bezeichnung | Betrag |
Durchschnittliches Jahresarbeitgeberbruttogehalt (inkl. Jahressonderzahlungen) der Entgeltgruppe 10-12 und der dortigen Stuften des TVöD-SuE | 49,890 Euro |
Direkte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGST (Nichtbüroarbeitsplatz mit 10% der Personalausgaben zzgl. 3.450 Euro für informationstechnische Unterstützung | 8.439 Euro |
Indirekte Sachausgaben pro Arbeitsplatz gem. KGSt mit 13 % der Personalausgaben | 6.486 Euro |
Summe pro Jahr | 64.815 Euro |
Summe pro Monat | 5.401 Euro |
- Verteilungsgrundlagen
Die Verteilungsgrundlagen basieren auf folgenden Indikatoren: Standort der Schule, BuT-Berechnung, Migrantenanteil, Internationale Vorbereitungsklassen (IVK) und Gemeinsames Lernen (GU). Den einzelnen Indikatoren wurden Werte zugeordnet, die Anhaltspunkte für den Bedarf an Schulsozialarbeit geben sollen.
Standort[i]: Es werden nur Schulen berücksichtigt, die in einem Sozialraum liegen, der zumindest teilweise am Förderprogramm „Soziale Stadt“ oder einem vergleichbaren Förderprogramm teilgenommen hat oder teilnehmen wird. Dadurch erhalten alle Schulen, die in Sterkrade-Nord liegen einen Gesamtwert von 0. Die anderen Schulen liegen in Sozialräumen, die an einem Förderprogramm teilgenommen haben. Für diese wird ein Wert aus der Summe der Punkte für die folgenden Indikatoren gebildet.
Bildungs und Teilhabe (BuT)[ii]: Die Anzahl der BUT-berechtigten Kinder an einer Schule wird als wichtigster Indikator für den Bedarf an Schulsozialarbeit gewertet. Für jedes BUT-berechtigte Kind erhält die entsprechende Schule einen Punkt.
Migrantenanteil: Ein hoher Migrantenanteil deutet auf einen besonderen Bedarf an „gesellschafliche[r …] Integration durch Bildung“ hin. Für einen Migrantenanteil von über 50% erhält eine Schule 10 Punkte.
Internationale Vorbereitungsklasse (IVK): Wenn eine Schule mindestens eine Internationale Vorbereitungsklasse hat, erhält sie 10 Punkte.
GL(Schulen des Gemeinsamen Lernens): GL-Schulen sollen „soziale Exklusion“ verringern und erhalten 10 Punkte.
Auf Grundlage dieses Berechnungsmodells wurde eine Rangfolge der Schulen in Oberhausen erstellt.
- Verteilung der Schulsozialarbeiterstellen
Unter dem Motto „ungleiches ungleich behandeln“ empfiehlt der Lenkungskreis Schulsozialarbeit, den der Schulausschuss in seiner Sitzung vom 19.11.2014 (Drucksachen-Nr. B/16/0453-01) beschlossen hat, die Fördersumme so zu verteilen, dass 14,5 Stellen Schulsozialarbeit an Oberhausener Schulen eingerichtet werden können. (s. Anlage)
Vereilung
Anlage/n
Schulsozialarbeit aus Landesmitteln
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133 kB
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