22.06.2015 - 24 Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend,

Bildung einen Förderantrag zur Landesförderung NRW „Schulsozialarbeit“ befristet vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2017 stellt. Im Falle einer Bewilligung des Förderantrags beschließt der Rat die Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit bei Trägern der freien Jugendhilfe.

2.Für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Rat der Stadt, eine positive

  Bewilligung unterstellt, für die Einrichtung der 14,5 Stellen eine außerplan-

  mäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt

  911.978,31 EUR. Diese Haushaltsmittel werden beim

 

  Produkt 060402 - Jugendarbeit, Jugendschutz

  Auftrag 320006040200 - Jugendarbeit, Jugenschutz

  Kostenart 531800 - Aufw. für Zuschüsse an übrige Bereiche

 

  bereitgestellt.

 

   Der von dem Landesprogramm geforderte Eigenanteil in Höhe von

   227.994,58 EUR ist (durch bereits bestehende, kommunal finanzierte Schulso-

   zialarbeiter) beim Produkt 060404 - Präventionen, Vereinbarungen, Kontrakte,

   Kostenart 531806 - Aufw. f. Zusch. a. übr. Bereiche. - Schulsozialarbeit -

    bereits in der Haushaltsplanung 2015 berücksichtigt.

 

  Deckungsvorschlag:

   Außerplanmäßiger Mehrertrag in Höhe von 911.978,31 EUR beim gleichen

   Produkt und Auftrag, Kostenart 414100 - Zuweisungen vom Land.

 

   Die Jahre 2016 und 2017 werden im Rahmen der Haushaltsplanung berück-

   sichtigt."

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Anlagen zur Vorlage