18.06.2015 - 2.2 Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.2
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Do., 18.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Rosemarie Predeik
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, dass der Bereich 3-1/ Kinder, Jugend,
Bildung einen Förderantrag zur Landesförderung NRW „Schulsozialarbeit“ befristet vom 01.08.2015 bis zum 31.12.2017 stellt. Im Falle einer Bewilligung des Förderantrags beschließt der Rat die Einrichtung von 14,5 Stellen Schulsozialarbeit bei Trägern der freien Jugendhilfe. - Für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Rat der Stadt, eine positive
Bewilligung unterstellt, für die Einrichtung der 14,5 Stellen eine außerplan-
mäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt
911.978,31 EUR. Diese Haushaltsmittel werden beim
Produkt 060402 – Jugendarbeit, Jugendschutz
Auftrag 320006040200 – Jugendarbeit, Jugenschutz
Kostenart 531800 – Aufw. für Zuschüsse an übrige Bereiche
bereitgestellt.
Der von dem Landesprogramm geforderte Eigenanteil in Höhe von
227.994,58 EUR ist (durch bereits bestehende, kommunal finanzierte Schulso-
zialarbeiter) beim Produkt 060404 – Präventionen, Vereinbarungen, Kontrakte,
Kostenart 531806 – Aufw. f. Zusch. a. übr. Bereiche. – Schulsozialarbeit -
bereits in der Haushaltsplanung 2015 berücksichtigt.
Deckungsvorschlag:
Außerplanmäßiger Mehrertrag in Höhe von 911.978,31 EUR beim gleichen
Produkt und Auftrag, Kostenart 414100 – Zuweisungen vom Land.
Die Jahre 2016 und 2017 werden im Rahmen der Haushaltsplanung berück-
sichtigt.
Beratung
Durch Herrn Tscharke wird die Tatsache der Stelleneinrichtung als erfreulich dargestellt, die Formulierung der Vorlage jedoch kritisiert.
Alle Teilnehmer der Diskussion betonen, dass die Herkunft der Finanzmittel für diese Arbeit zweitrangig ist. Bemängelt wird aber die zeitliche Befristung der Stellen.
Frau Oberste-Kleinbeck regt an, den vorgesehen Zeitplan der Beratungsfolge zu straffen und bereits in der Ratssitzung am 22.06.2015 einen Vorratsbeschluss zu fassen, damit dann zum 01.08.2015 die Stellen besetzt werden können.
Herr Große-Brömer stellt fest, dass aufgrund des überfraktionellen Vorgehens vereinbart wird, bereits in der Ratssitzung am 22.06.2015 über die Beschlussvorlage zu beraten.
Die Vorlage wird anschließend durch den Schulausschuss einstimmig vorberaten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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133 kB
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