Berichtsvorlage - M/16/0902-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit", Förderung der Stadt Oberhausen im Programmbereich lokale "Partnerschaften für Demokratie" 2015 bis 2019
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Kunst
- Bearbeitung:
- xxx xxx
- Verantwortung:
- Dr. Vogt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kulturausschuss
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Kenntnisnahme
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09.06.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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15.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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22.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt
- Ausgangssituation
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen des Bundesprogramms „Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ von 2007 bis 2010 und im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ von 2011 bis 2014 die Entwicklung, Implementierung, Umsetzung und Sicherung der Nachhaltigkeit von sog. Lokalen Aktionsplänen (LAP) gegen Rechtsextremismus gefördert. Diese lokalen Strategien werden seitens des Ministeriums als ein Erfolg versprechender Ansatz zur Stärkung der Zivilgesellschaft, zur Förderung von Prozessen zur Demokratieentwicklung vor Ort sowie zur nachhaltigen Entwicklung lokaler Bündnisse gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus bewertet.
Das Bundesministerium unterstützt, aufbauend auf den genannten Erfahrungen der Vorjahre, seit 2015 mit dem neuen Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ deutschlandweit Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur Extremismusprävention. Im Rahmen dieses Programms werden in einem Programmbereich lokale "Partnerschaften für Demokratie" gefördert, die die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteure sowie die Entwicklung eines demokratischen Gemeinwesens unterstützen sollen. Durch dieses Instrument sollen lokale und regionale Bündnisse nachhaltig in ihrer Entwicklung gefördert werden und das demokratische Gemeinwesen gestärkt werden.
Das Bundesprogramm dient nicht der Reduzierung von kommunalen Ausgaben. Daher werden bspw. nicht gefördert Maßnahmen, die zu den originären Aufgaben des Kinder- und Jugendplanes gehören, Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken, der Berufsausbildung, dem Sport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung dienen, oder Projekte mit agitatorischen Zielen.
- Allgemeine Grundsätze
Das neue Programm will ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen Ebene fördern. Dafür werden insbesondere Projekte, Initiativen und andere Maßnahmen unterstützt, die sich der ausdrücklichen Förderung von Demokratie und Vielfalt verschrieben haben und die gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie z.B. Rassismus und Antisemitismus arbeiten. Darüber hinaus werden auch andere Formen der Arbeit gegen Demokratie- oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, gegen politisierte oder vorgeblich politisch bzw. vorgeblich religiös legitimierte Gewalt, gegen Hass und gegen politische Radikalisierung durch das Bundesprogramm gefördert.
Die lokalen Strategien sollen ihre Potenziale in der präventiven Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und verwandten Problemlagen haben. Damit soll eine systematische, kontinuierliche und anlassunabhängige Strategieplanung und Verstetigung des präventiven Vorgehens für die nachhaltige Anlage der Arbeit im lokalen und regionalen Kontext gefördert werden. Im partnerschaftlichen Zusammenwirken, insbesondere von kommunaler Verwaltung und Zivilgesellschaft vor Ort, soll eine lebendige und vielfältige Demokratie vor Ort sowie eine Kultur der Kooperation, des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Anerkennung und Unterstützung weiter entwickelt werden. Die lokale „Partnerschaft für Demokratie“ soll ein Instrument sein, um die besonderen, situations- und kontextabhängigen Problemlagen und Bedarfe in der Auseinandersetzung mit Demokratiefeindlichkeit, Rechtsstaatsfeindlichkeit und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in der Stadt zu erkennen, themenspezifische Aktivitäten zu entwickeln und demokratische Entwicklungsprozesse anzustoßen.
- Das Bundesprogramm in Oberhausen
Die Stadt Oberhausen hat im März 2015 am zweiten Aufruf für das Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms teilgenommen und hat zum 15. Mai einen Antrag zur Teilnahme stellen können. Das Bundesministerium hat inzwischen mitgeteilt, dass Oberhausen voraussichtlich schon zum 1. Juni 2015 in das Programm aufgenommen werden wird. Mit dem Bundesprogramm verbunden ist eine Förderung über fünf Jahre, die eine finanzielle Förderung von geeigneten Maßnahmen beinhaltet. Abhängig vom faktischen Zeitpunkt der Bewilligung für die Teilnahme an dem Programm durch das Bundesministerium wird die lokale "Partnerschaft für Demokratie" in Oberhausen zeitnah ihre Arbeit aufnehmen. Die Fördermittel für das Jahr 2015 werden anteilig für die Restlaufzeit des Programms in diesem Jahr berechnet.
Die Kommune trägt die Verantwortung für die lokale „Partnerschaft für Demokratie“. Damit verpflichtet sie sich zur
- Einrichtung eines federführenden Amtes in der Stadtverwaltung, das als Erstempfänger der Bundesmittel für die Förderung fungiert; das federführende Amt wird in der Gedenkhalle angesiedelt
- Freistellung einer verwaltungsinternen Sachbearbeitungsstelle mit einem halben Vollzeitäquivalent für das federführende Amt
- Bereitstellung eines finanziellen Eigenanteils der Stadt in Höhe von insgesamt 30.000 €, verteilt auf vier Jahre (2016 und 2017 je 5.000 €, 2018 und 2019 je 10.000 €).
- Kooperation mit einer verwaltungsexternen Koordinierungs- und Fachstelle, ebenfalls mit einem halben Vollzeitäquivalent, gefördert durch das Bundesprogramm mit jährlich bis zu 25.000 €; diese Stelle wird in Trägerschaft der AWO installiert
- Einrichtung eines Aktionsfonds, gefördert mit jährlich bis zu 20.000 €
- Einrichtung eines Jugendforums, das an das Jugendparlament angebunden wird, da Doppelstrukturen vermieden werden sollen
- Einrichtung eines Jugendfonds, gefördert mit jährlich bis zu 5.000 €
- Einrichtung eines Fonds für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, gefördert mit jährlich bis zu 5.000 €
- Bildung eines Begleitausschusses, der eine beratende, steuernde und über Einzelmaßnahmen im Rahmen der Vergabefonds entscheidende Funktion einnimmt
- Einberufung von halbjährlichen sog. „Demokratiekonferenzen“, um partizipativ den Stand, die Ziele und die Ausrichtung der weiteren Arbeit der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ zu reflektieren und zu bestimmen.
Ergänzend hat Oberhausen bis zu 10.000 € jährlich für Maßnahmen, die sich mit demokratie- und rechtsstaatsfeindlichen „islamistischen Orientierungen und Handlungen“ auseinandersetzen, beantragen können. Eine Bewilligung wird zeitnah erwartet, liegt aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Diese Fördermittel werden ebenfalls wie die Mittel der anderen Fonds über den Begleitausschuss vergeben.
Zusätzlich wird Programmpartnern wie Oberhausen für den Aufbau und die Entwicklung der lokalen „Partnerschaft für Demokratie“ in Orten und Regionen, die an vorherigen Bundesprogrammen noch nicht teilgenommen hatten, zunächst für das Förderjahr 2015 ein begleitendes Coaching, voraussichtlich auch zum 1. Juni, zur Verfügung gestellt. Ein mit den einschlägigen Bundesprogrammen vertrauter Coach, der ortsnah angesiedelt ist, wurde Oberhausen bereits vom Bundesministerium vorgeschlagen, so dass dessen Unterstützung zeitnah zu Projektbeginn eingeholt werden kann.
