15.06.2015 - 1.1 Bundesprogramm "Demokratie leben! Aktiv gegen R...

Beschluss:
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Beratung

Stadtv. Karschti erinnert daran, dass zum 01.06.2015 bereits mit der Maßnahme begonnen werden sollte. Es sind Zuständigkeiten verteilt worden und es besteht Klärungsbedarf, wie mit dem Vorgang umzugehen ist.

Stadtv. Karacelik zeigt sich verwundert darüber, dass die AWO der Träger dieser Maßnahme ist. Damit werden andere Organisationen übergangen.

1. Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass die Bewilligung der Förderbescheide heute eingegangen ist. Damit sind die finanziellen Mittel verfügbar. Träger ist nicht die AWO, sondern die Stadt Oberhausen. Bei der AWO ist lediglich eine externe Koordinierungsstelle eingerichtet worden, um einen externen Einrichtungsträger zu haben. Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt durch den noch einzurichtenden Beirat. Dabei werden alle Kräfte, die im Bündnis unterwegs sind, beteiligt. Damit ist eine Berücksichtigung aller Interessen über den Beirat gewährleistet.

Stadtv. Schranz kritisiert den Automatismus, mit dem im Zweifel immer die AWO gewählt wird. Wer hat entschieden, die AWO zu beauftragen? Mit wem wurde das abgestimmt?

Stadtv. Große Brömer hält das Thema AWO für einen Nebenkriegsschauplatz. Es wird einen Beirat geben. Es geht darum, dass die Stadt als Träger Bundesmittel zur Verfügung gestellt bekommt, um ein Programm auf den Weg zu bringen, das sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit richtet.

Stadtv. Karacelik weiß, da er selbst Mitglied in dem Bündnis ist, dass darin viele Gruppen und Einzelpersonen tätig sind. Für ihn wäre es eine wichtige Form der Bürgerbeteiligung gewesen, diese Menschen bei der Entscheidung, in wessen Trägerschaft diese Stelle gehören soll, einzubeziehen.

Stadtv. Karschti geht davon aus, dass alle Anwesenden das Projekt begrüßen. Wenn die AWO sich stark genug fühlt, spricht nichts gegen eine Beteiligung. Es sollten alle, die sich dafür einsetzen wollen, mitgenommen werden.

1. Beig. und StK. Tsalastras weist darauf hin, dass die Federführung bei der Gedenkhalle liegen wird. Die AWO hat die verwaltungsexterne Koordinierung, die im Rahmen der Antragstellung vom Fördermittelgeber so festgelegt worden ist. Um die Fördermittel abrufen zu können, war im Rahmen der Umsetzung eine schnelle Entscheidung darüber notwendig, wer Entscheidungsträger sein könnte. Die Entscheidungen wurden gemeinsam mit dem Bündnis und mit der Gedenkhalle koordiniert.

Stadtv. Runkler erinnert daran, dass im März der 2. Aufruf zum Interessenbekundungsverfahren wahrgenommen worden ist. Bis zum 15. Mai konnte ein Antrag zur Teilnahme gestellt werden und bereits am 01. Juni ging eine quasi Zusage ein. Da ist es erfreulich, wenn jemand so kurzfristig bereit ist, den administrativen Teil zu übernehmen.

Stadtv. Schranz freut sich nicht darüber, dass der Anruf immer bei der AWO landet. Er würde sich eine pluralere Struktur wünschen, bei der auch andere Träger eine Chance haben.

Stadtv. Große Brömer widerspricht den Äußerungen seines Vorredners, dass es im Hinblick auf die AWO einen Automatismus geben würde. Für ihn handelt es sich dabei um eine Unterstellung.

Stadtv. Schranz ist dennoch der Auffassung, dass trotz einer kurzfristigen Entscheidungsnotwendigkeit andere Träger hätten eingebunden werden müssen. In dieser Angelegenheit sind sie jedoch nicht einmal gefragt worden.

Stadtv. Große Brömer macht abschließend noch einmal deutlich, dass die AWO lediglich administrative Unterstützung leistet, sodass mit der Maßnahme möglichst schnell begonnen werden kann.