Beschlussvorlage - B/16/0700-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtkanzlei
- Bearbeitung:
- Dennis Lotz
- Beteiligt:
- Recht
- Verantwortung:
- J. Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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10.03.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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11.03.2015
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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12.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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23.03.2015
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Sachverhalt
Begründung
- Anlass für eine Neufassung der Geschäftsordnung
Seit der letzten grundlegenden Änderung der Geschäftsordnung am 23.06.2008 sind mehr als sechs Jahre vergangen. Seitdem ist eine Anpassung an Änderungen der Gemeindeordnung NRW notwendig geworden. Gleichzeitig soll -wo möglich und sinnvoll- eine „Verschlankung“ des Ortsrechts erfolgen. Schließlich sollen an einigen Stellen der Geschäftsordnung – auch aufgrund der Neufassung der Hauptsatzung – grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Vereinzelte Änderungen hatte der Rat der Stadt bereits in seiner Sitzung am 30.06.2014 beschlossen (vgl. DS Nr. B/16/0094-01). Die Summe aller -insofern verbliebenen- Änderungen macht eine Neufassung der Geschäftsordnung erforderlich.
- Besondere Bemerkungen zu wesentlichen Änderungen
Alle Änderungen der Neufassung gegenüber der bisherigen Fassung sind in der als Anlage 1 beigefügten Synopse gegenübergestellt. Die Änderungen sind in der Synopse unter „Bemerkungen“ erläutert. Zur Begründung dieser Änderungen wird auf die Bemerkungen in der Synopse verwiesen.
Zu einzelnen Änderungen werden die folgenden besonderen Bemerkungen ergänzt:
2.1. Zu § 2 Abs.1 – Vorschlagsfrist (Tagesordnung)
An die Verwaltung wurde die Anregung herangetragen, die in § 2 Abs. 1 enthaltene Frist für die Einreichung von Vorschlägen für die Tagesordnung (12 Tage vor dem Sitzungstermin) auf eine Woche zu verkürzen. Die Verwaltung ist dieser Anregung gefolgt; es ist jedoch darauf aufmerksam zu machen, dass die Fristverkürzung angesichts der in § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung geregelten Einladungsfrist (acht Tage zzgl. Absende- und Sitzungstag) voraussichtlich häufiger als bislang eine Nachtragstagesordnung erforderlich werden lässt.
2.2. Zu § 3 Abs. 2 Satz 3 – Digitale Beratungsunterlagen
Bei „erheblichem Umfang“ der Beratungsunterlagen sollen diese den Ratsmitgliedern künftig auch ausschließlich als Digitaltext (als CD-ROM oder per E-Mail) zugeleitet werden können. Beispielsweise wurde diese Verfahrensweise bereits in den Jahren 2012 und 2013 im Einvernehmen zwischen Rat und Verwaltung im Zusammenhang mit dem Haushalt und dem Haushaltssanierungsplan angewendet.
2.3. Zu § 4 – Anträge zur Sache
In Abs. 2 wurde die Frist für die Einreichung von Anträgen zur Sache auf eine Woche verkürzt und damit die Antragsmöglichkeit zeitlich erweitert; den jeweiligen Antragstellerinnen und Antragstellern ist es jedoch weiterhin selbstverständlich unbenommen, den entsprechenden Antrag so rechtzeitig zu stellen, dass auch eine Aufnahme in die Tagesordnung erfolgen kann.
Der Abs. 4 wurde neu gefasst, da der Rat über Angelegenheiten, für die die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister zuständig ist, erst dann entscheiden kann, wenn der Rat sich zuvor die Entscheidungskompetenz wieder verschafft hat.
2.4. Zu § 5 – Anträge zur Geschäftsordnung
In Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz wurde definiert, was Anträge zur Geschäftsordnung sind. In Abs. 2 Satz 1 2. Halbsatz wurde als neue Nr. 2 der „Antrag auf Einberufung einer Sondersitzung (§ 47 Abs. 1 Satz 4 GO NRW)“ als Regelbeispiel aufgenommen.
In Abs. 3 wurde die Voraussetzung für einen Antrag auf Schluss der Aussprache dahingehend geregelt, dass jede Fraktion oder Gruppe sowie jede/r fraktions- oder gruppenlose Stadtverordnete Gelegenheit gehabt haben muss, zur Sache zu sprechen. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich alle politischen Richtungen an der Aussprache zu Geschäftsordnungsanträgen beteiligen können.
In Abs. 5 wurde das Verfahren bei Anträgen zur Geschäftsordnung präziser geregelt.
2.5. Zu § 8 – Aktuelle Stunde
Die der bisherigen Geschäftsordnung als Anlage 1 beigefügten „Richtlinien für die Aktuelle Stunde“ wurden in die Neufassung des § 7 als Abs. 3 – 7 eingearbeitet.
Die Regelung der Aktuellen Stunde für die Bezirksvertretungen wurde im neuen § 7 ausgeklammert und im neuen § 20 Abs. 3 eigenständig geregelt.
2.6. Zu § 14 – Beschlusskontrolle
Der neue Abs. 7 verändert das bisherige System der Beschlusskontrolle dahin gehend, dass diese regelmäßig zu erfolgen hat, ohne dass hierüber jeweils ein Ratsbeschluss zu fassen wäre.
2.7. Zu § 20 – Sitzungen der Ausschüsse
In Abs. 4 wurden die in der bisherigen Fassung unzutreffenden Verweisungen auf die für den Rat geltenden Vorschriften („§§ 5 und 7“ statt „§§ 6 und 8“) berichtigt. Mit dieser Berichtigung wird klargestellt, dass Große Anfragen (§ 6) und Aktuelle Stunden (§ 8) in Ausschusssitzungen nicht in Betracht kommen. Dies entspricht der Ortsrechtslage vor dem 26.05.2008.
2.8. Zu § 21 – Sitzungen der Bezirksvertretungen
In Abs. 3 soll für die Bezirksvertretungen eine eigenständige Regelung über die „Aktuelle Stunde“ eingeführt werden.
In Abs. 4 wurde bei den ausgenommenen Regelungen die fehlerhafte Bezeichnung „§ 5“ in der bisherigen Fassung der Geschäftsordnung 2008 in „§ 6“ berichtigt. Damit wird klargestellt, dass in den Bezirksvertretungen „Große Anfragen“ (§ 6) nicht in Betracht kommen.
2.9. Zu § 22 – Ältestenrat
In Abs. 2 soll klargestellt werden, dass die Oberbürgermeisterin/der Oberbürger-meister dem Ältestenrat „als Vorsitzende/r“ angehört.
In Abs. 3 Satz 3 soll der Kreis der Personen, die als Gäste zugelassen werden können, insbesondere um Beschäftigte der Verwaltung erweitert werden. Damit wird die Regelung an die Praxis angepasst.
In Abs. 4 Nr. 7 soll für den Ältestenrat gemäß der seit vielen Jahren geübten Praxis ausdrücklich die neue Aufgabe „Empfehlungen zur Begründung und Pflege von Städtepartnerschaften“ aufgenommen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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69,9 kB
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