Beschlussvorlage - B/17/2824-02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen gemäß Anlage 1.

 

Reduzieren

Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Beschreibung des Angebots

 

  1. Ausgangslage

 

Am 18. Februar 2019 hat der Rat die beiden Benutzungs- und Entgeltordnungen für den Action Guide (Vorlage - B/16/4336-01) und die Ferienspiele (Vorlage - B/16/4349-01) beschlossen.

 

  1. Anlass für die Erstellung einer gemeinsamen Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen:

 

Gemäß der Handlungsempfehlung des Kinder- und Jugendförderplans (Vorlage - B/17/0431-01) fusionieren die Ferienspiele und der Action Guide zu einem neuen gemeinsamen Angebot: „Ferien- und Freizeitangebot der Stadt Oberhausen“ als Ergänzung der Ferien- und Freizeitangebote des Schulbereichs und der Angebote der Träger der offenen Kinder und Jugendarbeit.

 

Dieses neue Angebot umfasst folgende Bausteine:

 

Baustein 1 (entstanden aus den Ferienspielen): Zielgruppe 6- bis 10-Jährige: Standortgebundes Angebot mit Workshop-System aus verschiedenen Bereichen an außerschulischen Orten; wochenweise buchbar in den Oster- (8 Tage), Sommer- (30 Tage) und Herbstferien (10 Tage).

 

Baustein 2 (entstanden aus dem Action Guide): Zielgruppe 10- bis 20-Jährige: Aktionsprojekte mit in der Regel einer Dauer von 5 Tagen zu Themen, die sich an der Lebenswelt der Jugendlichen orientieren; einzeln buchbar in den Oster- (8 Tage), Sommer- (30 Tage) und Herbstferien (10 Tage). Einzelne Aktionsprojekte können sich auch an jüngere Kinder (ab 8 Jahren) richten.

 

Baustein 3 (entstanden aus dem Action Guide): Zielgruppe 6- bis 20-Jährige: unterschiedliche altersangemessene Tagestouren innerhalb Deutschlands, buchbar in den Oster-, Sommer- und Herbstferien.

 

Baustein 4 Ganzjährige Projekte (entstanden aus dem Action Guide): Projekte für unterschiedliche Altersgruppen mit dem Schwerpunkt auf medienpädagogischen Angeboten und kultureller Förderung (z.B. Aufgedreht Jugendfilmtage, Game Development, Künstliche Intelligenz und Programmierung, Kulturgut „Spiel“).

 

Baustein 5 Schulungen und Seminare (entstanden aus beiden Angeboten): Ein umfangreiches Angebot an Fortbildungen mit dem Schwerpunkt auf der Grundlagenvermittlung für die Arbeit mit Kindern- und Jugendlichen (z.B. Aufsichtspflicht, Kindeswohl, Projektplanung und Spielpädagogik) steht allen Interessierten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ab 16 Jahre) zur Auswahl. Es besteht die Möglichkeit die Jugendleiterausbildung, nach dem Standard des Landes NRW, zu absolvieren. Hier ist eine im Gegensatz zu den Bausteinen 1 bis 4 eine Teilnahme auch nach Vollendung des 27. Lebensjahres möglich.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen - Entgelte für die Ferien- und Freizeitangebote

 

Die Entgelte im Bereich der Bausteine 1 bis 3 werden neu geordnet. Als Grundlage dient das Modell des Action Guide. Die Entgelte variieren je nach Angebot und werden anhand folgender Formel berechnet:

 

Kosten der Stadt Oberhausen / maximale Teilnehmerzahl / 3

 

Die Obergrenze der Entgelte liegt bei Projekten, die an einem Tag stattfinden, bei 25,00 EUR und bei Projekten, die 5 Tage dauern, bei 150,00 EUR. Bei Tagestouren liegt die Obergrenze bei 100,00 EUR.

 

Die konkreten Entgelte werden im Online-Programm ausgewiesen.

 

Empfänger/-innen von Sozialleistungen erhalten gem. § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung auf Antrag eine Ermäßigung i. H. v. 50%. Der Anspruch ist schriftlich nachzuweisen.

 

Alle Veranstaltung können über Bildung und Teilhabe gefördert werden. Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall über die „MyCard“.

 

Ganzjahresprojekte (Baustein 4) und alle Schulungen und Seminare (Baustein 5) sind generell kostenfrei.

 

Die Einnahmen sind zweckgebunden.

 

Die nicht gedeckten Kosten trägt die Stadt Oberhausen.

 

Eine geplante Kostenaufstellung findet sich in Anlage 2 und wurde so auch für den Haushalt 2023 angemeldet.

 

Eine genaue Kostenplanung der einzelnen Projekte/Touren kann erst im Frühjahr, nach Abschluss der Programmplanung, vorgenommen werden.

 

  1. Nutzungsbedingungen für die Ferien- und Freizeitangebote

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung enthält Nutzungsbedingungen für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen. Diese sehen u.a. Regelungen zu den Modalitäten der An- und Abmeldung vor, die Voraussetzungen unter denen Teilnehmende von den Angeboten ausgeschlossen werden können (z. B. bei Fehlverhalten der Kinder), sowie bei Absage der Projekte mangels Teilnehmerzahlen oder aufgrund des Ausfalls von Kooperationspartnern/Kooperationspartnerinnen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...