12.12.2022 - 19 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass die Drucksache in der Version 01 im Jugendhilfeausschuss und im HFA ohne Votum vorberaten worden ist. Im HFA sei zudem festgehalten worden, bis zur Ratssitzung klären zu wollen, ob § 8 Abs. 4 der Benutzungs- und Entgeltordnung um Bezieher/innen von Wohngeld und Kinderzuschlag erweitert werden könne. Die Verwaltung habe den Vorschlag nach erfolgter Prüfung in den § 8 Abs. 4 der als Anlage 1 in der Drucksache B/17/2824-02 deklarierten Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen eingearbeitet.

Beschlossen werde heute somit unter dem TOP 19 die genannte Drucksache in der Version 02 mit den beschriebenen Ergänzungen um den Personenkreis der Bezieher/innen von Wohngeld und Kinderzuschlag in § 8 Abs. 4 der Anlage 1/ Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen.

Im Anschluss an den Wortbeitrag von Stadtv. Karacelik lässt OB Schranz über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

Reduzieren

Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit - gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der LINKE.LISTE-Fraktion und des Stadtv. Horn - folgenden Beschluss:

 

"Der Rat beschließt die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Ferien- und Freizeitangebote der Stadt Oberhausen gemäß Anlage 1."

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage