Beschlussvorlage - B/17/1572-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Vermeidung des Durchgangsverkehrs in der Sterkrader Innenstadt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Beschlussfassung
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27.01.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Sterkrade stimmt dem vorgeschlagenen Planungskonzept zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs in der Sterkrader Innenstadt zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorzubereiten.
Finanzielle Mittel stehen beim investiven Straßenbauprogramm – Finanzstelle 560012010190000 – Straßenbauprogramm Gemeindestraßen, Finanzposition 785200 – AiB Tiefbaumaßnahmen im Jahre 2022 zur Verfügung.
Sachverhalt
Begründung
Mit Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Sterkrade am 10.06.2021 wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, wie der bereits vor ca. 20 Jahren gefasste Beschluss zum unberechtigten Durchfahren der Sterkrader Innenstadt umgesetzt und welche dazugehörigen Maßnahmen zur Verkehrssicherung eingeleitet werden können.
Der Beschluss hat folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Die Wiederinbetriebnahme der Wegesperre an der Clemens Kirche auf der Klosterstraße,
- die eingelassenen Poller hinter dem Center Point in Richtung Sterkrader Rathaus ausfahren,
- eine Absperrung von der Gartenstraße zur Bahnhofstraße,
- eine Absperrung der Bahnhofstraße in Höhe der Gaststätte Klumpen Moritz.
Hintergrund
Bereits vor über 20 Jahren wurde der Durchgangsverkehr in der Sterkrader Innenstadt bemängelt. Mit zunehmenden Verkehr in den letzten Jahren hat sich die Problematik nicht verbessert und stellt seither eine Qualitätsminderung der Einkaufsstraße dar und führt zu einer Gefährdung der Fußgänger mit besonderer Beachtung der Schüler. Die Einkaufszone der Sterkrader Innenstadt soll durch gezielte Maßnahmen verkehrssicherer gestaltet werden und der motorisierte Verkehr für Anlieger und Anlieferungen nur punktuell zugelassen werden.
Bestandssituation
Die Durchfahrbarkeit der Sterkrader Innenstadt erfolgt zum einen auf der Nord-Süd-Achse (grün) und zum anderen auf der Ost-West-Achse (blau).
Die Nord-Süd-Achse stellt die damalige Verbindung der Steinbrinkstraße dar. Zur Umgehung der Einbahnstraßenführung entlang der Ringstraßen um die Sterkrader Innenstadt wird diese Verbindung noch heute widerrechtlich als Abkürzung genutzt. Diese Verbindung und auch weitere Schleichwege z.B. über die Gartenstraße sollen abgebunden werden. Die Ost-West-Achse beinhaltet die Bahnhofstraße als zentrale Fußgängerzone, die geprägt ist durch zahlreichen Lieferverkehr.
Bereits im Bestand bestehen Absperrungen an der Christinenstraße sowie an der Klosterstraße, wo die Wiederherstellung der Wegesperre umgehend beauftragt wird (Abb. 1+2).


Abb.1: Christinenstraße Abb.2: Klosterstraße
Vermeidung des Durchgangsverkehrs
Zur Vermeidung des Durchgangverkehrs in der Sterkrader Innenstadt ist vorerst eine Absperrung auf der Nord-Süd-Achse vorgesehen. Demnach erfolgt die Absperrung wie vorgesehen auf der Gartenstraße durch zwei automatisch versenkbare sowie einen starren Sperrpfosten sowie auf der Steinbrinkstraße, südlich des Center Points durch ebenfalls zwei automatisch versenkbare und sechs starre Sperrpfosten (Abb. 3+4).

Abb.3: Gartenstraße Abb.4: Steinbrinkstraße Süd
Eine Absperrung auf der Bahnhofstraße in Höhe der Wilhelmstraße (Klumpen Moritz), wie im damaligen Antrag beschlossen, stellt die Abbindung auf der Ost-West-Verbindung dar. Der durch eine Absperrung entstehende Kurvenbereich, der auf die Holstegstraße führt sowie die durch den vorhandenen Baum eingeschränkte lichte Höhe reichen für die Durchfahrt größerer Fahrzeuge nicht aus (Abb.5). Bereits heutzutage liegen Beschwerden vor, dass durch Anlieferungen die Vordächer der anliegenden Gebäude durch zu nahes Heranfahren beschädigt werden. Ebenso ist dieser Bereich durch den vorhandenen Geldautomaten stark von Fußgängern frequentiert und stellt des Weiteren den direkten Eingang in die Innenstadt im Rahmen der Schulwegwegverbindung dar.


Abb.5: Holtkampstraße Abb.6: Wilhelmstraße/Holtkampstraße
Die Verwaltung empfiehlt hier die Abbindung für den motorisierten Verkehr, indem eine Absperrung im Kurvenbereich Wilhelmstraße/Holtkampstraße (Abb.6) erfolgt. Ob auch hier eine Durchlässigkeit für Einsatzfahrzeuge bestehen muss, wird im Weiteren geklärt. Aufgrund der geringen Durchfahrtsbreite und geringen lichten Höhe wird derzeit nicht davon ausgegangen, sodass normale Stilpfosten eingesetzt werden könnten.
Die vorgesehenen Absperrungen rund um den Kleinen Markt sind im Rahmen der Umgestaltung bereits mit allen Beteiligten abgesprochen und die Finanzierung durch den Umbau gesichert.
Durch die genannten neuen Maßnahmen wird es zukünftig nicht mehr möglich sein den Ring zu umfahren und die Nord-Süd-Achse „Steinbrinkstraße“ ist aufgehoben (Abb.7).

Abb.7: Verkehrsbeziehung nach Umsetzung der Maßnahmen
Technische Umsetzung mit finanziellen Konsequenzen
In einem ersten Gespräch mit der Feuerwehr und Polizei wurde festgehalten, dass eine automatisierte Lösung bei der Absperrung erforderlich ist, da der zeitliche Aspekt bei Einsatzfahrten zu berücksichtigen ist. Die versenkbaren Sperrpfosten können vielseitig ausgestattet werden. Jede einzelne Maßnahme wird im Nachgang zum Beschluss mit der Feuerwehr brandschutztechnisch im Detail abgestimmt.
Möglich ist die Zugangsberechtigung über eine Kombination mehrerer technischer Lösungen die individuell an die Bedürfnisse der Feuerwehr, Polizei und WBO angepasst werden. Es kann ein mehrstufiges System angeschafft werden. Den Fahrzeugen der Feuerwehr Oberhausen könnte, mit ihrer jetzt schon vorhandenen Einfahrtsberechtigung der Schrankenanlagen auf den Feuerwachen, eine automatisierte Durchfahrt gewährleistet werden. Die Fahrzeuge der Polizei könnten einen Transponder an den Autoschlüssel bekommen. Für eine einfache Zugangsberechtigung für die Entsorgung durch die WBO sowie als Rückfallebene kann ein verstecktes Dreikantschloss installiert sein, sodass auch bei technischen Störungen eine Notabsenkung funktioniert.
Grundsätzlich wird empfohlen hydraulisch absenkbare Poller anzuschaffen, da diese zwar in der Anschaffung teurer, in der Unterhaltung aber wartungsärmer sind. Die Poller mit hydraulischem Antrieb erhalten eine von beiden Zufahrtsseiten sichtbare Ampel, welche dauerhaft auf Rot steht und bei vollständig abgesenktem Poller auf Grün springt. Nach einer parametrierbaren Zeit (zum Beispiel 20 Sekunden) springt die Ampel auf Rot und der Poller fährt automatisch wieder hoch. Sollte sich dann noch ein Fahrzeug im abgesenkten Raum befinden, fährt der Poller erst wieder hoch, wenn der Bereich frei gefahren wurde. Zusätzlich kann auch der obere Teil der Poller mit einer LED-Rundumleuchte versehen werden. Auf Hochsicherheitspoller zur Terrorabwehr kann verzichtet werden, es sei denn die Poller entlasten das Sicherheitskonzept der Sterkrader Fronleichnamskirmes finanziell. Da Hochsicherheitspoller ein vielfaches teurer sind als normale versenkbare Poller, wird dies vor Ausschreibung noch detailliert geklärt.
Eine detaillierte Abstimmung mit allen Durchfahrtsberechtigten wie z.B. Feuerwehr, Polizei und WBO wird im Nachgang zum Beschluss und vor der öffentlichen Ausschreibung seitens des Fachbereichs 5-6-10 Verkehrsplanung, Signalwesen erfolgen.
Für die Umsetzung der Nord-Süd-Achse werden insgesamt vier automatisch versenkbare und sieben starre Sperrpfosten benötigt. Diese werden in einem Abstand von 1,50 m platziert.
Kostenschätzung
Versenkbarer Poller (inkl. aller Nebenleistungen) 12.000,00 EUR Fester Poller in gleicher Optik (inkl. aller Nebenleistungen) 4.000,00 EUR Pollersteuerung je Querschnitt 10.000,00 EUR
Kostenschätzung je Querschnitt
Standort Gartenstraße 38.000,00 EUR
Standort Steinbrinkstraße Süd 58.000,00 EUR
Für den Standort Holtkampstraße würden bei Ausstattung ohne Durchfahrtsmöglichkeit anthrazitfarbene starre Stilpfosten eingesetzt werden, die bereits auch im Bestand vorhanden sind. Die Kosten können dabei im Rahmen der Straßenunterhaltung getragen werden.
Die Kosten für den Standort Gartenstraße und Steinbrinkstraße Süd werden aus dem investiven Straßenbauprogramm 2022 (Finanzstelle 560012010190000, Finanzposition 785200) bereitgestellt. Die Ausschreibung soll nach Beschluss der Maßnahme und Abstimmung aller Beteiligten zeitnah erfolgen.

Kurzfassung
Die Einkaufszone der Sterkrader Innenstadt soll durch gezielte Maßnahmen verkehrssicherer gestaltet werden und der motorisierte Verkehr nur punktuell über eine Zugangskontrolle zugelassen werden.
