Beschlussvorlage - B/17/0983-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Friedhofssatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Bürgerservice und öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Iris Salewski
- Beteiligt:
- Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit und Mobilität
- Verantwortung:
- Ohletz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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31.08.2021
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Geplant
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Betriebsausschuss SBO
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Vorberatung
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02.09.2021
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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20.09.2021
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Sachverhalt
Begründung
Historie
Das Land NRW hat am 04.06.2003 das Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz) beschlossen. Hierbei wurden die in zwar verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen geregelten Vorschriften zusammengefasst, wodurch auf kommunaler Ebene zusätzlicher Regelungsbedarf entstand. Diesem Regelungsbedarf kam die Stadt Oberhausen durch Ratsbeschluss vom 03.04.2006 nach. Anpassungen der Friedhofssatzung erfolgten in der Folgezeit durch Änderungssatzung zum 01.01.2010 und letztmalig am 17.12.2012. Die Beschlussfassungen wurden davon geprägt, die 5 kommunalen Friedhöfe in ihrem Bestand zu erhalten, den parkähnlichen Charakter und den Erholungswert für die Oberhausener Bevölkerung zu sichern.
Ist-Bestand
Obwohl es in Oberhausen neben 17 kirchlichen Ruhestätten nur fünf kommunale Friedhöfe gibt, wurde knapp die Hälfte aller Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen durchgeführt. Zudem dienen sie auch der Naherholung und haben eine parkähnliche Funktion.
Im Jahr 2019 wurden 1.267 Bestattungen und im Jahr 2020 1.207 Bestattungen auf kommunalen Friedhöfen durchgeführt. 80 % der Bestattungen waren Urnenbestattungen. Mit Gründung des Eigenbetriebes Servicebetrieb Oberhausen (SBO) wurde die Aufgabe Friedhofswesen auch von der OGM auf diesen übertragen.
Dies wird zum Anlass genommen die Friedhofssatzung, die letztmalig 2012 dem Rat zur Beschlussfassung vorlag, anzupassen. Neben redaktionellen Änderungen und Anpassungen zur Klarstellung in der Friedhofssatzung wurden durch einige wesentliche Punkte geändert.
• § 3 Begrifflichkeiten
Dieser wurde zur Definition wesentlicher Begrifflichkeiten neu eingefügt.
• § 4 Bestattungsbezirke
Der Bestattungsbezirk für den Alstadener Friedhof war bisher eng eingegrenzt. Dies ist nicht
mehr zeitgemäß und sollte auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.
• § 12 Verstetigung der gängigen Praxis bei Umbettungsfällen
• § 13 Benennung von Wahl- und Reihengräbern für Angehörige jüdischer
Religionsgemeinschaften
Da auch weitere Religionsgemeinschaften benannt sind, sollte dies zur Klarstellung erfolgen.
• § 25 und 26 Benutzung von Leichenhallen und Durchführung von Trauerfeiern
Der Eigenbetrieb hat ebenfalls die Zuständigkeit für die Leichenhallen und Kapellen
übernommen. Zur Klarstellung werden sie in die Satzung aufgenommen.
Die Neufassung der Satzung ist als Anlage 1 beigefügt. Anlage 2 stellt die Altfassung und die Neufassung in einer Synopse gegenüber.
Jüdisches Grabfeld auf dem Westfriedhof
Die jüdisch liberale Gemeinde Ruhrgebiet mit Sitz in Oberhausen ist an die Stadtverwaltung herangetreten mit dem Wunsch neben dem vorhandenen alten jüdischen Grabfeld, welches vollständig belegt ist, ein neues Grabfeld für Angehörige jüdischer Glaubensrichtung einzurichten.
Um dem Wunsch Oberhausener Bürger/innen jüdischen Glaubens nach einer ortsnahen Bestattung Rechnung zu tragen, wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen für die Sitzung am 08.09.2021 eine Vorlage zur Entscheidung über ein neues jüdisches Bestattungsfeld vorlegen. Dieses schließt unmittelbar an dem vorhandenen jüdischem Bestattungsfeld an. Ähnlich wie bei muslimischen Bestattungsfeldern ist dies an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft. Die Ruhefrist von Gräbern auf jüdischen Friedhöfen unterscheidet sich wesentlich von der Grabnutzungsdauer christlicher Bestattungsflächen. Ein jüdisches Grab wird dauerhaft angelegt und darf anschließend nicht mehr aufgelöst werden (sog. Ewigkeitsrecht).
Die Friedhofsgebühren für Bestattungen von Menschen jüdischer Glaubensrichtung werden gemäß der Friedhofsgebührensatzung erhoben. Es werden die Gebühren für Wahl- und Reihengräber zugrunde gelegt.
Friedhofsentwicklungsplanung für kommunale Friedhöfe
Da der Prognosezeitraum des vorliegenden Entwicklungsplanes schon seit einiger Zeit erreicht wurde und sich sowohl Änderungen in den Rechtsgrundlagen als auch in der Bestattungskultur ergeben haben, ist es erforderlich einen neuen Friedhofsentwicklungsplan (FEP) zu erarbeiten.
Mittels der neuen FEP soll die Attraktivität und Wirtschaftlichkeit der Friedhöfe, angepasst an die Bedürfnisse Oberhausener Bürgerinnen und Bürger erhöht, sowie ihre Funktion als Parkanlagen weiterverfolgt werden.
Es soll neben kurzfristig umsetzbare Sofortmaßnahmen, auch mittel- bis langfristig wirksame Maßnahmen (Zeithorizont bis 2050) zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation dargestellt werden. Dazu zählen auch Überlegungen, mit welchen Maßnahmen der Klimaanpassung (z.B. Auswahl geeigneter Pflanzarten) und des Klimaschutzes (Klimaneutraler Friedhof) die Friedhöfe ressourcenschonend weiterentwickelt werden können.
Es soll eine FEP für die kommunalen Friedhöfe erstellt werden, die das gesamte Bestattungswesen betrachtet und Aussagen über die Entwicklung jedes einzelnen kommunalen Friedhofs enthält.
Auf der Grundlage einer Analyse der aktuellen Situation sind Wege aufzuzeigen, wie Friedhofsflächen weiterentwickelt und zukünftige Bedarfe in die Friedhofslandschaft, aber auch Gebührenkalkulation integriert werden können.
Das aktuelle Grabartenangebot soll geprüft und ggf. überarbeitet werden. Die zukünftige Belegungs- und Nutzungsstrategie soll sowohl mit Blick auf die Gesamtstadt als auch die Stadtteile, sowie mit konkreten Konzepten für die einzelnen Friedhöfe mit ihren Gebäuden erfolgen.
Zur Strategie gehören soziale, kulturelle und ökologische und ggf. ressourcenschonende Aspekte wie Fragen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung.
Für die einzelnen Friedhöfe sind Kernbereiche zur Konsolidierung und ggf. zukünftig anders nutzbare Friedhofsflächen zu bestimmen. Die bereits durchgeführte und gelebte Konzentration der Friedhofsflächen kann anschließend entsprechend angepasst bzw. ergänzt werden.
Hierbei gilt es, Flächenpotentiale zu entwickeln, die langfristig eine Reduzierung der genutzten Fläche für Bestattungen und ggf. eine Umnutzung zulassen.
Für jeden Friedhof ist der Gebäudebestand zu prüfen und darzustellen, welche Gebäude langfristig erhalten und zu welchem Zweck genutzt werden.
Insgesamt soll die Attraktivität der kommunalen Oberhausener Friedhöfe für Bestattungen erhöht werden, insbesondere angesichts der örtlichen Konkurrenz sowie der Bestattungsalternativen der umliegenden Städte. Daher soll der neuen Friedhofsentwicklungsplanung (FEP) durch die entsprechende Positionierung der kommunalen Oberhausener Friedhöfe mit ihren Bestattungsarten einer guten Kundenbindung beitragen.
Gewünscht ist eine Entwicklung des FEP in Zusammenarbeit/in Rückkopplung mit den Mitarbeitenden (z.B. Workshops, Arbeitsgruppen). Zusätzlich ist eine Beteiligung der Gewerbetreibenden (Friedhofsgärtner, Bestatter, Steinmetze) und die Einbindung unterschiedlicher Gruppierungen des Natur- und Landschaftsschutzes, wie des örtlichen NABU, biologische Station westliches Ruhrgebiet vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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182,5 kB
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