13.09.2021 - 5 Friedhofssatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz teilt mit, dass der Umweltausschuss die Drucksache B/17/0983-01 einstimmig zustimmend vorberaten hat.

 

OB Schranz macht zudem auf eine redaktionelle Richtigstellung in der Anlage zu § 18 Abs.1 der Friedhofssatzung aufmerksam.

 

Unter Punkt 1 - Reihengrabstätten im Unterpunkt 1.4 - Rasenurnenreihengräber liegend, muss die Mindeststärke der Grababdeckung 8 cm lauten. Angegeben sind 6 cm. Diese Anpassung muss in der Anlage 2 - Synopse Friedhofssatzung ebenfalls erfolgen.

 

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Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - berät die Drucksache B/17/0983-01 einstimmig zustimmend vor.

 

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Anlagen zur Vorlage