Beschlussvorlage - B/17/0367-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 78 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

(GO NRW) hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

 Der als Anlage beigefügte Entwurf spiegelt den jetzigen Beratungsstand wieder.

 

Unter anderem aufgrund von noch nicht beratenen weiteren Änderungsvorschlägen können erst in der Ratssitzung am 08.02.2021 die endgültigen Zahlen der  Haushaltssatzung festgeschrieben werden.

 

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Anlagen

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