08.02.2021 - 4.7 Haushaltssatzung 2021
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 08.02.2021
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
B/17/0367-01 Haushaltssatzung 2021
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Angelina Montemurro
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
"Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.09.2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Haupt- und Finanzausschuss auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 GO anstelle des Rates der Stadt mit Beschluss vom 08.02.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1 Ergebnisplan und Finanzplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf
924.218.230 EUR
davon außerordentliche Erträge
gem. § 4 (5) S. 1 NKF-CIG NRW
75.245.640 EUR
zur Isolierung der COVID-19-Pandemie bedingten Haushaltsbelastung
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
923.391.920 EUR
im Finanzplan mit
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 824.520.220 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit auf 879.222.150 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 74.551.040 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 135.213.630 EUR
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 70.568.780 EUR
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 32.346.220 EUR
festgesetzt."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
§ 2 Kreditermächtigung für Investitionen
"Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 69.387.990 EUR festgesetzt.“
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AFD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
"§3 Verpflichtungsermächtigung
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
26.960.860 EUR
festgesetzt."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
"§4 Ausgleichsrücklage und allgemeine Rücklage
Wegen fehlenden Eigenkapitals ist eine Bildung der genannten Rücklagen nicht möglich.
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
§5 Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
1.750.000.000 EUR
festgesetzt."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
"§6 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
1.1) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 250 v.H.
1.2) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 670 v.H.
2.Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag auf 580 v.H."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
"§7 Haushaltssanierungsplan
Nach der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes ist
• der Haushaltsausgleich unter Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2017 wiederhergestellt,
• der Haushaltsausgleich ohne Berücksichtigung der Konsolidierungshilfen gem. Stärkungspaktgesetz im Jahr 2021 wiederhergestellt.
Die im Haushaltssanierungsplan enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplanes umzusetzen."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
"§8 Geringfügigkeit im Sinne von § 81 Abs. 3 GO
Als geringfügig im Sinne von § 81 Abs. 3 GO NRW gelten Auszahlungen für Investitionen, die als Einzelmaßnahme einen Betrag von 2 % der Gesamtauszahlungen aus Investitionstätigkeit nicht übersteigen. Für den Fall, dass für die ungeplanten Investitionen oder Instandsetzungen an Bauten gesicherte anteilige investive Einzahlungen vorhanden sind, ist die Regelung gemäß Satz 1 nicht auf die investiven Auszahlungen, sondern auf den Saldo aus Auszahlungen und Einzahlungen anzuwenden."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
"§9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen
Bei der Genehmigung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen im Sinne der §§ 83 Abs. 2 bzw. 85 Abs. 1 GO NRW gelten als nicht erheblich:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bis einschließlich
200.000 EUR."
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
"§10 Wertgrenzen für den Einzelnachweis der Investitionsmaßnahmen
Die Wertgrenze für die Veranschlagung einzelner Investitionsmaßnahmen wird
• für Baumaßnahmen auf 200.000 EUR
• für übrige Investitionsmaßnahmen auf 50.000 EUR
festgesetzt. Bei Investitionen unterhalb der genannten Wertgrenzen sind die Einzahlungen und Auszahlungen zusammengefasst zu veranschlagen."
OB Schranz lässt abschließend über die Haushaltssatzung insgesamt abstimmen.
Der Haupt- und Finanzausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der LINKE.LISTE-Fraktion folgenden Beschluss:
„Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2021."
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
31,2 kB
|
