Antragsvorlage - A/17/0233-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Ausbauplanung für das Autobahnkreuz Oberhausen, abgesehen von dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner, entlang der betroffenen Autobahnstrecken ab.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt auf der Grundlage einer Delegierung gemäß § 60 Absatz 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen anstelle des Rates der Stadt die Verwaltung, die Stellungnahme der Stadt Oberhausen zu ändern und dem Rat erneut vorzulegen.

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung / Sachdarstellung

 

Der Naturschutzbeirat stellt in seiner Stellungnahme zur Sache grundlegend fest, dass die vorliegende Beschlussvorlage B/17/0087-01 einen erheblichen Eingriff in die Natur und Landschaft des Oberhausener Nordens darstellt. Der Wald in seiner klimatischen Funktion wird besonders hervorgehoben. Kritisiert wird, dass der Faktor Klimawandel nicht berücksichtigt wurde.

 

Wir teilen diese Einschätzung. Der Ausbau des Autobahnkreuzes ist sowohl ein Zeugnis einer verfehlten Verkehrspolitik, die auf das Auto ausgerichtet ist, als auch einer mangelnden Umweltschutzpolitik.

 

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Loading...