Beschlussvorlage - B/16/5341-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge

 

1.       Der Rat der Stadt verzichtet hinsichtlich dieser Drucksache gemäß § 1 Absatz 7 Satz 3 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates und für die Oberbürgermeisterin / den Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen auf die Vorberatung durch Ausschüsse.

 

2.    Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 1 beigefügte „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 2020“.

 

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Konsequenzen

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [X]

 

    ja   [ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die CentrO Management GmbH/CentrO Werbegemeinschaft hat am 17.10.2019 einen Antrag auf Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 05.01.2020 in Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr gem. § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) gestellt (Anlage 2). Durch die „1. Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2020“ soll nunmehr am 05.01.2020 ein Verkaufssonntag im CentrO Oberhausen freigegeben werden. Der Rat wird gebeten, auf die Vorberatung durch Ausschüsse zu verzichten, um die Öffnung der Ladenlokale am Sonntag, 05.01.2020, im CentrO zu ermöglichen. Da die nächste Ratssitzung erst am 17.02.2020, also erst nach der Veranstaltung, stattfindet, ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 16.12.2019 erforderlich.

Gemäß § 6 Abs. 1 LÖG NRW dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinan­derfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13:00 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Eine Sonntagsfreigabe nach § 6 Abs. 1 LÖG NRW setzt stets ein öffentliches Interesse voraus. Eine ausnahmsweise Verkaufsstellenöff­nung an einem Sonntag liegt nach dieser Vorschrift u. a. dann im öffentlichen Interesse, wenn sie im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen und sonstigen Veran­staltungen erfolgt (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW). Nach der Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW wird ein Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tage erfolgt. Vorgegeben ist in § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW außerdem, dass bei Werbemaß­nahmen für die Veranstaltung diese im Verhältnis zur Geschäftsöffnung im Vordergrund ste­hen muss.

Darüber hinaus kann gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW ein öffentliches Interesse an einer Sonntagsöffnung angenommen werden, wenn sie

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandels­angebot dient (Nr. 2),

*dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient (Nr.3),

*der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient (Nr. 4) oder

*die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewer­bestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert (Nr. 5).

 

Die CentrO Management GmbH / CentrO Werbegemeinschaft hat die Öffnung der Verkaufs­stellen im CentrO anlässlich der Freizeit- und Reisemesse Ruhr am Sonntag, 05.01.2020 beantragt. Diese findet in der Zeit vom 03.01.2020 bis 05.01.2020 statt.

Die Öffnungszeiten sind Freitag/Samstag von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Sonntag von 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr findet hauptsächlich in den Indoor Flächen des CentrO statt. Eingebunden sind auch die benachbarten Freizeitat­traktionen im Bereich der Neuen Mitte: das Sea Life, Tiger Jump, LDC, THE MIRAI, Metronom-Theater und die König Pilsener Arena. Der Gasometer wird im Jahr 2020 renoviert und kann daher nicht teilnehmen. Zusätzlich werden neue Freizeitattraktionen im Frühjahr 2020 im CentrO eröffnen, die sich ebenfalls präsentieren. Während der gesamten Dauer der Veranstaltung, also auch am geplanten verkaufsoffenen Sonntag, ist ein Programm im Dom des Centers, im Centrolino, dem CentrO-Kinderparadies vorgesehen. Im Rahmen der Messe werden auf den Flächen im CentrO verschiedene Aussteller aus der Neuen Mitte Oberhausen, dem Ruhrgebiet, aber auch dem Niederrhein ihre Reise-/Ausflugsziele vorstellen. Zusätzlich werden aber auch Aktivitäten in den Häusern der verschiedenen Attraktionen der Neuen Mitte angeboten. Diese werden mit Wegebahnen miteinander verbunden, so dass die Besucher einfach zu den Attraktionen gelangen können. Das genaue Programm, eine vorläufige Liste der Aussteller und verschiedene Übersichtspläne entnehmen Sie bitte der beigefügten Präsentation in Anlage 2. Die Veranstaltungsfläche der Messe beträgt mit den teilnehmenden Attraktionen und Strecken der Wegebahnen ca. 180.000 m². Die Fläche der Verkaufsstellen beträgt ca. 116.000 m².

 

Zu den Programmpunkten bzw. Angeboten der Freizeit- und Reisemesse Ruhr zählen:

-         Präsentationsstände der in der Neuen Mitte ansässigen Besucherattraktio­nen.

-         Stände von (auch) touristischen Organisationen im Ruhrgebiet: örtliche Tou­rismusinformationen, Stadtmarketingorganisationen, Ruhr Tourismus GmbH, Kommunalverband Ruhr, Landschaftsverband Westfalen-Lippe

-         Stände von weiteren touristischen Akteuren im Ruhrgebiet: Schifffahrtsbe­triebe, Freizeitanbieter, Veranstalter von Reisen bzw. Aktivitäten im Ruhr­gebiet, Betreiber von Veranstaltungsstätten etc.

-         Stände und Präsentationen von Firmen, die sonstigen Bezug zum Thema ha­ben, wie z.B. Hersteller von Wohnmobilen und Caravans (diese würden in größerer Zahl entlang der Promenade platziert werden und so für ein optisch deutlich durch die Veranstaltung geprägtes Erscheinungsbild des Veranstaltungsortes sorgen)

-         Stände von Dienstleistern rund um das Thema Reise (Versicherungen, Auto­mobilclubs etc.)

-         Präsentationen von Tagesausflugszielen, die von Oberhausen aus erreich­bar sind, da diese auch dessen Lebensqualität mitprägen (z. B. Sauerland-Tourismus)

-         Bühnenprogramm mit Show-Acts von Musicals, Ensembles und Orchestern, die in der Region feste Spielstätten haben.

 

Hintergrund für die Ausrichtung dieser Veranstaltung ist das 2020 noch zu verabschiedende Entwicklungskonzept Masterplan Tou­rismus Oberhausen. In diesem Entwicklungskonzept werden Freizeit und Tourismus als bedeutende Wirtschaftsbereiche und wichtigste weiche Standortfaktoren der Stadt identifi­ziert. Als zentrale Felder der touristischen Positionierung Oberhausens hat der Masterplan Tourismus Oberhausen die Themen Shopping, Freizeit- und Kultur-Veranstaltungen benannt. Diese Qualitäten sollen durch die Tourismus- und Freizeitmesse Ruhr sichtbar gemacht wer­den.

 

Die prägende Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr wird auch durch die räumli­chen Gegebenheiten nicht in Zweifel gezogen. Die Verkaufsfläche ist zwar größer als die Fläche der Freizeit- und Reisemesse Ruhr in den Gängen des CentrO. Allerdings ver­größert sich die Fläche der Messe durch die teilnehmenden Attraktionen und die Aktionen in den entsprechenden Häusern und die Verbindung durch Wegebahnen auf ca. 200.000 qm. Daher erscheint die Ausstrahlungswirkung der beachtlichen Anzahl von bis zu 40 Ständen der Tourismus- und Freizeitmesse Ruhr plus der Aktivitäten in den Häusern geeignet, sich auf die gesamte Verkaufsfläche zu beziehen, dies umso mehr, als Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang stehen. Die verhältnismäßig große Verkaufsfläche ergibt sich zudem aus der Mehrgeschossigkeit der Shopping Mall. Anders als z. B. in einer typischen Innenstadtsituation geht die große Verkaufsfläche gerade nicht mit einer räumlichen Distanz einzelner Verkaufsflächen zur Veranstaltungsfläche ein­her.

Eine Spartenbeschränkung wäre angesichts des Warenangebots der Shopping Mall und dem Zweck der Tourismus- und Freizeitmesse Ruhr, auch die Attraktivität des CentrO als eines der Aushängeschilder des Oberhausener Freizeit- und Tourismusangebots zu präsen­tieren, willkürlich. Sie kommt daher nicht in Betracht. Angesichts des Umfangs und Angebots der Freizeit- und Reisemesse Ruhr sowie der erwarteten Besucherströme (siehe unten) steht die Ladenöffnung in dem konkret bestimmten Umfang in einem so angemessenen Ver­hältnis zu dieser Veranstaltung, dass eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe ge­rechtfertigt ist. Das bei der vorzunehmenden Abwägung zu berücksichtigende Regel-Aus­nahme-Verhältnis zwischen Sonntagsruhe und Sonntagsöffnung wird durch einen verkaufsoffenen Sonntag im CentrO nicht berührt, da es sich um den ersten Sonntag dieses Jahres handelt, an dem eine Sonntagsöffnung erfolgen soll. Auch im Hin­blick auf die Anzahl der in Oberhausen insgesamt in diesem Jahr erfolgten Sonntagsöffnungen ist der Ausnahmecharakter der Sonntagsöffnung im Verhältnis zu den Sonn- und Feier­tagen, an denen eine Ladenöffnung nicht erfolgt, nach wie vor gewahrt.

Da die Öffnung der Ladenlokale am 05.01.2020 in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr, also während (zeitgleich) der Freizeit- und Reisemesse Ruhr erfolgen soll und auf die La­denlokale im CentrO beschränkt wird, greift die gesetzliche Vermutungsregelung des § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW (s. oben). Die Zeiten der Sonntagsöffnung liegen damit gem. § 6 Abs. 4 S. 6 LÖG NRW außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes. Ein öffentliches Interesse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW an einem verkaufsoffenen Sonntag im Zusam­menhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr liegt mithin vor

Gem. § 6 Abs. 1 S. 4 LÖG NRW müssen bei Werbemaßnahmen des Veranstalters die je­weiligen Veranstaltungen gem. § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW im Vordergrund stehen. Die CentrO Management GmbH plant eine umfassende Bewerbung der Werbung für die Touris­mus- und Freizeitmesse Ruhr im CentrO ab dem 17.12.2019. Der Inhalt der Werbung zielt auf das Gesamterlebnis Neue Mitte ab. Der Grundsatz des Vorrangs der Werbung für die Veranstaltung „Freizeit- und Reisemesse Ruhr wird somit berücksichtigt.

Öffentliche Wirkung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr

Da die Freizeit- und Reisemesse Ruhr 2020 zum ersten Mal stattfinden soll, gibt es noch keine Erfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden Besucherzahl und -struktur. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass die Veranstaltung eine hohe Ausstrahlungswirkung haben wird. Worauf sich diese Annahme stützt, wird nachfolgend dargelegt.

Die sonntags regulär geöffneten Freizeitattraktionen im Bereich der Neuen Mitte zählen an Besucher-Sonntagen durchschnittlich rund 15.000. Diese stammen je nach Attraktion bis zu 95 Prozent nicht aus Oberhausen sondern reisen aus ganz Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus an. Freizeit- und Tourismusattraktionen der Neuen Mitte erzielen also bereits regelmäßig eine hohe Ausstrahlungswirkung.

 

Tabelle: Herkunft der Besucher im SEA LIFE Oberhausen bzw. im LEGOLAND Discovery Centre Oberhausen

Anreiseentfernung

SEA LIFE

LEGOLAND

Oberhausen

4,2%

4,29%

Sonstige < 30 Min.

42,05%

43,97%

30 Min bis 1 Std.

10,96%

14,54%

1 bis 1,5 Std.

6,63%

6,93%

1,5 bis 2 Std.

14,03%

9,77%

> 2 Std.

11,07%

7,85%

Ausland

11,07%

12,65%

Quelle: Merlin Entertainment

 

Tabelle: Herkunft der Besucher bei Ausstellungen im Gasometer

Herkunft

Der Berg ruft (2018)

Wunder der Natur (2016)

Oberhausen

5,1%

4,2%

Nachbarstädte

15,8%

16,9%

restliches NRW

59,5%

62,4%

Restliches Deutschland/Ausland

19,6%

16,5%

Quelle: Stadt Oberhausen, Bereich Statistik, Besucherbefragung Gasometer Oberhausen

 

Viele und vor allem die auswärtigen Besucher der Attraktionen verbinden deren Besuch mit einem Besuch des CentrO, auch unabhängig von der Ladenöffnung. So besuchen mehr als die Hälfte der Besucher von Ausstellungen im Gasometer noch andere Attraktionen, insge­samt rund 30 Prozent das CentrO (48,7 Prozent der auswärtigen Gäste). Kopplungen gibt es auch mit Sea-Life, Legoland, Klettergarten und Schwimmbad.

Dies und das umfangreiche Gastronomieangebot sorgen dafür, dass die Promenade des CentrO auch an Sonntagen ohne Ladenöffnung oder besondere Veranstaltungen gut fre­quentiert ist. Eine Analyse der Einwahldaten von Mobiltelefonen im Bereich des CentrO ergab, dass sich an Sonntagen im Januar 2019 durchschnittlich gut 14.000 Unique Visitors im Bereich des CentrO bewegten. An den nicht verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember 2018 (Weihnachtsmarkt) waren es gut 19.000 (+ 36 Prozent), am 9.12.2018 (verkaufsoffener Sonntag) waren es knapp 28.000 (+ 47 Prozent) Die Zahl der zusätzlichen Unique Visitors bei Ladenöffnung (9.000) fiel also geringer aus, als die Zahl der Unique Visitors an Weihnachts­markt-Sonntagen ohne Ladenöffnung (19.000).

Die Analyse ergab außerdem, dass Veranstaltungen wie die Freizeit- und Reisemesse Ruhr ebenfalls für eine Erweiterung des Einzugsgebietes und somit eine Verstärkung der Ausstrahlungswir­kung sorgen. Während im Januar 2019 nur 42,5 Prozent der sonntäglichen Besucher der CentrO-Promenade aus mehr als 20 Minuten Entfernung anreisten, waren es im Dezember 2018 gut zehn Prozentpunkte mehr: 53,3 Prozent.

 

Tabelle: Herkunft der Besucher an Sonntagen im CentrO

Herkunft

Dezember 2018 (Weihnachtsmarkt, ein VOS)

Januar 2019  (keine Ladenöffnung)

0-10 Min. (Oberhausen)

23,0%

30,9%

10-20 Min (Nachbarstädte)

23,7%

27,6%

20-50 Min (restliches NRW)

49,8%

39,6%

Restliches Deutschland /

Ausland

3,5%

1,9%

Quelle: CentrO Management GmbH, Analyse Telekom Tracking

Passantenbefragungen entlang der Gastronomiemeile Promenade am CentrO ergaben, dass an Sonntagen 64 Prozent der nicht aus Oberhausen stammenden Besucher aus einem Bereich von bis zu 30 Minuten Anreiseentfernung stammt. 22 Prozent reisen an Sonntagen ohne besondere Veranstaltungen oder Ladenöffnung aus 30 bis 60 Minuten Entfernung an, je sieben Prozent aus dem restlichen NRW und von außerhalb NRW (übriges Deutschland bzw. Ausland). Die entsprechenden Werte für Sonntage während des Weihnachtsmarkts betragen 25, drei und sieben Prozent wobei dann sechs auf Gäste aus dem Ausland entfal­len)

Die Themen Freizeit und Tourismus haben das Potenzial auf ein hohes Besucherinteresse zu stoßen. So zählt die Ende Februar stattfindende Messe Reise + Camping in Essen auf 55.000 m² Ausstellungsfläche jährlich an den insgesamt fünf Veranstaltungstagen 95.000 Besucher. Mehr als 1.000 Aussteller aus fast 20 Ländern informieren dort über zahlreiche Urlaubsregionen. Namhafte Hersteller und Händler präsentieren darüber hinaus ihr aktuelles Angebot an Caravans, Reisemobilen, Mobilheimen, Zelten und Zubehör. Die Fahrrad Essen generiert an vier Veranstaltungstagen auf 17.000 m² Ausstellungsfläche 83.000 Besucher. Der Anfang September stattfindende Caravan Salon Düsseldorf zählt an neun Veranstal­tungstagen auf 214.000 m² Ausstellungsfläche 250.000 Besucher.

Ausgehend davon und basierend auf den Erfahrungen mit bereits regelmäßig durchgeführ­ten Veranstaltungen wie dem Weihnachtsmarkt, den an Sonntagen ohne Verkaufsöffnung in der Vergangenheit je nach Wetterlage zwischen 35.000 und 55.000 Menschen besuchten, werden für die Freizeit- und Reisemesse Ruhr mindestens rund 32.000 bis 37.000 Be­sucher unabhängig von einer Ladenöffnung erwartet. Auf der Grundlage der Auswertung des CentrO Besucherzählsystems zählte das CentrO an den verkaufsoffenen Sonntagen der letzten Jahre zwischen 25.000 und 30.000 zusätzliche Besucher im Bereich der Shopping Mall. Im Jahr 2017 waren es an Sonntag mit Ladenöffnung 20.000 mehr als an Sonntagen ohne Ladenöffnung. Die sonntägliche Ladenöffnung würde daher nur in geringerem Umfang zusätzliche Besucher generieren und wäre insofern lediglich ein Annex zur Freizeit- und Reisemesse Ruhr mit Ihren erwarteten 32.000 bis 37.000 zusätzlichen Besuchern

Die CentrO.- Management GmbH begründet ihren Antrag weiter damit, dass die Öffnung der Verkaufsstellen im CentrO. am 05.01.2020 auch deshalb im öffentlichen Interesse liegt, weil sie die überörtliche Sichtbarkeit von Oberhausen als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung steigert. Es wird damit auf das Vorliegen des Sachgrundes gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 LÖG NRW hingewiesen.

Hintergrund für die Ausrichtung der Freizeit- und Reisemesse Ruhr und des damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntags ist eine zu erwartende entsprechende Empfehlung aus dem Entwicklungskonzept Masterplan Tourismus Oberhausen.

Im Rahmen des Strukturwandels nach dem Wegbrechen der Montanindustrie kommt dem Tourismus für die Stadt Oberhausen entscheidende Bedeutung zu. Im Gegensatz zu ande­ren Städten der insgesamt vom Strukturwandel betroffenen Region verfügt Oberhausen we­der über Hochschulen noch ist die Stadt Sitz übergeordneter Verwaltungsinstitutionen, die am Arbeitsmarkt stabilisierende Wirkung entfalten könnten. Mit rund zehn Prozent liegt die Arbeitslosenquote nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt des Bundeslandes Nord­rhein-Westfalen. Zwischen 2007 und 2017 fiel der Bevölkerungsrückgang in der Stadt Oberhausen mit minus 2,62 Prozent mehr als doppelt so hoch aus, wie in den übrigen kreis­freien Städten der Metropole Ruhr (1,24 Prozent).

Daher will die Stadt Oberhausen den Tourismus weiter stärken. Oberhausen wies 2018 mit 2.254 Übernachtungen pro 1.000 Einwohner nur knapp hinter Essen und Dortmund die dritt­höchste Tourismusintensität aller Ruhrgebietsstädte auf. Auch im Bereich des Tagestouris­mus ist Oberhausen erfolgreich, die Konzentration tagestouristischer Ziele mit zusammen rund 26 Millionen Besuchen im Bereich der Neuen Mitte, in der auch das CentrO liegt, sucht bundesweit seinesgleichen und prägt zunehmend das Image der ehemaligen Stahlstadt.

Als zentrale Felder der touristischen Positionierung Oberhausens wird der Masterplan Tourismus Oberhausen, der unter Beteiligung einer Vielzahl von Akteuren erarbeitet wurde, die Themen Shopping, Freizeit und Kultur benennen. Eingebunden in das Thema Freizeit sind die Bereiche Aktiv, Sport und Gesundheit. Unter dem Themendach Kultur finden sich auch Veranstaltungen, Events und die Industriekultur.

 

Zum Ausbau der Wettbewerbsposition in diesen Bereichen werden im Masterplan Tourismus Oberhausen zahlreiche Maßnahmen entwickelt. Eine davon ist die geplante Freizeit- und Reisemesse Ruhr in Verbindung mit einem verkaufsoffenen Sonntag. Diese Maß­nahme verzahnt die drei Leitthemen, indem sie ein Event zum Tourismus am Standort seiner Oberhausener Aushängeschilder kreiert – und diese durch eine Sonntagsöffnung auch er­lebbar macht. Daher ist die Veranstaltung in besonderer Weise dazu geeignet, die Stärken des Standorts Oberhausen zu präsentieren.

 

Diese Stärken im Bereich Freizeit und Tourismus und die damit verbundene hohe Lebens­qualität sind Oberhausens wichtigster weicher Standortfaktor im Wettbewerb um die An­siedlung junger Familien und damit auch für die Ansiedlung von Firmen, die dorthin gehen, wohin ihnen auch qualifizierte Arbeitskräfte folgen. Es besteht daher ein besonderes öffentli­ches Interesse daran, diese spezifische Oberhausener Qualität in einem besonderen Rah­men zu präsentieren und so überörtlich sichtbar zu machen.

 

Als Standort einer solchen, auf entsprechende Außenwirkung bei potenziellen Neubürgern ausgerichteten Veranstaltung die Neue Mitte zu wählen, rührt auch daher, dass im Bereich der Neuen Mitte gemäß des Beschlusses zum Update Neue Mitte Oberhausen (Masterplan 4.0) zukünftig, wie bereits im Stadtentwicklungskonzept 2020 vorgesehen, Wohnquartiere im Bereich des NEWAG-Standortes entwickelt werden sollen. Insgesamt soll die Neue Mitte zu einer „lebendigen Stadtlandschaft mit einem breiten Spektrum an städtischen Funktionen (z. B. Einkaufen, Unterhaltung, Forschung, Kultur, Freizeit, Arbeiten und Wohnen) weiterentwi­ckelt werden. So soll die Neue Mitte „weiterhin in ihrer Rolle als lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Publikumsmagnet“ gestärkt und „wichtiger Botschafter der Stadt Oberhausen auf allen relevanten Märkten sein.

 

Die Freizeit- und Reisemesse Ruhr setzt also sowohl an den im Tourismuskonzept als auch an den für den Masterplan Neue Mitte formulierten Zielen an und die Aktivitäten auf der Veranstaltungsfläche sind konsequent auf das Ziel der überörtlichen Sichtbarmachung ausgerichtet. Es wurden allen Sozialpartnern die maßgeblichen Informationen zur Verfügung gestellt. Hierzu gehörten jeweils detaillierte Beschreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit der Ladenöffnung in Zusammenhang stehenden Veranstaltung mit entspre­chenden Aussagen und Erklärungen (Aktivitäten, Programme usw.) sowie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und die der Flächen der Ladenöffnungen. Die Überlegungen der rechtlichen Prüfung, insbesondere zum öffentli­chen Interesse und zum räumlichen Bezug, die zum Ergebnis der Freigabe führten, wurden ebenfalls nachvollziehbar dargestellt.

 

Neben dem vorgenannten Einzelantrag hat der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. mit Schreiben vom 27.06.2019 an Herrn Oberbürgermeister Schranz (Anlage 3) die Gesamtsituation zu den verkaufsoffenen Sonntagen 2020 in Oberhausen dargestellt und auch den verkaufsoffenen Sonntag am 05.01.2020 beantragt und um Unterstützung des An­trags gebeten.

Gemäß § 6 Abs. 4 LÖG NRW wurden die zuständigen Sozialpartner mit E-Mail vom 12.11.2019 um Stellungnahme zu der beabsichtigten Freigabe des am 05.01.2020 vorgese­henen verkaufsoffenen Sonntags in Oberhausen gebeten. Es wurden allen Sozialpartnern die bis dahin vorliegenden und kompletten Antragsunterlagen der Oberhausener Interessen- und Werbegemeinschaften zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören die Angaben und Be­schreibungen mit dem konkreten Ort (Stadtteil, Stadtbezirk etc.), das Datum des beantragten Sonntags, der Grund, Charakter, Größe und Zuschnitt der mit den Ladenöffnungen in Zu­sammenhang stehenden Veranstaltung wie Jahrmarkt, Markt, Ausstellung und Stadtfest mit entsprechenden Aussagen und Erklärungen (Traditionen, Aktivitäten, Programme usw.) so­wie den geplanten Werbemaßnahmen, die Lage und Größen der Veranstaltungsflächen und der Flächen der Ladenöffnungen, Prognosen über Besucherströme der Veranstaltungen und der Ladenöffnung, die Basis der Besucherprognosen wie Erfahrungswerte, Schätzungen, Zählsysteme, Erhebungen und die jeweilige geplante räumliche und zeitliche Beschränkung der Verkaufsstellen.

 

Zusammenfassend wurden folgende Stellungnahmen (Anlage 4) abgegeben:

  • Die Industrie- und Handelskammer zu Essen (IHK) teilte am 15.11.2019 per E-Mail mit, dass sie ausdrücklich sämtliche beantragten verkaufsoffenen Sonntage In Oberhausen unterstützt und weist nochmals die zahlreichen positiven Effekte der verkaufsoffenen Sonntage für die lokale Stadtentwicklung und Wirtschaft hin.
  • Die Kreishandwerkerschaft Mülheim an der Ruhr – Oberhausen teilte per E-Mail mit, dass es zum genannten Termin keine Bedenken zur Durchführung des verkaufsoffenen Sonn­tags anlässlich der Freizeit- und Reisemesse Ruhr gibt.
  • Das Stadtdekanat der Katholischen Kirche Oberhausen teilte mit E-Mail vom 24.11.2019 mit, dass es, wie bereits mehrfach in Stellungnahmen und u. a. auch beim gemeinsamen Treffen herausgestellt, den verkaufsoffenen Sonntagen differenziert gegenüber steht. Dem Antrag zum verkaufsoffenen Sonntag am 05.01.2020 im CentrO Oberhausen stimmt es nicht zu. Der Katholikenrat in der Stadt Oberhausen hat in seiner Stellungnahme vorgetragen, er stehe einer Sonntagsöffnung der Ladenlokale im CentrO aus Anlass der Freizeit- und Reisemesse ablehnend gegenüber, da seines Erachtens die kommerziellen Interessen des CentrO-Managements gegenüber anderen, gemeinschaftsstiftenden Aspekten überwiegen würden. Diese Einschätzung führt zu keiner anderen Gesamtbewertung, da das Vorliegen kommerzieller Interessen an einer Ladenöffnung im Hinblick auf die gem. § 6 LÖG NRW vorzunehmende Abwägung nicht schädlich ist. Es ist vielmehr grundsätzlich davon auszugehen, dass die Öffnung von Ladenlokalen auch aus Anlass einer bestimmten Veranstaltung stets jedenfalls auch auf kommerziellen Erwägungen beruht.
  • Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e. V. bezieht sich in seiner Stellung­nahme vom 13.11.2019 auf das an Herrn Oberbürgermeister Schranz gerichtete Schreiben vom 27.06.2019 (Anlage 3). In dieser Mitteilung wurden die für das Jahr 2020 erbetenen Sonntagsöffnungen zusammengefasst und beantragt. Der Handelsverband NRW Ruhr e. V. teilt weiter mit, dass hierin auch die für den 05.01.2020 beantragte Son­deröffnung in Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr enthalten war. Diese Sonderöffnung wird von ihm uneingeschränkt befürwortet. Gegen den Antrag des CentrO-  Management e. V. haben sie keine Bedenken und unterstützen ihn vollumfäng­lich.
  • Der Evangelische Kirchenkreis Oberhausen teilte am 19.11.2019 per E-Mail mit, dass es aus der Sicht der Evangelischen Kirche in Oberhausen keine Bedenken gegen den Antrag. für einen verkaufsoffenen Sonntag am 05.01.2020 gibt.
  • Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert mit Schreiben vom 20.11.2019 ihre Bedenken zur geplanten Sonntagsöffnung am 05.01.2020 in Oberhausen und teilt weiter mit, dass sie sich jederzeit vorbehält, gegen rechtswidrige Sonntagsöffnungen vorzugehen. In ihrer Stellungnahme teilt ver.di u. a. mit, dass die Sonntagsarbeit im Einzelhandel für die Beschäftigten bedeutet, sonntags zu arbeiten und damit von der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben am Sonntag ausgeschlossen zu sein. Weiterhin führt ver.di aus, dass sich in der Begründung für die Sonntagsöffnung am 05.01.2020 unter anderem auf den § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW berufen wird. Auch die Neufassung des Gesetzes macht die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen den für die Ladenöffnung sprechenden Gründe und dem Schutzgut des Sonn- und Feiertagesschutzes nicht entbehrlich. Die öffentliche Wirkung der traditionell auch an Sonn- und Feiertagen stattfindenden Feste, Messen, Märkte oder ähnlichen Veranstaltungen muss gegenüber der typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung im Vordergrund stehen. Angesichts der Vielzahl der Stände vor den Geschäften selbst als auch die Aktivitäten im Umfeld des CentrO (diese sind mit entsprechenden Wegbahnen verbunden) ist die öffentliche Wirkung der Veranstaltung im Vordergrund. Zum anderen trägt ver.di vor, die geplante Sonntagsöffnung diene nicht gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 LÖG NRW dem Erhalt, der Stärkung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche. Auf diesen von ver.di hingewiesenen Sachgrund des LÖG NRW ist nicht, auch nicht in den ver.di übersandten Unterlagen Bezug genommen worden. Ergänzend zu § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW wird vielmehr § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 LÖG NRW in Bezug genommen, dessen Voraussetzungen ausweislich der in der Beschlussvorlage gemachten Ausführungen vorliegend erfüllt sind. Des Weiteren zitiert sie den Volkswirt Prof. Stützel, der die verkaufsoffenen Sonntage für die Einzelhändler negativ bewertet: „Der Gesamtabsatz der genannten Einzelhändler wird durch Änderung der Ladenöffnungszeiten nicht verändert. Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringt nur Mehrbelastung, keine Absatzsteigerung.“

Insgesamt kann auch nach Würdigung der kritischen Anmerkungen der angehörten Sozial­partner an der Einschätzung festgehalten werden, dass ein öffentliches Interesse im Sinne des § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 LÖG NRW an dem verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit der Freizeit- und Reisemesse Ruhr des CentrO Oberhausen besteht.

 

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Anlagen

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