Beschlussvorlage - B/16/5264-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung einer Verlagerung des Bordellbezirks
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beteiligt:
- Recht; Dezernat 5 / Umwelt, Gesundheit und Mobilität
- Verantwortung:
- Mollerus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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27.11.2019
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Erledigt
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Gleichstellungsausschuss
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Vorberatung
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28.11.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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03.12.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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03.12.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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04.12.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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05.12.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.12.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Vorberatung
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10.12.2019
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●
Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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16.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beauftragt die Verwaltung,
1) die Verlagerung des Bordellbezirks Flaßhofstraße an einen alternativen Standort im Stadtgebiet (Gewerbegebiet) weiter zu prüfen;
2) dafür geeignete Standorte unter folgenden Prämissen bzw. Rahmenbedingungen zu ermitteln:
- möglichst verträgliche Lage zu Wohnbebauung und zu schutzbedürftigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und Kindertageseinrichtungen,
- planungsrechtliche Möglichkeiten und Bindungen,
- Verfügbarkeit und ausreichende Größe des Grundstücks,
- Erreichbarkeit durch ÖPNV und Individual-Verkehr,
- Berücksichtigung der „Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen“ (§ 18 des ProstSchG),
- Möglichkeiten zur Sicherstellung von Hilfs- und Beratungsangeboten für Prostituierte sowie zur Umsetzung eines Sicherheitskonzepts
und dem beispielhaft untersuchten „Gleis-Dreieck“ sowie dem aktuellen Standort im Rahmen einer vergleichenden Bewertung gegenüberzustellen und dem Rat die Ergebnisse vorzulegen;
3) einen strukturierten Diskussionsprozess zur Beteiligung relevanter Akteure (bspw. Betreiber, Eigentümer, Polizei, Gleichstellungsstelle, AK Prostitution, Solwodi) zu erarbeiten.
Sachverhalt
Begründung
Historie
Seit ca. 1910 hat sich in den Häusern an der Flaßhofstraße der Bordellbetrieb entwickelt. Zu diesem Zeitpunkt begann am oberen Teil dieser Straße die Prostitution. Die Flaßhofstraße hat damals noch den Namen „Eintrachtstraße“ getragen. Schon kurz danach sind Versuche aktenkundig belegt, die Prostitution zu unterbinden.
In den 1930er Jahren und dann nach dem 2. Weltkrieg lebte die Prostitution auf der Flaßhofstraße wieder auf. In den 1950er Jahren wird von bordellartigen Betrieben gesprochen, und die Stadt war bemüht, diese zu untersagen. Anwohnerbeschwerden wegen Lärmbelästigung und Verunreinigung des Umfeldes waren schon damals bekannt.
In den 1960er Jahren wurde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Ausleuchtung der Straße, die Einführung einer strengen Meldepflicht, die Sperrung der Straße für den Fahrzeugverkehr und die Errichtung eines Holzzaunes als grundsätzliche Maßnahmen getroffen.
Zwischen 1966 und 1996 wurden Neubauten bzw. Umbauten der bestehenden Bebauungen im heutigen Bordellbereich der Flaßhofstraße genehmigt und die Ausweitung damit vorerst festgeschrieben.
Ordnungs- und planungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung der Ausdehnung der Prostitution ab 1975
Sperrbezirksverordnung
Damit sich die Prostitution im Stadtgebiet nicht auf Straßen, Wegen und Plätzen weiter ausweiten konnte, wurde durch den Regierungspräsidenten Düsseldorf am 14.05.1975 eine Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Prostitution und zum Schutz der Jugend sowie des öffentlichen Anstandes für den Bereich der Stadt Oberhausen („Sperrbezirksverordnung“) erlassen. Die Prostitution in Oberhausen ist danach nur „im gesperrten Straßenbereich vor den Häusern 17-29 der Flaßhofstraße“ erlaubt. Diese Rechtsverordnung bezieht sich ausdrücklich nicht auf Gebäude im Stadtgebiet.
Bebauungsplan 443
Um eine weitere Ausdehnung des zu Prostitutionszwecken genutzten Bereichs der Flaßhofstraße zu vermeiden, wurde der Bebauungsplan Nr. 443 Grenzstraße/ Friedenstraße am 31.03.2003 vom Rat der Stadt Oberhausen verabschiedet (Inkrafttreten 01.08.2003). Er setzt den Bereich der Flaßhofstraße als Sondergebiet „Bordelle“ fest und schließt entsprechende Nutzungen in den benachbarten Bereichen aus.
In der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 443 heißt es unter A Allgemeines, Ziffer 2, Planungsanlass und Hauptplanungsziele, dass im Zentrum des Planbereiches die Flaßhofstraße liegt, auf der sich in den Häusern 17-46 der Bordellbetrieb in Oberhausen konzentriert.
Unter Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Belange soll mittels des Bebauungsplanes Nr. 443 das Nebeneinander insbesondere von Wohnen und Bordellbetrieben so gelenkt werden, dass beide Nutzungen sich zukünftig nicht gegenseitig beschränken bzw. ausschließen. Gleichzeitig wird neben der planungsrechtlichen Sicherung des Bordellstandortes auch die Stärkung der vorhandenen Wohn- und Mischgebietsstrukturen angestrebt. Ausdrücklich zu den Hauptzielen des Bebauungsplanes Nr. 443 gehört eine Begrenzung von Vergnügungsstätten und Bordellnutzung auf den zum Zeitpunkt der Verabschiedung des B-Plans bestehenden Bereich in der Flaßhofstraße.
Sachstand Flaßhofstraße
Auf der Flaßhofstraße befinden sich 16 Häuser, in denen der Prostitution nachgegangen wird. Zurzeit werden die Häuser von fünf unterschiedlichen Personen (natürliche und auch juristische Personen) betrieben. Nur zwei Betreiber sind auch Eigentümer der Grundstücke und Gebäude.
Nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das seit dem 01.07.2017 in Kraft getreten ist, wird eine Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes benötigt. Gemäß § 12 Abs. 3 ProstSchG wird die Erlaubnis für das Betreiben einer Prostitutionsstätte einem Betreiber zugleich für ein bestimmtes Betriebskonzept und für bestimmte bauliche Einrichtungen, Anlagen und darin befindliche Räume erteilt. Ein Betrieb kann durchaus aus zusammenliegenden Häusern bestehen, so dass nicht für jedes einzelne Haus Anträge gestellt werden müssen.
Insgesamt wurden acht Anträge für acht Betriebe gestellt. Davon haben sieben Betriebe eine fiktive Erlaubnis nach § 37 Abs. 4 ProstSchG und gelten bis zur Entscheidung über den Antrag als erlaubt. Nur ein Betrieb darf erst nach der Erteilung der Erlaubnis betrieben werden. Dieser Umstand ergibt sich aufgrund eines Wechsels der Betreiber. Die vorliegenden Anträge sind nicht prüffähig. Sämtliche Betreiber haben bereits äußerst umfangreiche Auflistungen bezüglich der nachzureichenden Unterlagen erhalten.
Standortwandel
Das klassische Rotlichtmilieu unterlag in den vergangenen Jahren einem Wandel. Der Kunde erscheint nicht mehr unauffällig und hält sich nur kurz im Umfeld auf, sondern will teilweise gesehen werden. Neben der Lärmbelästigung durch nächtlich verstärkten Autoverkehr und Streitereien ist auch die von benachbarten Anwohnern geschilderte Rücksichtslosigkeit ein großes Problem.
Nach Kenntnissen der Ordnungsbehörde haben die meisten an der Flaßhofstraße tätigen Prostituierten aus Rumänien und Bulgarien keinen Wohnsitz in Deutschland. Mangels Sprach- und Ortskenntnissen verlassen sie die Örtlichkeit nur sehr begrenzt. Ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor Ort ist damit weitgehend ausgeschlossen.
Vielen Frauen aus Nicht-EU-Staaten, insbesondere aus Afrika, erhalten die erforderliche Bescheinigung nach dem ProstSchG nicht. Es ist davon auszugehen, dass sich hierdurch im Umfeld der Flaßhofstraße illegales Prostitutionsgewerbe in Wohnungen und auch Geschäftsräumen entwickelt hat. Die damit zu befürchtende unkontrollierte Ausweitung des Rotlichtmilieus hat letztlich negative städtebauliche Auswirkungen auf die Stadtstruktur der Innenstadt.
Verlagerung als Option
Um den vorgenannten negativen Auswirkungen der Ausweitung des Rotlichtmilieus entgegenzuwirken, ist neben weitergehenden Versuchen zur Eindämmung auch die Verlagerung des Standortes in Betracht zu ziehen. Mit der Zielsetzung einer Standortverlagerung ist verbunden, den potentiellen Störgrad für benachbarte Nutzungen an potentiellen Alternativstandorten minimal zu halten. Es besteht die Chance, Städtebaupotenziale rund um die Flaßhofstraße für die Innenstadt zu heben.
Dabei ist mit besonderer Sorgfalt auf die städtebauliche Reintegration des Altstandortes zu achten. Die Flächengröße bietet die Chance, mit einer erfolgreichen Projektentwicklung positive Effekte für die Innenstadt von Alt-Oberhausen zu erzielen. Eine denkbare Nachnutzung kann mit besonderen ökologischen, energetischen und integrativen Elementen Vorbildwirkung für weitere Projekte entfalten. Als potentielles „Sanierungsgebiet“ müssen Fördermöglichkeiten geprüft und genutzt werden.
Gleichzeitig gilt es explizit, die spezielle Lebenswirklichkeit mit allen dazugehörigen Gemengelagen der Prostituierten besonders mit dem geschärften Blick auf das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), welches dem Schutz der Prostituierten dienen soll, zu berücksichtigen und die Umsetzung des Gesetzes dabei deutlich in den Fokus zu nehmen.
Zu den Zielen der Verlagerung gehören weitergehend die Reduktion der Straftaten und Gewaltübergriffe gegen Prostituierte, ebenso wie die Verbesserung der Erreichbarkeit der Prostituierten für gesundheitsfördernde und soziale Hilfsangebote. Weiterhin muss mit der Verlagerung eine Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Situation der Prostituierten einhergehen.
Da die historische Betrachtung gezeigt hat, dass der Standort im gesellschaftlichen Gedächtnis fest als Standort des Rotlicht-Milieus verankert ist, muss sich eine Neuplanung ganz deutlich von dieser Historie absetzen. Nur so kann eine erneute Milieubildung vermieden werden. Vorhandene bauliche Strukturen sollten dabei nahezu vollständig aufgegeben und durch neue ersetzt werden.
Mit Betreibern und Eigentümern der Bordelle und Liegenschaften an der Flaßhofstraße wurden zu diesem Thema erste Gespräche geführt. Die grundsätzliche Bereitschaft zur Verlagerung des Bordellbezirks ist dabei seitens der Betreiber und Eigentümer deutlich geworden.
Kriterien für einen Alternativstandort
In den Gesprächen haben die Betreiber deutlich gemacht, dass die Lage des neuen Standortes, die zur Verfügung stehenden baulichen Anlagen und die Verlagerungskosten für die Verlagerungs- und Standortentscheidung wesentlich sind.
Die Vor- und Nachteile, die eine Verlagerung der Bordellbetriebe mit sich bringen kann, sind bei der Suche und Wahl eines alternativen Standortes sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Es sind neben den planungs- und eigentumsrechtlichen Möglichkeiten viele Kriterien, wie die Größe des Grundstücks und dessen Lage sowie die vorhandene oder geplante Infrastruktur zu prüfen. Weiterhin gilt es, an einem Alternativstandort zu verhindern, dass neue soziale Herausforderungen entstehen oder sich gar eine „Parallelgesellschaft“ entwickelt.
Mit dem Vorhaben der Verlagerung eines Bordells werden zudem nicht nur Räume und Häuser verlagert, sondern auch die dazugehörigen Personengruppen. Gerade die Situation der Frauen vor Ort muss daher berücksichtigt werden. Dazu gehören die Möglichkeiten für Hilfs- und Beratungsangebote (Möglichkeiten permanenter Sozialarbeit und Gesundheitsberatung) genauso wie die Umsetzung eines noch zu erarbeitenden polizeilichen und ordnungsbehördlichen Sicherheitskonzepts. So ist bspw. eine regelmäßige Präsenz der Polizei und des Ordnungsamts erforderlich, um ein sicheres Umfeld für die Prostituierten zu schaffen und um einen sicheren Zugriff durch die soziale Arbeit ermöglichen zu können.
Hilfs- und Beratungsangebote müssen angesichts einer Verlagerung durch eine permanente Sozialarbeit vor Ort sowie dem vor Ort ansässigen Gesundheitsamt gewährleistet sein. Diese permanenten, niedrigschwelligen Angebote dienen der Stabilisierung der gesundheitlichen Situation der Prostituierten – und letztendlich damit auch der der Freier –, der Prävention von Gewalt, der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der sozialen Lebensumstände. Mit kontinuierlich durchgeführter aufsuchender Arbeit soll prozesshaftes, bedarfs- und subjektorientiertes Arbeiten mit den Prostituierten ermöglicht werden. Das so geschaffene Vertrauen führt dazu, dass Klientinnen ihre Lebensumstände offener thematisierten und für Hilfsangebote und auch Ausstiegsmöglichkeiten zugänglicher werden.
Dafür sind vor Ort Räumlichkeiten für die Soziale Arbeit und das Gesundheitsamt zu schaffen. Weiterhin kann ein Ausbau der Streetworkarbeit von Solwodi Oberhausen e.V. nötig sein, um den Bedarfen der Prostituierten gerecht werden zu können und langfristig den Kontakt zu den Frauen vor Ort noch weiter intensivieren zu können. Weiterhin müssen die Rahmenbedingungen für eine kontinuierliche Arbeit in der gesundheitlichen Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz durch das Gesundheitsamt vor Ort geschaffen werden.
Eine regelmäßige Präsenz der Polizei und des Ordnungsamts ist erforderlich, um ein sicheres Umfeld für die Prostituierten zu schaffen und um einen sicheren Zugriff durch die soziale Arbeit ermöglichen zu können. Der Schutz der Prostituierten vor Gewalt von Seiten der Freier, Zuhälter und der Prostituierten untereinander und die Verbrechensbekämpfung, Unterbindung des Drogenhandels und der Zuhälterei sowie die Ermittlung von Straftaten steht hier im Vordergrund.
Dabei müssen die Polizei und der Ordnungsdienst neben der Überwachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Präventivmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der dort arbeitenden Prostituierten zuständig sein. Weiterhin muss gegen potentiell gewalttätige Männer oder dem der Verdacht der Zuhälterei unterliegenden Personen mit Platzverweisen vorgegangen werden, um die Sicherheit der Frauen zu gewährleisten.
Zum Schutz der Prostituierten ist bei den Überlegungen der § 18 des ProstSchG „Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen“ in besonderem Maße zu beachten und zu berücksichtigen. Die Bebauungsmaßnahmen vor Ort müssen so gestaltet werden, dass vor allem § 18 Absatz 2 Anwendung findet und in der Praxis umgesetzt wird.
In besonderem Maßen berücksichtigt werden muss dabei, dass die Prostituierten nicht in den Räumen schlafen oder wohnen, in welchen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Dabei gilt es zur Umsetzung des Gesetzgedankens zu klären, ob die Frauen in dem gleichen Gebäude schlafen dürfen, in welchem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden oder ob die Wohn- und Schlafräume ausgegliedert sein müssen.
Für die Suche nach Alternativstandorten sollen zusammenfassend folgende Prämissen herangezogen werden:
- möglichst verträgliche Lage zu Wohnbebauung und schutzbedürftigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen und Kindertageseinrichtungen,
- planungsrechtliche Möglichkeiten und Bindungen,
- Verfügbarkeit und ausreichende Größe des Grundstücks,
- Erreichbarkeit durch ÖPNV und Individual-Verkehr,
- Berücksichtigung der „Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen“ (§ 18 des ProstSchG)
- Möglichkeiten zur Sicherstellung von Hilfs- und Beratungsangeboten für Prostituierte sowie zur Umsetzung eines Sicherheitskonzepts
Weiterhin müssen natürlich auch Kosten und Fördermöglichkeiten bei einer Bewertung in Betracht gezogen werden.
Bei Zugrundelegung der Prämissen ergeben sich abhängig vom konkreten Standort u.a. folgende Potentiale und Herausforderungen:
Potentiale | Herausforderungen |
- Betrieb abseits von Wohngebieten oder schutzbedürftigen Einrichtungen - keine Lärmbelästigung - keine negativen Entwicklungen für Stadt- bzw. Quartiersentwicklung durch neuen Standort - Flaßhofstraße kann in neuen, innovativen Bau- und Nutzungsformen entwickelt werden - Trading-down-Effekt für das Quartier Flaßhofstraße kann durch Verlagerung entgegengewirkt werden - Einwerbung von Städtebaufördermitteln kann geprüft werden - Wohnumfeldverbesserungen mit Strahlkraft werden in der Flaßhofstraße möglich - Trennung von Wohn- und Arbeitsplatz von Prostituierten ermöglicht größere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben | - neue Lage erfordert angemessenes Verhältnis zwischen Belästigungen des Umfeldes und polizeilichen bzw. ordnungsbehördlichen Sicherheitsanforderungen - Vermeidung von zukünftigen „no-go-areas“ durch Gewährleistung einer angemessenen Öffentlichkeit - Sicherstellung und Präsenz von Hilfs- und Beratungsangeboten für Prostituierte - gute Erschließung bzw. Erreichbarkeit ohne direkte Umfeldbelastung - mögliche Kosten für Entwicklung und Erschließung des Alternativstandorts - Förderung gesellschaftlicher Teilhabe der Prostituierten |
Gleisdreieck – eine Alternative und Test für Prüfprämissen
In einer ersten grundsätzlichen Einschätzung und zum Test der Prüfprämissen ist eine Verlagerung des Bordells von der Flaßhofstraße zum sog. Gleisdreieck (Gelände zwischen Duisburger Str. / Gewerbegebiet Kaisergarten) untersucht worden.
Grundstück
Die Lage der Fläche zeichnet sich durch ausreichende Abstände zu empfindlichen Nutzungen aus und ist zusätzlich allseits durch die Schienentrassen gegenüber anderen Nutzungen abgeschirmt. Es handelt es sich um eine ca. 12.000 Quadratmeter große Liegenschaft im Eigentum der DB Netz AG, die die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert hat über eine Nutzungsänderung zu verhandeln.
Das Gelände unterliegt derzeit der eisenbahnrechtlichen Fachplanung. Neben der erforderlichen Entwidmung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Bebauungsplan) erforderlich.
Die isolierte Lage verhindert eine angemessene Einbindung des Bereiches in den Stadtkörper, erschwert die Zugänglichkeit und bietet keinen Anreiz für die Öffentlichkeit, den Raum für sich in Anspruch zu nehmen. Eine „soziale Kontrolle“ ist erschwert.

Abbildung 1: Lage zu Wohnen und sozialen Einrichtungen
Erschließung
Das Gelände ist derzeit nur über einen Wirtschaftsweg von der Duisburger Straße aus erschlossen. Dieser Weg dient der Unterhaltung des Bahngeländes und ist nicht für eine dauerhafte Nutzung, für Begegnungsverkehre oder Fußgänger ausgelegt. Der Zugang ist nur durch Betätigung einer Anrufschranke bei Ein- und Ausfahrt möglich, um die Bahngleise gesichert überqueren zu können. Daher erfordert eine Ansiedlung eine vollständige infrastrukturelle Erschließung ohne Einschränkungen.
Neben neuen Anschlüssen an die Wasserver- und -entsorgung, neuen Strom- oder Gasleitungen ist der Bau einer ausreichend breiten Erschließungsstraße notwendig. Bei der Trassenwahl sind dabei das umliegende Verkehrsnetz und die Auswirkungen der neuen Erschließungsstraße zu beachten.
Für den geplanten Standort innerhalb des Gleisdreiecks wurden drei Erschließungsvarianten untersucht.
Die Varianten 1 und 2 schließen dabei über eine neue Verbindungsstraße an den Max-Planck-Ring an. Dazu ist die vorhandene Fußwegeverbindung (Abbildung 2) zwischen den Gebäuden 28 und 30 für den Kfz-Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer von ca. 4,00 m auf ca. 8,00 m zu verbreitern und entsprechend der RStO auszubauen. Ab der Böschung zur Bahnanlage (Abbildung 3) ist eine neue Brücke mit einer Breite von ca. 9,75 m über eine Länge von ca. 284 m zu errichten, um die vorhandenen Gleisanlagen mit ihren Oberleitungen sicher zu überqueren und das Freigelände zwischen den Gleisen ebenerdig zu erreichen.
Abbildung 2: Wegeverbindung |
Abbildung 3: Böschung an der Bahnanlage |
Der Trassenverlauf ist dabei u-förmig ausgebildet und endet ca. im Zentrum der Freifläche in einer geplanten Wendeanlage. Der vorhandene Wirtschaftsweg zu den verbleibenden Bahngebäuden ist neu herzustellen und getrennt von der neuen Erschließungsstraße anzulegen. Dazu wird die vorhandene Straßenverbindung zur Duisburger Straße genutzt und entsprechend ausgebaut.
Die Fußgänger und Radverkehre werden über einem parallel zur geplanten Straße angelegten einseitig kombinierten Geh- und Radweg zum neuen Standort geführt und an die dort vorgesehenen Pflasterflächen angeschlossen. Von der umlaufenden Pflasterfläche sind in Variante 1 ein geplantes Parkhaus mit ausreichend Stellplätzen sowie ein eingeschossiger Gebäudekomplex (Abbildung 4) bzw. in Variante 2 ein großer Parkplatz und ein zweigeschossiges Gebäude (Abbildung 5) erreichbar.

Abbildung 4: Lageplan Variante 1

Abbildung 5: Lageplan Variante 2
Die Kosten werden für die beiden Varianten wie folgt geschätzt:
Position | Variante 1 (Parkhaus) | Variante 2 (Parkplatz) |
Brücken und Rampen | 7,95 Mio. € | 7,95 Mio. € |
Straße inkl. Gehweg | 0,50 Mio. € | 0,50 Mio. € |
Parken | 0,90 Mio. € | 0,64 Mio. € |
Sonstige Kosten (Baustraße etc.) | 0,58 Mio. € | 0,58 Mio. € |
Gesamt netto | 9,93 Mio. € | 9,67 Mio. € |
Alternativ kann die Straßenanbindung an den Max-Planck-Ring auch zwischen den Gebäuden 12 und 14 erfolgen (Abbildung 6), um die Zuwegung näher zur Duisburger Straße zu rücken und das Verkehrsaufkommen zum geplanten Standort weitestgehend aus dem Gewerbegebiet herauszuhalten. Hierfür ist der vorhandene Wirtschaftsweg entlang der Böschungsschulter zum Bahngelände auszubauen, wofür in beiden Varianten zusätzliche Kosten i.H.v. 0,57 Mio. € netto anfallen.

Abbildung 6: alternative Nordanbindung
In Variante 3 (Abbildung 7) wird die Freifläche im Gleisdreieck von der Duisburger Straße erschlossen. Dafür ist die vorhandene Zufahrtsstraße zu den vorhandenen Gewerbebetrieben für den Kfz-Verkehr (Begegnungsfall) sowie für Fußgänger und den Radverkehr einseitig zu verbreitern und RStO-konform auszubauen. Ebenso sind die Zufahrten zu den bestehenden Gewerbebetrieben anzupassen, um weiterhin einen problemlosen Zugang zur Duisburger Straße zu gewährleisten.

Abbildung 7: Lageplan Variante 3
Die geplante Straße unterquert östlich der Duisburger Straße die vorhandene nördliche Bahnbrücke, die zur Erzielung einer ausreichenden Durchfahrtsbreite umgebaut bzw. erneuert werden muss. Im Bereich der Anrufschranke ist eine neue Unterführung der Bahnanlagen vorgesehen, um einen ungestörten Zugang zum geplanten Standort zu erreichen. Die vorhandene Topographie erfordert bei dieser Variante eine schlängelnde Trassierung, um die benötigte Entwicklungslänge zu erreichen und zusätzlich eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erzielen. Zur Absicherung des umliegenden Geländes im Bereich der abfallenden bzw. aufsteigenden Gradiente wird die Straßenanlage als Trogbauwerk ausgeführt.
An die neue Erschließungsstraße wird der vorhandene Wirtschaftsweg zu den Bahngebäuden im Süden angeschlossen.
Die weitere Ausgestaltung der Freifläche entspricht den Varianten 1 und 2, so dass neben dem Bau eines Parkplatzes und eines zweigeschossigen Gebäudes (Variante 2) auch ein Parkhaus mit eingeschossiger Bauweise (Variante 1) denkbar ist.
Die Kosten für Variante 3 ergeben sich wie folgt:
Position | Variante 3 (Parkplatz) |
Brücken und Rampen | 12,35 Mio. € |
Straße inkl. Gehweg | 0,47 Mio. € |
Parken | 0,64 Mio. € |
Sonstige Kosten (Baustraße etc.) | 0,55 Mio. € |
Gesamt netto | 14,01 Mio. € |
Bei den vorgenannten Kostenschätzungen sind die
- Altlastenentsorgung
- Kosten für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Beleuchtung, Entwässerung, Wasserversorgung usw.), um die erforderliche Infrastruktur herzustellen,
- Bahn-Sicherungskosten, da während der gesamten Bauzeit Sicherheitsposten entlang der Bahnstrecke positioniert werden müssen und die
- Hochbaukosten zur Planung und Errichtung des Gebäudes (inkl. Beratungsinfrastruktur)
- sowie mögliche Kosten für Hilfs- und Beratungsleistungen sowie die Umsetzung von Sicherheitskonzepten
noch nicht berücksichtigt.
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten u.a. für die Erschließungsmaßnahmen werden im weitergehenden Planungsprozess geprüft.
Ergebnis
Die Ersteinschätzung für das Gleisdreieck zeigt, dass eine Verlagerung grundsätzlich möglich sein könnte. Um zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, ist es jetzt notwendig die Prüfung dahingehend zu vertiefen, ob es weitere geeignete Standorte im Stadtgebiet gibt. Gleichzeitig bedarf es eines strukturierten Diskussionsprozesses zum Austausch mit Stakeholdern, um zudem Sicherheits-, Hilfs- und Beratungsbelange einzubeziehen. Die möglicherweise dann ermittelten Standortalternativen sind einer vergleichenden Bewertung – auch zum aktuellen Standort – zu unterziehen.


