Beschlussvorlage - B/16/4887-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Hunsrückstraße von Hausbergstraße bis BeckerstraßeAusbau der Hausbergstraße von Hunsrückstraße bis Falkensteinstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
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Anhörung
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06.11.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Beschlussfassung
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08.11.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
1.) Der Planungsausschuss beschließt den Vollausbau der Hunsrückstraße
2.) Der Planungsausschuss beschließt den Vollausbau der Hausbergstraße
Die Maßnahmen sind Bestandteil des Kanalbauprogramms (Finanzstelle: 560011030100000
- Kanalbauprogramm, Finanzposition 758230 - AiB Tiefbau WBO)
Sachverhalt
Begründung
Die Kanalerneuerungsmaßnahmen in der Hausberg- und im 2. Bauabschnitt Hunsrückstraße wurden erstmalig 2018 mit dem damaligen Kanalbauprogramm beschlossen und sind hydraulisch als eine Maßnahme zu betrachten.
Bereits 1997 wurde im Auftrag der WBO/Stadt Oberhausen im Rahmen einer Einzugsgebietsberechnung die Notwendigkeit der hydraulisch bedingten Kanalvergrößerung errechnet.
Im Laufe der Jahre sind die Regelwerke zur Kanalnetzberechnung verfeinert worden und sehen aufgrund der häufiger auftretenden hohen Niederschlagsmengen strengere Bemessungen vor. Von daher spricht heute noch deutlich mehr dafür die Kanäle in der Hausberg- und Hunsrückstraße zu vergrößern, als bei Erstellung der Einzugsgebietsberechnung.
Die im Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Kanalbauprogramme, in Zusammenhang mit allen vorliegenden Genehmigungen, legitimieren die WBO nach Leistungsvertrag die notwendigen Kanalbaumaßnahmen auch ohne aufgesetzten Straßenausbau umzusetzen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine gemeinsame Bauabwicklung jedoch mehr als sinnvoll und sollte für alle Beteiligten das primäre Ziel sein.
Die Beschlüsse in den Kanalbauprogrammen 2018 und 2019 der Stadt Oberhausen umfassen somit den Ausbau der Hunsrückstraße (2. BA) und der Hausbergstraße. Beide Straßen weisen zahlreiche Schäden im Straßenraum auf (Ausbrüche von Hochborden, Netzrisse, Rinnenschäden und Schlaglöcher). Die derzeitige Parksituation ist ungeordnet und die Durchfahrt für Busse in der Hunsrückstraße aufgrund parkender Pkw problematisch.
Beide Straßen sind Anliegerstraßen gem. KAG (Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen) und liegen innerhalb einer Tempo-30-Zone.
Analyse
Die Hunsrück- und Hausbergstraße wurden erstmalig in den 30er Jahren hergestellt und befinden sich in einem sehr schlechten Zustand.
Geprägt sind beide Straßen durch eine geschlossene, dichte Bebauung, einer hohen Parkraumnachfrage und im Abschnitt Hunsrückstraße einem Einrichtungs-Busverkehr in östlicher Fahrtrichtung. Die Straßen sind im Separationsprinzip aufgeteilt, wobei die Fahrbahnen ca. 6,00 m (Hunsrückstraße) bzw. 6,30 m (Hausbergstraße) breit sind. Auf beiden Straßen wird beidseitig ungeordnet halb Hochbord geparkt. Damit verbleiben tatsächliche Fahrbahnbreiten von ca. 4,00 m bzw. 4,30 m.
Auf der Hunsrückstraße ergeben sich aufgrund dieser ungeordneten Parkordnung Probleme im Begegnungsverkehr, der zum Beispiel regelmäßig durch den Linienbusverkehr nur eingeschränkt möglich ist. Zudem weisen die Gehwege unterschiedlichste Engstellen auf. Die verbleibenden Gehwegbreiten betragen teilweise weniger als 1,50 m.
In der Hausbergstraße weist die Fahrbahn im betroffenen Abschnitt eine Breite von ca.
6,50 m auf und ist damit für die in diesem Abschnitt ausgewiesene Einbahnstraße überdimensioniert. Die Gehwege haben im Durchschnitt eine Breite von ca. 2,50 m auf beiden Seiten. Die Gehwege werden auch hier vom ruhenden Verkehr mitgenutzt, indem die Fahrzeuge heute ungeordnet halbseitig Hochbord auf beiden Seiten parken. Dadurch wird die Mindestbreite für die Gehwege unterschritten.
Eine Straßenbegrünung ist derzeit in der Hunsrückstraße sporadisch und in der Hausbergstraße gar nicht vorhanden, private Vorgärten sind nicht vorzufinden.
Planung
Die Aufteilung der Straßen im Separationsprinzip soll beibehalten werden (siehe Abbildung). Die derzeitige ungeordnete Parksituation in der Hunsrückstraße wird aufgehoben und das Parken in Parkbuchten niveaugleich neben der Fahrbahn angeordnet. Diese werden 2 m breit dimensioniert, durch anthrazitfarbene Pflastersteine kenntlich gemacht und durch einen Hochbordstein vom Gehweg getrennt. Die Zufahrten sind über einen 3 m breiten abgesenkten Schrägbordstein zu erreichen und durch graue Pflastersteine vom Parkstreifen abgesetzt.
Die Fahrbahn wird einen Querschnitt von 5,50 m aufweisen. Begegnungsverkehr von Buslinien findet nicht statt, da die Linie 976 den Straßenabschnitt nur in östliche Fahrtrichtung befährt. Der Straßenaufbau wird gemäß der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus für Verkehrsflächen (RStO´12) hergestellt und der Verkehrsbelastung angepasst. Die vorhandene Bushaltestelle wird im Zuge des Straßenumbaus an die aktuellen Anforderungen für barrierefreie Haltestellen angepasst.
Die Gehwegbreiten variieren entsprechend den zur Verfügung stehenden Querschnitten zwischen 1,71 m und über 2,00 m. In dem Abschnitt ist auch ein abgesenkter Gehwegbereich für eine direkte Fußgängerquerung vorgesehen.
Die Prüfung hinsichtlich der Errichtung von Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum ergab folgendes Ergebnis:
Auf der Hunsrückstraße sollen für den Radverkehr im Abstand von ca. 1,20 m 10 „Fahrradanlehnparker“ (davon 5 Stück vor der Sporthalle und 5 Stück am vorhandenen Parkstreifen) anstelle der vorhanden roten Bügel aufgestellt werden. Hier besteht bei Bedarf auch noch die Möglichkeit der Erweiterung der Fahrradabstellanlagen.
Zusätzliche Standorte für Fahrradabstellanlagen - auch auf der Hausbergstraße - sind darüber hinaus nicht geplant.
Die angedachte Begrünung aus Bäumen und Sträuchern schafft neben der ökologischen Aufwertung ebenfalls eine Strukturierung des Straßenraums. Die ausgewählten Pflanzen werten durch Wuchsform, Blüten und Farben die Straßenraumgestaltung auf und wirken sich positiv auf das Kleinklima aus.
Im Zuge des Straßenausbaus sind keine Baumfällungen vorgesehen. Die vorhandenen Platanen im Bereich der Sporthalle und der Parkplätze sollen erhalten bleiben. Zusätzlich sind vier neue Baumbeete und ein Strauchbeet in der Hunsrückstraße geplant. In die Baumscheiben nördlich des Grundstücks Hausbergstraße 16 und Hunsrückstraße 59/51 sollen säulenförmige Hainbuchen der Sorte „Frans Fontaine“ gepflanzt werden. Die Unterpflanzung soll aus bodendeckenden Rosen der Sorte „Swany“ hergestellt werden. Die Baumscheiben südlich vor Hunsrückstraße 48 und nordöstlich des Grundstücks Beckerstraße 128 sollen mit Purpur-Erlen bepflanzt werden. Als Bodendecker soll ebenfalls die Rose „Swany“ verwendet werden. In das Pflanzbeet westlich der Zufahrt „Lohhecke“ soll ein Pfaffenhütchen als Strauch mit Heckenkirsche als Unterpflanzung gepflanzt werden. In Höhe der Hausmeisterzufahrt soll anstelle der beiden Pflanzkübel ein Scharlachahorn gepflanzt werden. Auch hier ist als Unterpflanzung die Heckenkirsche vorgesehen.
In der Hausbergstraße sind zukünftig breitere Gehwege und einseitig Stellplatzflächen niveaugleich neben dem Gehweg vorgesehen. Dafür wird ein Rundbord mit einer Auftrittshöhe von 5 cm eingebaut. Die Zufahrten werden ebenfalls mit Rundbord ausgestattet, die Bordsteine sind aufgrund der geringen Bordsteinhöhe von 5 cm überfahrbar.
Die Öffnung der Fahrbahn für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung bleibt erhalten, die Markierung (Fahrradpforten) wird dementsprechend wiederhergestellt.
In der Hausbergstraße sind Pflanzungen von vier Sträuchern vorgesehen.
Die östlichen Pflanzbeete sollen mit Hundsrose, die westlichen sollen mit Schneeball bepflanzt werden. Als Unterpflanzung wird hier ebenfalls Heckenkirsche vorgesehen.
Beteiligung
Den Anwohnern und Eigentümern wurden beide Baumaßnahmen am 28.11.2018 vorgestellt und im Anschluss mit ihnen diskutiert.
https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/umwelt-gesundheit-und-mobilitat/mobilitat/verkehrsplanung-undsignalwesen/straenplanung/hunsrueckstr.php
Die Anregungen und konstruktiven Vorschläge wurden durch die Verwaltung geprüft und in der Planung berücksichtigt. Dazu gehören:
- die Anpassung der Beleuchtung durch Erhöhung der Beleuchtungsmasten
- die Änderung der Stellplatzanordnung und das Versetzen von geplanten Grünbeeten
Zudem wurden
- die Durchführung von Pflegeschnitten an den bestehenden Bäumen
- die Nutzung der ehemaligen Stötznerschule während der Baumaßnahme als Ersatzparkplatz
als Hinweis aufgenommen und sollen ebenfalls berücksichtigt werden.
Abbildung : Straßenraumaufteilung


Wirtschaftlichkeit
Die technisch notwendige Erneuerungsmaßnahme der Straße richtet sich nach den anerkannten Regeln der Technik. Bei Änderungen des Straßenquerschnitts werden diese nach der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt´06) geplant. Der Straßenaufbau wird nach der Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO´12) abhängig von der Verkehrsbelastung auf der jeweiligen Straße geplant und ausgeführt. Die Auswahl des eingesetzten Materials erfolgt nach den Vorgaben der technischen Richtlinien und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das ausgeschriebene Material wird zudem unter dem Gesichtspunkt einer langen Lebensdauer ausgewählt. Die Vergabe von Baumaßnahmen wird entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung von Bauleistungen (VOB/A) im öffentlichen Wettbewerb ausgeschrieben und beauftragt. Somit wird gewährleistet, dass die Baukosten durch den vorhandenen Wettbewerb möglichst wirtschaftlich beschafft werden.
Die Bodenuntersuchungen haben gezeigt, dass der vorhandene Straßenoberbau hinsichtlich der Schichtstärken als auch der Materialeigenschaften nicht dem aktuell gültigen Regelwerk (RStO´12) entspricht.
Der Empfehlung des Gutachters wird nachgegangen, indem ein Vollausbau der Straße erfolgt. Der komplette Straßenoberbau wird aufgenommen und eine entsprechende Anpassung des Straßenoberbaus nach RStO´12 vorgenommen. Aufgrund dessen gibt es zum geplanten Straßenvollausbau keine Alternativen.
Bauzeit und Baukosten
Die Baukosten betragen ca. 1,79 Mio. Euro brutto und werden über das Budget des Kanalbauprogramms (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm, Finanzposition 758230 – AiB Tiefbau WBO) finanziert. Die Abrechnung erfolgt nach KAG (Kommunalabgabengesetz für das Land NRW).
Die Anwohnerinnen und Anwohner und die Eigentümerinnen und Eigentümer werden vor Baubeginn durch die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen über die Bauabläufe informiert.
Die Baukosten sind nach § 8 des Kommunalen Abgabengesetzes beitragspflichtig und werden über das Budget des Kanalbauprogramms (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm, Finanzposition 758230 – AiB Tiefbau WBO) finanziert. Beide Straßen werden als Anliegerstraße eingestuft. Aus der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Oberhausen ergibt sich demnach folgende prozentuale Verteilung der umlegbaren Kosten:
Anlieger Gemeinde
Fahrbahn 60 % v.H. 40 % v.H.
Entwässerung 60 % v.H. 40 % v.H.
Parkstreifen 70 % v.H. 30 % v.H.
Gehweg 70 % v.H. 30 % v.H.
Grünflächen 70 % v.H. 30 % v.H.
Änderungen aus der geplanten Novellierung des KAG ergeben sich für diese Maßnahme nicht, da der Ausbau bereits mit dem Kanalbauprogramm 2018 beschlossen wurde.
Der Baubeginn soll Ende 2019 erfolgen. Die Bauzeit beträgt ca. 12 - 15 Monate.
Kurzfassung
Vollausbau der Hunsrückstraße im Abschnitt Hausbergstraße bis Beckerstraße sowie der Hausbergstraße von Hunsrückstraße bis Falkensteinstraße im Zuge des Kanalneubaus mit neuer Querschnittsaufteilung; geordnetes Parken und zusätzliche Begrünung zur Verbesserung der Verkehrssituation und des Straßenraumbildes mit positiven kleinklimatischen Auswirkungen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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780,1 kB
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(wie Dokument)
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423,9 kB
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