06.11.2019 - 4.3 Ausbau der Hunsrückstraße von Hausbergstraße bi...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Fragen zu einer möglichen Gebührenermäßigung respektive dem Erlass der Gebühren von Herrn Nakot beantwortet Frau Beigeordnete Lauxen wie folgt:

Der Stichtag für den Entwurf einer Gebührenermäßigung/-befreiung soll kurzfristig in den Landtag eingebracht werden und ist zum 01.01.2018 rückdatiert. Die bezeichneten Maßnahmen sind jedoch vor dem Stichtag beschlossen worden, so dass derzeit eine Gebührenermäßigung/-befreiung nicht in Betracht zu ziehen ist. Sollte der Landtag einen früheren Stichtag präferieren, so würden auch die Anwohner/innen der in der Vorlage genannten Straßen davon partizipieren.

 

Danach vollzieht die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Anhörung.

 

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Anlagen zur Vorlage