Beschlussvorlage - B/16/5164-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Zusammenfassungen sowie Bewertung

 

-          der Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den Parkraumbewirt-schaftungsanträgen der Ratssitzung vom 23.09.2019

 

-          und die wesentlichen Beschwerden und Anregungen der Bürger, welche bei der Verwaltung eingegangen sind,

 

zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

  • Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in Höhe des DGB-Hauses zu senken.

 

  • Eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt, 24 Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) je Kalenderjahr für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro zu erwerben.

 

  • Die Prüfung eines Parkplatzes bzw. Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem Grundstück des Bundeseisenbahnvermögens an der Ecke Tannenbergstraße/ Mülheimer Straße

 

  • Die Prüfung eines Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem EVO Grundstück an der Düppelstraße.

 

  • Die Prüfung, ob auf dem Grundstück hinter der Turbinenhalle neben Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, auch temporäre Parkplätze für andere abhängig Beschäftigte – insb. der Krankenhäuser - aus den bewirtschafteten Zonen angeboten werden können.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat das Parkraumbewirtschaftungskonzept  Oberhausen am 19.03.2018 beschlossen (B/16/3356-01).

 

In der 39. Sitzung des Rates der Stadt Oberhausen am 23.09.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, alle Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den Parkraumbewirtschaftungsanträgen (A/16/4982-01, A/16/5036-02, A/16/5048-01, A/16/5057-01) sowie die bei der Verwaltung eingegangen wesentlichen Beschwerden und Anregungen zur Parkraumbewirtschaftung in einer Matrix zusammenzufassen und zu bewerten. Die Matrix ist dem Rat zusammen mit den Vorschlägen der Verwaltung in seiner nächsten Sitzung am 18.11.2019 vorzulegen.

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [X]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept der Stadt Oberhausen befindet sich derzeit in der Umsetzung. Die Anpassungen der Parkscheibenregelungen, Parkgebühren und Parkzeiten sind bereits im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. In Osterfeld wurden die neuen Parkscheibenregelungen im Juli 2019 fertiggestellt. Die Bewirtschaftung bzw. Gebührenpflicht in den neuen Gebieten hat in Sterkrade zum 02.09.2019 begonnen. Die weitere Umsetzung bzw. Inbetriebnahme der neuen Bewirtschaftungsgebiete in Alt-Oberhausen wurde durch den Rat der Stadt Oberhausen bis zum 18.11.2019 ausgesetzt. Die Verwaltung wurde in der Sitzung beauftragt, eine Zusammenfassung sowie Bewertung der Anträge zur Parkraumbewirtschaftung der Ratsfraktionen und -gruppen aus der Ratssitzung vom 23.09.2019 zu erstellen. Zudem ist eine Zusammenstellung der wesentlichen Beschwerden und Anregungen der Bürger, welche bei der Verwaltung eingegangen sind, zu erstellen und zu bewerten.

 

In Alt-Oberhausen sind bereits alle neuen Parkraumbewirtschaftungsgebiete mit Parkscheinautomaten und entsprechender StVO-Beschilderung ausgestattet. Die Inbetriebnahme kann jederzeit erfolgen. In den nicht in Betrieb genommenen Gebieten besteht derzeit eine unklare Parkraumsituation, da die Beschilderung bereits vorhanden ist, aber die Parkscheinautomaten deaktiviert sind und kein Parkschein gezogen werden kann. Dies betrifft auch die früher mit Parkscheibe bewirtschafteten Gebiete.

 

Neben den finanziellen Abschreibungen der Parkscheinautomaten entstehen bereits Kosten durch Serviceverträge für Wartung, Inkasso, WebOffice und Betrieb der Parkscheinautomaten EC-Karten-Lesegeräte. Diese Kosten können derzeit nicht durch die Parkscheineinnahmen ausgeglichen werden und belasten daher den Haushalt der Stadt Oberhausen zusätzlich. Zudem wurde bereits eine hohe Anzahl an Bewohnerparkausweisen ausgegeben, welche durch die Anwohner bezahlt wurden und nun keine Gültigkeit haben. Es gibt eine hohe Anzahl an Beschwerden über die Aussetzung der weiteren Umsetzung der Parkraumbewirtschaftung von den betroffenen Anwohnern, welche nicht mehr von der Verwaltung bewältigt werden können. Es entsteht ein großer Verwaltungsaufwand für die Erstattung der Gebühren bzw. der Verlängerung der Parkausweise und die Bearbeitung der Beschwerden und Anfragen.

 

Die Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den Anträgen der letzten Ratssitzung wurden in einer Tabelle zusammengefasst und durch die Verwaltung bewertet. Zum Thema Wochen- und Monatsticket wurde zudem eine fachliche Stellungnahme des zuständigen Gutachters eingeholt und in die Tabelle mit aufgenommen. Es wurde zudem eine Tabelle mit den wesentlichen Beschwerden und Anregungen, welche bei der Verwaltung eingegangen sind, mit einer Stellungnahme der Verwaltung erstellt. Die Tabellen sind als Anlage beigefügt.

 

Ein wesentliches Thema in den Anträgen der Ratsfraktionen und -gruppen ist der Umgang mit den Gewerbetreibenden und Arbeitnehmern in den neuen Bewirtschaftungsgebieten. Es wurde vorgeschlagen, eine Ausnahmegenehmigung für Arbeitnehmer auszustellen und ein Wochen- bzw. Monatsticket anzubieten. Eine Realisierung dieser Vorschläge wäre nicht mit den grundsätzlichen Zielen der Parkraumbewirtschaftung mit Parkschein zu vereinbaren und würde ausschließlich zu einer Erhöhung der Parkgebühreneinnahmen führen. Die Ausgabe von „Bewohner- oder Mitarbeiterausweisen“ im Sinne der §§ 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG, 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO an Gewerbetreibende, Freiberufler/innen oder abhängig Beschäftigte, die in einer Parkraumbewirtschaftungszone arbeiten, aber nicht wohnen, ist - unabhängig von der konkreten Bezeichnung des Ausweises - rechtlich ausgeschlossen. Bewohnerparkausweise im Sinne der vorstehenden Ermächtigungsgrundlagen können nur an Personen ausgegeben werden, die tatsächlich und melderechtlich in der betreffenden Parkraumbewirtschaftungszone wohnen. Die Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Nrn. 4a, 11 StVO an abhängig Beschäftigte, deren Arbeitsplatz in einer Parkraumbewirtschaftungszone gelegen ist, ist, soweit nicht besondere Gründe (z. B. eine Körperbehinderung) hinzutreten, rechtlich nicht möglich. Das Einkommen des/der Antragstellers/in ist in diesem Zusammenhang kein rechtlich relevantes Kriterium. Eine entsprechende Verwaltungspraxis würde den mit der Parkraumbewirtschaftung verfolgten öffentlichen Interessen widersprechen und wäre rechtswidrig; zudem würde hierdurch der nach § 46 StVO erforderliche Ausnahmecharakter nicht erfüllt. Die Erteilung von straßenverkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im Sinne des § 46 Abs. 1 Nrn. 4a, 11 StVO an Gewerbetreibende und/oder Freiberufler/innen ist vorliegend nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen und wenn  außergewöhnliche Gründe nachgewiesen werden können, die zu einer Ermessensreduzierung führen, wird die Ausgabe von Ausweisen geprüft. Die Erstellung von Ausnahmegenehmigung und das Anbieten von Wochen- bzw. Monatstickets ist daher nicht Teil des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes der Stadt Oberhausen.

 

Das Anmieten von Stellplätzen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann außerhalb des öffentlichen Straßenraums auf privaten Flächen erfolgen. Hierzu bietet sich die Errichtung eines Parkhauses und einer eingebundenen Mobilitätsstation an. Die Stellplätze in den zu errichtenden Parkhäusern könnten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer angemietet werden. Durch die Anbindung an eine Mobilitätsstation kann der verbleibende Arbeitsweg in der Mobilitätskette mit alternativen Verkehrsarten wie dem ÖPNV, einem Leihfahrrad oder zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Betrachtung etwaig infrage kommender Parkplatzflächen hat die Stadt unter anderem die nachfolgend aufgeführten Grundstücke auf eine grundsätzliche Eignung zur Anlegung eines Parkplatzes bzw. zur Errichtung eines Parkhauses geprüft.

 

 Mülheimer Straße/Ecke Tannenbergstraße

Das seit langem brachliegende Grundstück, bestehend aus den Flurstücken 343 und 344, ist zusammen 9122 qm groß und befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland/Bundeseisenbahnvermögen (BEV).

 

Die Kaufpreisvorstellung des BEV liegt vor dem Hintergrund der Ausweisung des Bebauungsplanes 353, Kerngebiet (MK) bei 1.825.000,00 EUR.

 

Laut der OGM GmbH ließe sich – vorbehaltlich einer Detailplanung – auf der Fläche ein Parkhaus mit mindestens 200 Stellplätzen (StP.) errichten. Die geschätzten Baukosten betragen 4,2 Mio. EUR. Als planungsrechtlich problematisch wird die zwingend vorgeschriebene VI-XI geschossige Bebauung gesehen.

 

Alternativ könnten auf der Fläche auch ca. 300 ebenerdige StP. angelegt werden. Die geschätzten Baukosten hierfür betragen ca. 600.000,00 EUR.

 

Zwischenzeitlich wurde das BEV um Prüfung gebeten, ob auf der Grundlage eines von der städtischen Bewertungsstelle ermittelten Bodenwertes von 65,00 EUR/qm (reine Parkplatznutzung) mithin rund 600.000,00 EUR Verkaufsbereitschaft besteht.

 

Aus den Gesprächen mit dem BEV wurde deutlich, dass

 

  • mit einer spürbaren Reduzierung der Kaufpreisvorstellung kaum zu rechnen sei (es besteht kein zeitlicher Vermarktungsdruck seitens des BEV);
  • zunächst üblicherweise ein Ausbietungsverfahren zwecks Sondierung/Ermittlung des Marktpreises erforderlich sein wird;
  •         fraglich ist zu welchem Preis letztlich ein Verkauf in Frage kommt;
  • zu prüfen sei, ob die Stadt nach Abschluss des vorgenannten Ausbietungsverfahrens ggf. die Möglichkeit erhält, das Grundstück zum Höchstgebot zu erwerben.

 

Eine Anpachtung der Fläche (rd.114.000,00 EUR/p.a.) scheidet wegen der dreimonatigen Kündigungsfrist, verbunden mit einer Rückbauverpflichtung (rd. 180.000,00 EUR) aus wirtschaftlichen Gründen aus.

 

Eine verbindliche Antwort des BEV steht noch aus.

 

EVO Grundstück Düppelstraße

Das Grundstück bestehend aus den Flurstücken 718 und 719 ist zusammen 1135 qm groß. Es handelt sich hier um eine Baulücke zwischen den Wohnhäusern Düppelstraße 8 und 16. Grundstückseigentümerin ist die EVO. Die Fläche wird derzeit von EVO-Mitarbeitern als Parkplatz genutzt.

 

Seitens der EVO ist diese Fläche ggf. mit Teilflächen des Hintergeländes für den Bau eines Parkhauses, welches den Bediensteten der EVO und der Stadt gemeinsam zur Nutzung angeboten werden könnte, ins Gespräch gebracht worden.

 

Planungsrechtlich bestehen gegen diesen Standort grundsätzlich – vorbehaltlich einer weitergehenden Prüfung unter anderem hinsichtlich Gestaltung, Lärmschutz, Nachbarbebauung, etc. – keine Bedenken.

 

Zwischen der EVO und der Stadt wurden bereits erste Gespräche geführt. Die EVO hat zugesagt eine erste Prüfung zur Errichtung eines Parkhauses vorzunehmen (Größe, Kapazität, Kosten) und plant eine Machbarkeitsstudie im Februar 2020 vorzustellen.

 

Erste Erkenntnisse liegen noch nicht vor.

 

 Parkplatz Hintergelände Turbinenhalle

Im Hintergelände der Turbinenhalle – unweit der ÖPNV-Haltestelle Im Lipperfeld – befindet sich eine ca. 5.000 qm geschotterte Fläche (Flurstück 301) für ca. 190 StP., die die Stadt Oberhausen von einem privaten Eigentümer anmieten kann.

 

Der Eigentümer wäre auch bereit, lediglich die Hälfte der vorgenannten Fläche (ca. 2.500 qm/75 StP.) zu vermieten, weniger allerdings nicht.

 

Eine Umfrage innerhalb der Stadt Oberhausen (Dienstgebäude im bewirtschafteten Bereich in Alt-Oberhausen; ca. 570 Mitarbeiter/innen) hat ergeben, dass vier Mitarbeiter-/innen der Verwaltung und 10 des Theaters bereit wären, hier einen Stellplatz anzumieten. Die Gespräche mit dem Eigentümer wurden fortgesetzt.

 

Diese Parkfläche wird ebenfalls Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angeboten, die in den bewirtschafteten Zonen arbeiten. Insbesondere für die Beschäftigten der Krankenhäuser könnte dieser Standort interessant sein. Eine Interessenabfrage bei den Beschäftigten müsste noch erfolgen.

 

Für eine mögliche Umsetzung sind weitere Gespräche, Planungen und Potentialanalysen durch die Verwaltung zu erbringen.

 

Im Rahmen der Mobilitätsberatung empfiehlt die Stadt Oberhausen die Nutzung vorhandener Park&Ride-Parkplätze. Aktuell gibt es die P+R-Parkplätze Olga-Park an der ÖPNV-Trasse und an der Straßenbahnhaltestelle Landwehr, die sich für Einpendler nach Alt-Oberhausen oder Sterkrade besonders eignen. Diese Parkplätze sind noch nicht komplett ausgelastet. Als weitere Flächen bieten sich die Parkplätze P3 und P4 an der Lindnerstraße an. Die Parkplätze P3 und P4 werden lediglich bei Veranstaltungen im Stadion (vorzugsweise am Wochenende oder abends) und für die Abstellung der Kirmesfahrzeuge benötigt. Der Parkplatz P3 wird von der Deutschen Bahn noch als Baustelleneinrichtungsfläche bis zum Jahr 2025 benötigt. Von der Haltestelle Stadtwerke besteht ein 20-Minuten-Takt mit der Linie 976 Richtung Alt-Oberhausen und Sterkrade. Die STOAG prüft die Ausrüstung der P+R-Parkplätze OLGA-Park und Landwehr mit einer digitalen Auslastungserfassung.

 

Im Rahmen der Umsetzung gab es verschiedene Anregungen von Bewohnern aus den neuen Bewirtschaftungsbereichen. Die nachfolgenden Punkte wurden besonders häufig genannt und sind auch im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung umsetzbar bzw. widersprechen nicht den Zielen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes.

 

  • Der Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in der Höhe des DGB-Hauses wird für zu hoch gehalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Gebühr für das Tagesticket auf 4 Euro/pro Tag zu senken. Hierzu ist die Parkgebührenordnung der Stadt Oberhausen anzupassen und durch den Rat der Stadt Oberhausen zu beschließen.

 

Für die Neuprogrammierung und -beschilderung der bestehenden Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von 2.000 Euro. Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag 560012010500 – Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 – Aufwendungen für Parkleitsysteme im Jahr 2019 zur Verfügung. Auf die im Parkraumbewirtschaftungskonzept geschätzten Parkraumeinnahmen wird die Anpassung des Tagestickettarifs vorrausichtlich keinen gravierenden Einfluss haben.

 

  • Die Bewohner wünschen sich eine Ausnahmegenehmigung von der Parkgebühr für Besucher. Die Verwaltung schlägt daher vor, eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt 24 Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) je Kalenderjahr für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro zu erwerben.

 

Bewohner, die nicht in, aber an den Randbereichen der neuen Bewirtschaftungsgebiete wohnen befürchten, dass sie aufgrund von Verdrängungseffekten benachteiligt werden und wünschen sich eine Ausweitung der Bewirtschaftung bis zu ihrer Straße. Im Rahmen der Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzepts ist nach einem Jahr eine grundsätzliche Evaluation der Randbereiche vorgesehen, um mögliche Verdrängungseffekte in die nicht bewirtschafteten Bereiche zu erkennen und ggf. die Bewirtschaftungsbereiche oder Bewohnerparkbezirke anzupassen. Nach Inbetriebnahme der neuen Bewirtschaftungsgebiete werden die Gebiete aber kontinuierlich beobachtet und bei Bedarf auch sofort Maßnahmen ergriffen.

 

Kurzfassung

 

Das Parkraumbewirtschaftungskonzept wurde mittlerweile im gesamten Stadtgebiet umgesetzt. Lediglich in Alt-Oberhausen wurde die Aktivierung der neuen Parkscheinautomaten aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.09.2019 ausgesetzt.

 

Die Verwaltung hat in einer Tabelle die Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den Anträgen der letzten Ratssitzung zusammengefasst und bewertet. Zudem wurde eine Tabelle mit den meistgestellten Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zur Parkraumbewirtschaftung erstellt und kommentiert. Ein wesentliches Thema in den Anträgen der Ratsfraktionen und -gruppen ist der Umgang mit den Gewerbetreibenden und Arbeitnehmern in den neuen Bewirtschaftungsgebieten. Es wurde vorgeschlagen, eine Ausnahmegenehmigung für Arbeitnehmer auszustellen und ein Wochen- bzw. Monatsticket anzubieten. Eine Bewertung dieser Vorschläge hat ergeben, dass eine Umsetzung nicht den Zielen des Parkraumbewirtschaftungskonzepts entspricht und daher für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen keine rechtliche Grundlage existiert.

 

Das Anmieten von Stellplätzen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann aber außerhalb des öffentlichen Straßenraums auf privaten Flächen erfolgen. Hierzu bietet sich die Errichtung eines Parkhauses und einer eingebundenen Mobilitätsstation an. Mögliche Flächen stehen an der Mülheimer Straße/Ecke Tannenbergstraße und der EVO Fläche an der Düppelstraße zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit eine Fläche an der Turbinenhalle für einen Parkplatz anzumieten und bereits vorhandene Park+Ride-Anlagen zu nutzen.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag zu senken und ein Besucherticket für Bewohner einzuführen.

 

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Anlagen

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