18.11.2019 - 23 Anpassung der Parkraumbewirtschaftung in Oberha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft die Drucksache B/16/5164-01/Anpassung der Parkraumbewirtschaftung in Oberhausen gemeinsam mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache A/16/5273-01 auf.

Er weist darauf hin, dass die Verwaltung die Drucksache B/16/5164-01 modifiziert und in der Version 02 auf den Weg gebracht habe. Dabei wurde der Beschlussvorschlag ergänzt um die Prüfung, ob auf dem Grundstück hinter der Turbinenhalle, neben Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, auch temporäre Parkplätze für andere abhängig Beschäftigte, insbes. der Krankenhäuser aus den bewirtschafteten Zonen, angeboten werden können. Entsprechende Anpassungen erfolgten bei der Begründung in Zeile 157 (anstatt 150 Stellplätze nunmehr 190 Stellplätze) und durch Anfügen der Anlage 3. Vor Eintritt in die Diskussion teilt er mit, dass die Bürgerinitiative gegen das neue Parkraumkonzept vor der Ratssitzung einen umfangreichen Ordner mit ca. 23.000 Unterschriften überreicht habe und um Berücksichtigung ihrer Vorschläge bitte.

OB Schranz weist zudem darauf hin, dass heute ein Hinweis der Bezirksregierung zur Besucherparkregelung eingegangen sei. Aufgrund dessen bedarf es einer Auseinandersetzung mit dem Aspekt „Besucherparkausweise“, unter welchen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der STVO eine Einführung rechtlich möglich ist. Da  heute nur über die Sache an sich und nicht über die Parkgebührenordnung entschieden wird, bestehe ausreichend Zeit, den Sachverhalt aufzuklären.

An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Bongers, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Karschti, Frau Stadtv. Stehr, Stadtv. Runkler, Stadtv. Axt, Frau Stadtv. Walther und Beig. Motschull.

Frau Stadtv. Bongers teilt mit, dass die SPD-Fraktion das Thema Parkraumbewirtschaftung noch einmal ausgiebig reflektiert hat und sich dabei eingestehen musste, nicht bedacht zu haben, wie viele Menschen mit dem Auto ihren Arbeitsplatz erreichen. Dankbar ist sie für das Moratorium, das die Verwaltung auf Veranlassung der SPD-Fraktion gewährt hat. Die Recherche hinsichtlich der Einführung von Mitarbeiterparkausweisen hat ergeben, dass diese Möglichkeit verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, weil dadurch ein bestimmter Personenkreis gegenüber der Allgemeinheit bevorzugt würde. Das Problem ließe sich evtl. durch Wochen- oder Monatstickets ausräumen.

Stadtv. Dr. Goeke bedauert, dass der Ausbau des ÖPNV und der Radwege nicht in vorderster Reihe steht. Stattdessen will man mehr Parkplätze schaffen. Das ist nicht die Lösung für weniger Individualverkehr in Innenstädten.

Stadtv. Karschti merkt an, dass die Parkraumbewirtschaftung keine Klimaprobleme lösen sollte. Der Parkdruck rund um die Uhr ist groß. Damit daraus keine Endlosdebatte wie beim John-Lennon-Platz wird, muss das Ziel sein, gemeinsam mit der Bürgerinitiative, den Krankenhäusern, der Verwaltung und der Politik eine belastbare Lösung für die Zukunft herbeizuführen. Den SPD-Antrag lehnt er als nicht hinreichend ab.

Frau Stadtv. Stehr zeigt auf, dass das Ganze ein Prozess mit vielen Bausteinen ist, deren Summe zu einer modernen Verkehrsinfrastruktur beitragen wird. Richtig ist, dass es eine Zwischenlösung geben muss, bis die Parkplatz- bzw. Parkhausprüfung abgeschlossen ist. Daher befürwortet sie den Änderungsantrag der SPD-Fraktion.

Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass Anwohnerparkausweise dazu dienen sollten, Anwohnern in der Innenstadt die Chance zu geben, dort auch mit einer Parkmöglichkeit für ihr Auto wohnen zu können.  Im Hinblick auf die verkehrlich  bis weit in die Abendstunden ausgelastete Mülheimer Straße sollte über nicht ausgelastete Park- und Ride Parkplätze sowie eine bessere Anbindung an den ÖPNV nachgedacht werden. Außerdem stehen in mindestens zwei Parkhäusern Kapazitäten nicht vermieteter Stellplätze zur Verfügung.

Stadtv. Axt ist davon überzeugt, dass mit diesem Konzept der  Park- und Suchverkehr drastisch reduziert wird. Er beantragt eine Einzelabstimmung.

Frau Stadtv. Walther macht deutlich, dass die Menschen, die auf der Mülheimer Straße in der Autoschlange stehen, nichts mit dem Park- und Suchverkehr gemein haben.

OB Schranz berichtet auf Nachfrage zur Besucherparkausweisregelung, dass die Bezirksregierung darauf hinweise, dass es eine deutschlandweite Diskussion darüber gebe, wie die STVO an dieser Stelle auszulegen sei. Nur unter Zugrundelegung enger Rahmenbedingungen könnten Ausnahmen zugelassen werden.

Beig. Motschull teilt ergänzend mit, dass es letztendlich um die Frage gehe, welche Rechtsgrundlage zugrunde zu legen sei. Insofern könne die Einrichtung zunächst nur in einen Prüfauftrag umgewandelt werden. Die Bezirksregierung vertritt die Auffassung, dass es höchstens mit einer Ausnahmeregelung möglich sein dürfte.

OB Schranz lässt sodann zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Anschließend lässt er einzeln über die Punkte in der Verwaltungsvorlage abstimmen. Die Abstimmungsergebnisse sind bei den jeweiligen TOP hinterlegt.

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den folgenden Textteil aus der Drucksache B/16/5164 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Zusammenfassungen sowie Bewertung

-  der Vorschläge der Ratsfraktionen und -gruppen aus den

Parkraumbewirtschaftungsanträgen der Ratssitzung vom 23.09.2019

-  und die wesentlichen Beschwerden und Anregungen der Bürger, welche bei der

Verwaltung eingegangen sind,

zur Kenntnis.

 

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Beschluss

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

Den Tagestickettarif von 5 Euro/pro Tag auf 4 Euro/pro Tag auf den Innenstadt-Parkplätzen an der Düppel- sowie der Friedrich-Karl-Straße in Höhe des DGB-Hauses zu senken.

 

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt:

Die Prüfung der Möglichkeit, eine Besucherparkregelung einzurichten, welche es den Bewohnern erlaubt, 24 Tageskarten (Ausnahmegenehmigung) je Kalenderjahr für Besucher gegen eine Verwaltungsgebühr von 10 Euro zu erwerben.

 

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der FD 14/20 und der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

Die Prüfung eines Parkplatzes bzw. Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem Grundstück des Bundeseisenbahnvermögens an der Ecke Tannenbergstraße/Mülheimer Straße.

 

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion und die Stimme der Stadtv. Frau Walther sowie bei Enthaltung der Ratsgruppen FD 14/20 und Offen für Bürger folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

Die Prüfung eines Parkhauses inkl. Mobilitätsstation auf dem EVO Grundstück an der Düppelstraße.

 

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppe Offen für Bürger sowie bei Enthaltung der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt: 

Die Prüfung, ob auf dem Grundstück hinter der Turbinenhalle neben Parkplätzen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, auch temporäre Parkplätze für andere abhängig Beschäftigte - insb. der Krankenhäuser - aus den bewirtschafteten Zonen angeboten werden können.

 

 

Der Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion DIE GRÜNEN, der LINKE.LISTE Fraktion, der Ratsgruppen  FD 14/20 und Offen für Bürger sowie die Stimme der Stadtv. Frau Walther folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

Neben den Tagestickettarifen an der Düppel- und Friedrich-Karl-Straße die Einführung von Wochen- und Monatstarifen an weiteren Straßenzügen. Dabei sollen die Preise für ein Monatsticket 50 Euro, für ein Wochenticket 20 Euro betragen. Hierbei sollen insbesondere Straßenzüge Berücksichtigung finden, die in unmittelbarer Umgebung von Arbeitgebern mit hohem Personalaufkommen liegen. Diese Maßnahme soll vorerst bis zur Einrichtung von mindestens einem der beiden vorherigen Punkte (Parkhaus auf dem EVO-Grundstück und Parkplätze auf dem Grundstück der Turbinenhalle) erfolgen.

 

Haushaltsmittel für die Neuprogrammierung und -beschilderung stehen bei dem Auftrag

560012010500 - Parkplätze, Parkleitsysteme und Erlaubnisse, Sachkonto 522141 -

Aufwendungen für Parkleitsysteme zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage