Berichtsvorlage - M/16/5088-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Ausgangslage:

Die vom Fachbereich Klima- und Ressourcenschutz (2-2-30) eingereichte Umsetzungsstrategie „Digitalisierung als Schlüssel zum Klimaschutz - intelligentes Energiemanagement von Lehrschwimmbädern - Das Oberhausener Modell (DISKO)“ hat erfolgreich die erste Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens durchlaufen und erhielt vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalens als eine der  17 Gewinner-Kommunen des zweiten Förderaufrufs „KommunalerKlimaschutz.NRW“ eine Empfehlung zur weiteren Umsetzung.

 

Die Umsetzungsstrategie der Stadt Oberhausen sieht die Förderung von investiven Maßnahmen vor, die einen energieeffizienten und klimagerechten Betrieb der sieben Lehrschwimmbäder im Stadtgebiet gewährleisten sollen.

Unter anderem sollen folgende Maßnahmen in den Lehrschwimmbädern umgesetzt werden:

 

•                      Installation von Gebäudeleittechnik und digitaler Energieverbrauchserfassung

•                      Erneuerung der Beleuchtung

•                      energetische Erneuerung der raumlufttechnischen Anlagen

•                      energetische Sanierung der Schwimmbadtechnik

•                      alternative Wärmeerzeugung

•                      Erhöhung des Dämmstandards der Außenhülle

•                      Optimierung der Warmwasserversorgung

 

Nach derzeitigen Berechnungen werden bei erfolgreicher Umsetzung der geplanten Maßnahmen Energieeinsparungen von über 70 % erreicht. Daraus resultieren nach vorläufigen Berechnungen CO2-Minderungen von ca. 1.200 t sowie Energiekosteneinsparungen von ca. 300.000 € im Jahr.

In zwei der sieben Lehrschwimmbäder werden Maßnahmen zur technischen Umrüstung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInfVG) gefördert, was zurzeit der Bewerbungsabgabe der „DISKO“-Strategie noch nicht bekannt war. Dies ist förderunschädlich und mit der Bezirksregierung kommuniziert. Im abzugebenden Förderantrag werden diese Kosten- und CO2- Einsparungen nicht mehr dargestellt. Dadurch reduzieren sich diese Angaben entsprechend im Förderantrag und in der Darstellung der Strategie. Praktisch bleiben die hohen CO2-Einsparungen jedoch bestehen.

 

Die Erschließung dieser Energieeinsparpotenziale ist nicht nur eine Chance zur Entlastung des städtischen Haushalts, sondern vor allem zur Reduzierung der CO2-Emissionen. Somit kann ein wichtiger Beitrag zum Erreichen der städtischen Klimaschutzziele geleistet werden.

 

 

Aktueller Sachstand:

Für die Erstellung dieser sehr umfangreichen Unterlagen mit aktuellen Kostenberechnungen ist die Beauftragung von externen Ingenieurbüros zwingend erforderlich. Zur Erstellung dieser Unterlagen wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 17, 74 VgV durchgeführt. Dieses Vergabeverfahren beinhaltete Planungsleistungen der HOAI Leistungsphasen 1 - 3, sowie optional die Leistungsphasen 4 – 9 unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrags. Die Verhandlungsgespräche wurden in der KW 23 abgeschlossen und die Auswahlentscheidung hinsichtlich der zu beauftragenden Bieter ist erfolgt.

 

Da die beauftragten Planungsleistungen (HOAI-Phasen 1-3) erst in der 43. KW (21. – 25.10.2019) abgeschlossen sein werden, liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Kostenberechnungen für die Umsetzung des Projektes vor.

 

In der aktuellen Qualifizierungsphase muss die Stadt Oberhausen ihre Umsetzungsstrategie weiterentwickeln und die endgültigen Bewerbungsunterlagen bei der Bezirksregierung Düsseldorf iterativ bis zum 30.09.2019, sowie zum 31.10.2019 einreichen. Die Abgabe der endgültigen Antragsunterlagen stellt die zweite Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens dar.

 

Voraussetzung für die einzureichende Bewerbung ist ein Beschluss des Rates zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen sowie zur Deckung des Eigenanteils. Die zugehörige Beschlussvorlage inklusive aktueller Kosten- und CO2-Berechnungen wird dem Rat der Stadt am 18.11.2019 vorgelegt und der Bezirksregierung Düsseldorf im Anschluss nachgereicht.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Nach derzeitigem Planungsstand (30.09.2019) betragen die geplanten Gesamtausgaben für die Umsetzung circa 7,9 Millionen Euro. Die beantragte Förderung für die Umsetzung des Vorhabens beträgt circa 7,1 Millionen Euro (90 %). Bei der Zuwendung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren vorhabenbezogenen Zuschuss.

 

Die im Vorfeld zu leistenden Planungskosten (HOAI-Phasen 1-3) für die detaillierte Ausarbeitung der Maßnahmen inklusive Kostenberechnungen belaufen sich nach einem Angebot der OGM GmbH auf 457.198 € EUR brutto für externe HOAI-Leistung, welche im Zuschussfall förderfähig sind. Hinzu kommen 45.720 EUR brutto für Koordinierungsleistungen der OGM GmbH. Hierbei handelt es sich um nichtzuschussfähige Kosten.

 

Hintergrund

 

Der Projektaufruf „KommunalerKlimaschutz.NRW“ wurde bereits zum zweiten Mal durchgeführt und richtet sich an Kommunen, die ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet oder am European Energy Award teilgenommen haben. 13 Projekte erhielten eine Empfehlung zur Umsetzung durch eine unabhängige Jury. Am Ende der Qualifizierungsphase können die Gewinner-Kommunen eine Förderung für konkrete Maßnahmen beantragen. Erst dann kann die genaue Förderhöhe ermittelt werden.

Im „Operationellen Programm EFRE NRW“ stehen für die Umsetzung der Projekte der 17 Gewinner-Kommunen insgesamt rund 60 Millionen Euro aus Landesmitteln und aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

 

 

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