Berichtsvorlage - M/16/4820-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der neuen Verbindungsstraße von der AS Oberhausen-Holten bis zur Entwicklungsfläche Waldteich/Weierheide
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Verkehrsplanung und Tiefbau
- Bearbeitung:
- Angelika Böttcher
- Verantwortung:
- Janclas
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Kenntnisnahme
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27.06.2019
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Kenntnisnahme
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27.06.2019
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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02.07.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Kenntnisnahme
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08.07.2019
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Sachverhalt
Bezug
B/16/3795-01
M/16/4372-01
Sachdarstellung
Die planungsrechtliche Grundlage für den Bau der neuen Verbindungsstraße von der AS Oberhausen-Holten bis zum geplanten Kreisverkehr an der Weißensteinstraße und im weiteren Verlauf von der Weißensteinstraße bis zur Entwicklungsfläche Waldteich / Weierheide war der Ratsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 735 vom 24.09.2018. Die Straßenbaumaßnahme unterteilt sich in 2 Abschnitte: der nördlich der Weißensteinstraße gelegene Straßenabschnitt bis zur Entwicklungsfläche Waldteich / Weierheide und der südlich der Weißensteinstraße gelegene Straßenabschnitt inkl. Kreisverkehr und Brückenneubau über den Hauptkanal bis zur Anschlussstelle Oberhausen-Holten.
Zur Sicherung der Inanspruchnahmemöglichkeit von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra- wurde am 11.10.2017 die notwendige Anmeldung des Abschnitts 2 der Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. Der sich anschließende Förderantrag für den Abschnitt 2 ist am 30.05.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht worden.
Grundsätzlich können Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse durch die Bezirksregierung Düsseldorf gefördert werden. Im Förderantrag sind zuwendungsfähige Gesamtkosten von 8.602.630,00 € mit einem Fördersatz von 65% angenommen worden. Die sich daraus ergebende Förderhöhe betrug rechnerisch 5.591.709,50 €. Die logport ruhr GmbH hat sich vertraglich verpflichtet, einen Betrag von 25% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten (für den Abschnitt 2) zu übernehmen. Dies entspricht einem Betrag von ca. 2.150.657,50 €. Diesem Betrag sind 30.415,00 € nicht zuwendungsfähige Grunderwerbsausgaben hinzuzurechnen. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betrug ca. 860.263,00 €. Zu diesem Betrag sind nicht zuwendungsfähige Grunderwerbskosten in Höhe von 13.035,00 € hinzuzurechnen. Die dortigen Kostendarstellungen und –verteilungen sind in der Vorlage B/16/3795-01 enthalten.
In Gesprächen mit der Bezirksregierung wurde der Stadt Oberhausen mitgeteilt, dass der Zuschuss der logport ruhr GmbH als Leistungen Dritter behandelt wird und somit sich eine andere Kostenberechnung als im Förderantrag ergibt. Gleichzeitig wurde der Fördersatz von 65% auf 75% angehoben. Die Erhöhung des Fördersatzes wurde vom Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 16.05.2019 mitgeteilt. Entsprechend wurde der Fördersatz von 75% berücksichtigt. Dies hat auch Auswirkungen auf den Eigenanteil der Stadt Oberhausen.
Im Rahmen der zwischenzeitlich erstellten Ausführungsplanung sind Erhöhungen in den Gesamtkosten erfolgt. Diese Kostensteigerung entstand durch genauere Berechnungsmöglichkeiten der Mengenansätze auf Basis einer Ausführungsplanung, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahr 2018 nicht vorlag. Hinzu gekommen sind ebenfalls Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eingriff in Umwelt und Natur sowie ein hierfür erforderliches Monitoring. Im Ratsbeschluss vom 24.09.2018 (B/16/3795-01) sind die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Eingriff in Umwelt und Natur sowie ein hierfür erforderliches Monitoring bereits erwähnt, jedoch im Förderantrag noch nicht berücksichtigt.
Die aktuellen Gesamtkosten unter Berücksichtigung der Veränderungen belaufen sich auf 9.592.400,00 €. Von den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 9.535.373,00 € soll gemäß der neuen Berechnungsweise zunächst der Zuschuss der logport ruhr GmbH (25% der Gesamtkosten) in Höhe von 2.383.843,25 € abgezogen werden (Berechnung siehe Tabelle). Hierdurch ergeben sich bereinigte zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 7.151.529,75 € von denen eine Förderung von 75% (5.363.647,31 €) abgezogen wird. Gemäß dem aktuellen Fördersatz von 75% ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 1.787.882,44 € zuzüglich nicht zuwendungsfähiger Grunderwerbsausgaben (siehe Tabelle)

Aus der Realisierung des Projektes Bebauungsplan Nr. 642 werden Kanalanschlussbeiträge vereinnahmt.
Damit verringert sich der Anteil der Stadt Oberhausen von 2.534.890,54 EUR um ca. 1,6 Mio. EUR auf 934.890,54 EUR.
