Beschlussvorlage - B/16/4683-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt zur Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 03.04.2019 (Anlage 1) und die Änderung der Haushaltssatzung 2019 in § 9 gemäß Anlage 2.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [x]

 

b) Sonstige

 

    -

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Genehmigung des am 19.11.2018 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen Haushaltssanierungsplans 2019 ff. (siebte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans) gemäß § 6 Abs. 2 Stärkungspaktgesetz erteilt. Dem Erreichen des Haushaltsausgleichs in unterschiedlich großen jährlichen Konsolidierungsschritten wird gemäß § 6 Abs. 2 Ziffer 1 Satz 3 Stärkungspaktgesetz zugestimmt. Der genehmigte Haushaltssanierungsplan tritt gemäß § 6 Abs. 4 Stärkungspaktgesetz an die Stelle des Haushaltssicherungskonzepts nach § 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Unter der Auflage, dass der 2. Spiegelstrich des § 9 der Haushaltssatzung 2019 im Rahmen eines Beitrittsbeschlusses durch den Rat der Stadt gestrichen wird, darf gemäß § 80 Abs. 5 Satz 5 GO NRW die Haushaltssatzung 2019 öffentlich bekannt gemacht werden.

Nach Auffassung der Bezirksregierung stellt die Abwicklung nach Ablauf des Haushaltsjahres als „Nachholung“ der periodengerechten Zuordnung von erst dann endgültig feststehenden Aufwendungen zum abgelaufenen Haushaltsjahr eine unmittelbar auf das Haushaltsjahr bezogene Bewirtschaftungsmaßnahme dar. Dies unterliegt dem gleichen Zustimmungsbedarf des Rates der Stadt wie Maßnahmen innerhalb des Haushaltsjahres. Zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 ist diese daher entsprechend der Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf anzupassen und der 2. Spiegelstrich unter § 9 ist gänzlich zu streichen.

Eine Kreditgenehmigung, wie sie gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW in der Situation der vorläufigen Haushaltsführung erforderlich war, ist mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplans und der nachfolgenden Veröffentlichung der Haushaltssatzung nicht mehr notwendig. Im Rahmen der Planung und Bewirtschaftung soll eine Neuverschuldung vermieden und eine kontinuierliche Entschuldung herbeigeführt werden.

Die genannten Anzeige- bzw. Berichtspflichten werden durch die Verwaltung wie bisher auch entsprechend umgesetzt.

Wie bereits in den voran gegangenen Jahren, hat die Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen der Genehmigung einige aus ihrer Sicht bestehende Risikofelder des Haushaltssanierungsplans besonders hervorgehoben.

Diese und auch andere Maßnahmen wurden bereits im Vorfeld durch das entwickelte Risikomanagement der Stadt Oberhausen als gefährdend erkannt und unterliegen einer regelmäßigen Betrachtung. Sollte es dazu kommen, dass die Gefahr der Nichterreichung eines oder mehrerer HSP-Ziele besteht, müssen notwendige Gegensteuerungs- und Kompensationsmaßnahmen ergriffen werden. Dieses wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch ausdrücklich erwartet.

Mit dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2018 konnte erstmalig unter Einbeziehung der abgeschmolzenen Konsolidierungshilfe der Haushaltsausgleich erreicht werden. Damit wird hervorgehoben, dass nicht nur die Vorgaben des Stärkungspakts eingehalten werden, sondern auch ein guter Weg zum strukturellen Haushaltsausgleich aus eigener Kraft eingeschlagen wurde.

Mit Blick auf die letztjährige positive Entwicklung der Gewerbesteuer sowie der weiterhin niedrigen Zinsen, die trotz der hohen Personalaufwendungen, zu dem Haushaltsausgleich beigetragen haben, ist es auch wieder im laufenden Jahr 2019 unabdingbar, alle sich abzeichnenden Risiken zu minimieren und gegebenenfalls gegenzusteuern, damit das Ergebnis erneut bestätigt werden kann. Wie im Vorjahr sind neben einzelnen HSP-Maßnahmen auch die Personal- und Versorgungsaufwendungen aufmerksam zu verfolgen, die auch aufgrund der bereits angesprochenen Mehraufwendungen ein Risiko für das Jahr 2019 darstellen.

Grundsätzlich wird festgehalten, dass sich die Maßnahmen des Haushaltssanierungsplans, trotz aller identifizierbaren Risiken, auf einem guten Weg befinden und betragsmäßig beherrschbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Oberhausen auch mit dem aktuellen Haushalt 2019 wieder einen erreichbaren Haushaltsausgleich dargestellt hat. Voraussetzung hierfür ist eine restriktive Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und ein engmaschiges Controlling um die Vorgaben entsprechend einzuhalten und die gesetzten Ziele zu erreichen.

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Anlagen

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