Beschlussvorlage - B/16/4461-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Soziales
- Bearbeitung:
- Dorothea Albrecht
- Verantwortung:
- Herr Bohnes
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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13.03.2019
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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14.03.2019
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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21.03.2019
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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01.04.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt nimmt das als Anlage beigefügte Konzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt unterstützt die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Konzern Stadt.
2.1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, ein Umsetzungskonzept zum Teilhabechancengesetz für den Konzern Stadt zu erarbeiten und zur Beschlussfassung im Rat vorzulegen.
2.2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine kommunale „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“ einzurichten. Hierzu beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung einer mit A 13 2.1 (g.D.) LBesG tg. EG 13 TVöD – vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwertes durch die Bewertungskommission - bewerteten Vollzeitplanstelle im Dezernat 0 / Strategische Planung.
- Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden kann.
- Der Rat der Stadt erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft, die Gründung eines trägerübergreifenden Sozialbetriebs zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser zu unterstützen.
- Der Rat der Stadt beschließt, die BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) mit Ablauf des 31.12.2019 aufzulösen.
- Die Beratungsstelle Jugend und Beruf kehrt zum 01.01.2020 von der BFO zur Stadt zurück, die organisatorische Anbindung erfolgt im Bereich 3-1 / Kinder und Jugend. Zu diesem Zweck beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 2,5 Planstellen.
- Der Rat der Stadt beschließt für das Jahr 2019 die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 58.000 EUR im Deckungsring Personal (D00000001).
- Die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BFO wird angewiesen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 5 und 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
- Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der BFO wird empfohlen, die zur Umsetzung der vorstehenden Entscheidungen zu Punkt 5 und 6 erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Konsequenzen
Bezug
Drucksache A/16/3151-01 Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion Die Grünen und der FDP im Rat zum Haushalt 2018: Entwicklung eines Handlungskonzeptes „Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit“ für die Stadt Oberhausen
Konsequenzen
a) Finanzielle
keine [ ]
ja [X] Personalkosten gem. Ziffer 2 und Ziffer 6
b) Sonstige
Sachverhalt
Begründung
- Ausgangslage
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.11.2017 die Verwaltung beauftragt, ein Handlungskonzept zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen zu entwickeln. Losgelöst von der grundsätzlichen Zuständigkeit des Jobcenters war hiermit der Auftrag verbunden, eine Arbeitsstruktur innerhalb der Kommunalverwaltung vorzuhalten, die sich den unterschiedlichen Facetten der Langzeitarbeitslosigkeit in einer begleitenden und koordinierenden Funktion widmet. Dabei war als sinnvoll erachtet worden, dass sich die strategische Ausrichtung dieser „kommunalen Beschäftigungsaktivität zum Thema Langzeitarbeitslosigkeit“ in das gesamtstädtische Konstrukt des Konzerns Stadt einfügt, die Vernetzung stärkt und ein ressortübergreifendes Denken und Arbeiten der beteiligten Akteure fördert.
Die Initiative des Rates der Stadt korrespondierte mit den Bestrebungen der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag dem Thema „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ gewidmet hat und in diesem Rahmen ein neues Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II ankündigte. Daraus resultiert das nunmehr vorliegende Teilhabechancengesetz, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist.
Kernelemente des Teilhabechancengesetzes sind die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ durch die Förderung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.
In Oberhausen gibt es rund 6.500 Personen, die die formalen Voraussetzungen für eine freiwillige Teilnahme erfüllen und mit dem Instrument der §§ 16e bzw. 16i SGB II gefördert werden können. Das Jobcenter Oberhausen hat im Rahmen von Beratungsgesprächen ca. 800 Personen identifiziert, die im weiteren Prozess konkret für eine Vermittlung anstehen. Die Zielperspektive des Jobcenters, ca. 550 – 600 versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu akquirieren, stellt die bevorstehende Herausforderung dar.
Mit der Fragestellung, welche Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in der kommunalen Begleitung des Umsetzungsprozesses liegen, wurde die Arbeitsforschung & Transfer e.V. in Duisburg von der Stadt Oberhausen mit der Erstellung eines Konzeptes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen beauftragt.
Dabei sollten folgende Schwerpunkte beleuchtet werden:
- Der Konzern Stadt als Arbeitgeber
- Förderung der Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen durch öffentliche Auftragsvergabe
- Kommunale Koordinierung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
- Rolle der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO)
Abgeleitet aus dem beigefügten Gutachten werden im Folgenden die weiteren Handlungsschritte beschrieben.
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
Der kommunale Einfluss auf die lokale Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik gestaltet sich im Wesentlichen über die Beteiligung an der Trägerversammlung des Jobcenters, dem Beirat des Jobcenters und anderen Gremien, die sich mit den Fragen des lokalen Arbeitsmarktes beschäftigen.
Das Gutachten macht allerdings deutlich, dass eine strategische und politische Begleitung des Themas auf kommunaler Seite sinnvoll ist und empfiehlt im Ergebnis die Einrichtung einer Organisationseinheit, die sich dem Thema intensiv widmet. Diese Einschätzung korrespondiert mit dem einleitend beschrieben Ratsbeschluss vom 27.11.2017, der eine Arbeitsstruktur auf kommunaler Seite für notwendig erachtet.
Das Aufgabeportfolio der Koordinierungsstelle stellt sich wie folgt dar:
- Vernetzung relevanter arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischer Akteure in Oberhausen; u.a. Durchführung der Arbeitsmarktkonferenz
- Anlaufstelle für externe „Arbeitsmarktakteure“ sowie für Fragen und Ideen aus dem Konzern Stadt
- Konzeptionelle Arbeit zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes
- Koordination und Unterstützung bei der Identifikation von potenziellen Beschäftigungsfeldern für Langzeitarbeitslose innerhalb des Konzerns Stadt
- Initiator für verwaltungsinterne Vernetzung und dezernatsübergreifende Zusammenarbeit
- Identifikation von Möglichkeiten begleitender Förderprogramme in Zusammenarbeit mit dem Fördermanagement und entsprechend Entwicklung von Umsetzungskonzepten
- Überregionale Vernetzung bzw. Begleitung überregionaler, koordinierender Formate
Die Koordinierungsstelle soll im Umfang von einer Vollzeitstelle eingerichtet werden. Je nach inhaltlichen Erfordernissen und Erfolg der neuen Arbeitsstruktur wäre im Zeitverlauf eine Aufstockung zu prüfen.
Die Koordinierungsstelle soll im Dezernat 0/Strategische Planung mit einem Stellenwert A13 2.1. (g.D.) LBesG tg. EG 13 TVöD – vorbehaltlich der Festlegung des Stellenwertes durch die Bewertungskommission – organisatorisch verortet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die jährlichen Gesamtkosten einer Stelle ergeben sich bei einem Büroarbeitsplatz aus den klassischen Personalkosten und den Sachkosten (9.700,- EUR Pauschalwert gem. KGSt). Die verwendeten Werte sind Orientierungswerte der KGSt. (Bericht 9/2018):
Tarifbeschäftigte/r = 89.000 EUR (79.300 EUR Personalkosten + 9.700,- EUR Sachkosten)
Beamter/in = 115.700 EUR (106.000 EUR Personalkosten + 9.700 EUR Sachkosten).
Für das Jahr 2019 fallen überplanmäßige Kosten i.H. v. max. rd. 58.000 EUR (angenommen wird eine Besetzung ab dem 01.07.2019) an. Im Zuge der Beschlussfassung zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen wurden finanzielle Mittel i.H.v. 50.000 Euro für das Haushaltsjahr 2018 bereitgestellt. Daraus wurde eine Rückstellung gebildet, die in 2019 in Anspruch genommen wird. Voraussichtlich können rund 20.000 Euro ertragswirksam aufgelöst und somit zur Deckung herangezogen werden.
Für das Jahr 2020 sind die anfallenden Kosten in der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Mit der perspektivischen Liquidation der BFO und der Einsparung des Betriebskostenzuschusses werden die Kosten der nebenamtlichen Geschäftsführung in den kommenden Jahren entfallen.
- Möglichkeiten zur Förderung der Beschäftigung langzeitarbeitsloser Menschen durch öffentliche Auftragsvergabe
Im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe können grundsätzlich auch arbeitsmarktpolitische Aspekte berücksichtigt werden.
In Betracht kommen dabei solche Leistungsmerkmale, die der Förderung der sozialen Integration bestimmter Personengruppen dienen.
Im Rahmen des Prüfauftrages ist zu klären, ob und inwieweit die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden kann.
- Sozialbetrieb zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser
Die Gründung eines trägerübergreifenden Sozialunternehmens, an dem sich das Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation e.V. (ZAQ), das katholische Jugendwerk Oberhausen gGmbH („die Kurbel“) sowie die Ruhrwerkstatt Oberhausen beteiligen wollen, ist im Sommer 2018 erstmalig in der Diskussion erörtert worden.
Die konkrete Ausgestaltung und mögliche Tätigkeitsfelder des Unternehmens sind noch offen.
Die drei genannten Beschäftigungsträger sind bereit, eine Machbarkeitsstudie zur Gründung eines Sozialbetriebes zu erstellen.
Ziel der Studie ist es, die erforderlichen finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Gründung eines Sozialbetriebes zu benennen.
- Einstellung des Geschäftsbetriebes der BFO
5.1 Ausgangslage
Die BFO ging im Jahr 2001 aus der „Koordinierungsstelle Beschäftigungsförderung der Stadt Oberhausen“ hervor, um einen aktiven Beitrag zur Beschäftigungsförderung in Oberhausen zu leisten. Sie nahm eine Regiefunktion ein, indem sie als Arbeitgeberin ohne das Einrichten eigener Arbeitsplätze fungierte und die Einsatzstellen der Beschäftigten bei Dritten koordinierte. Als Servicestelle war sie für die Auswahl der Beschäftigten bis zur Beendigung der Arbeitsverträge zuständig. Darüber hinaus war die BFO für die sozialpädagogische Betreuung und Qualifizierung verantwortlich.
Mit Inkrafttreten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und dem dadurch bedingten Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 2005 wurde eine Neuorganisation der Beschäftigungsförderungslandschaft notwendig.
Aufgrund der neuen Sach- und Rechtslage war die beschriebene Einbeziehung der BFO in die Aufgabenerledigung „Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II“ nicht mehr möglich. Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2012 (Drucksache Nr. B/15/1851-01) wurde in diesem Zusammenhang beschlossen, den Geschäftsbetrieb der BFO zum 31.12.2012 einzustellen. Hierbei wurde auch. beschlossen, dass die Tätigkeit der Beratungsstelle Jugend und Beruf bis zum 01.01.2013 zur Stadt zurück übertragen, dem damaligen Bereich 3-2 Jugendamt und soziale Angelegenheiten angegliedert werden sollte. Es sollte die BFO für eine potenzielle zukünftige Nutzung bei Änderung der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen bestehen bleiben.
Nachdem die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK) angekündigt hatte, gemäß ihrer Satzung die Mitgliedschaft der BFO im Fall der Einstellung des Geschäftsbetriebes zu kündigen und auf dieser Grundlage einen Ausgleichsbetrag für die Abgeltung der entstandenen Anwartschaften in sechsstelliger Höhe zu fordern, hat der Rat am 19.11.2012 ( Drucksache Nr. B/15/2349-01) dem Umstand der in Aussicht gestellten Zahlungsverpflichtung Rechnung getragen und beschlossen, die Beratungsstelle Jugend und Beruf über den 31.12.2012 bei der BFO fortzuführen und somit den Betrieb der BFO nicht vollständig einzustellen. Die landesgeförderte Beratungsstelle Jugend und Beruf sowie das damit beauftragte Personal verblieben somit auch ab dem Jahr 2013 weiterhin bei der BFO.
5.2 Handlungsempfehlung hinsichtlich des Fortbestehens der BFO aufgrund des erstellten Konzeptes zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen
Entsprechend den Handlungsempfehlungen im Konzept zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen ergeben sich durch eine potenzielle Revitalisierung der BFO keine Vorteile aus arbeitsmarktpolitischer Sicht, vielmehr wird festgestellt, dass nicht notwendige und teure Doppelstrukturen geschaffen werden. Mit einer Revitalisierung wäre ein entsprechend hoher finanzieller und organisatorischer Aufwand erforderlich, da die erforderliche Infrastruktur nicht vorhanden ist. Somit scheidet eine Funktion der BFO entsprechend ihrem Gesellschaftszweck in der Zukunft aus, so dass eine Liquidation der Gesellschaft anzustreben ist. Abgesehen von dem finanziellen Aufwand der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs einer GmbH für die Aufgabe der Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ ist außerdem in Frage gestellt, ob ein öffentlicher Zweck die Erfüllung dieser Aufgabe in Form einer GmbH gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 1. Nr. 1 Gemeindeordnung NRW erfordert.
5.3. Wesentliche Rahmenbedingungen für die Einstellung des Geschäftsbetriebes der BFO
5.3.1 Prüfung der Ausgleichsansprüche für Anwartschaften aus der Mitgliedschaft in der Rheinischen Zusatzversorgungskasse (RZVK)
Die Satzung der RZVK ist aufgrund der Rechtsprechung des Bundeshofgerichtshofes insoweit geändert worden, als der Kreis der in einen Ausgleichsbetrag einzubeziehenden Anwartschaften sich erheblich verringert hat.
Im Ergebnis kommt eine Ausgleichszahlung an die RZVK nur für die drei Beschäftigten der Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ in Betracht.
Der Ausgleichsbetrag vermindert sich für Pflichtversicherungen der Beschäftigten des ausgeschiedenen Mitglieds, die in den 36 Monaten vor dem Ausscheiden bestanden haben, wenn die Pflichtversicherung spätestens drei Monate nach ihrer Beendigung durch ein anderes Mitglied, auf das die Aufgaben des früheren Mitglieds übergegangen sind, im Abrechnungsverband I fortgesetzt wird.
Demnach entfällt nach Auskunft der RZVK ein Ausgleichsbetrag, wenn die Aufgabe der Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ auf die Stadt Oberhausen überginge und für die Beschäftigten der BFO entsprechende zusätzliche Stellen bei der Stadt eingerichtet würden.
5.3.2 Beratungsstelle „Jugend und Beruf“, Landesförderung
Bevor die BFO letztendlich liquidiert werden kann, sollte die bei der BFO verbliebene landesgeförderte Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ zur Stadt zurückübertragen werden. Eine Überleitung sollte nicht vor Beendigung des Jahres 2019 erfolgen, da für das komplette Wirtschaftsjahr die Landesmittel der BFO bewilligt wurden und dementsprechend eine innerjährliche Verrechnung mit erheblichem Aufwand verknüpft wäre.
Hinsichtlich der Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ wird im Weiteren verwiesen auf die Ausführungen zu Punkt 6 der Vorlage.
5.3.3 Verfahrensschritte zur Liquidation der BFO
Das Ausscheiden der BFO aus dem Rechtsverkehr würde sich hierbei in mehreren Stufen vollziehen:
Die Auflösung der GmbH erfolgt regelmäßig durch Beschluss der Gesellschafterversammlung. Der Auflösungsbeschluss ist sofort wirksam, sofern nicht ein zukünftiges Wirksamkeitsdatum vereinbart wird. Wegen des Erfordernisses der Aufstellung einer (Liquidations)Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit dem Auflösungsbeschluss und der für das Jahr 2019 bewilligten Förderung der Beratungsstelle ist es zweckmäßig, den Auflösungsbeschluss zum 31.12.2019 zu fassen. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit der Auflösung spricht außerdem, dass die wesentlichen Verträge ebenfalls zum Jahresende kündbar sind. Somit würde ein früheres Datum der Auflösung keine vorzeitige Beendigung der Liquidation bewirken.
Durch die Gesellschafterversammlung sind ein bzw. mehrere Liquidatoren zu bestellen. Im Falle der BFO sollte die Geschäftsführerin zum Liquidator bestellt werden. Die ersten Liquidatoren sind von der Geschäftsführerin anzumelden. Sie haben zum Zeitpunkt der Wirksamkeit der Auflösung einer (Liquidations)Eröffnungsbilanz zu erstellen.
Die Auflösung der BFO ist durch den/die Liquidatoren in notariell beglaubigter Form zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden Die Bekanntmachung der Auflösung hat im elektronischen Bundesanzeiger zu erfolgen sowie gem. § 5 des Gesellschaftsvertrages der BFO in den vom Rat der Stadt Oberhausen bestimmten amtlichen Verkündungsblättern.
Die Bekanntmachung muss die Aufforderung an die Gläubiger enthalten, sich wegen ihrer Forderungen bei der BFO zu melden. Mit der Veröffentlichung des Gläubigeraufrufs beginnt das Sperrjahr, in dem ein Liquidationserlös nicht ausgeschüttet werden darf.
Zum Abschluss der Liquidation haben die Liquidatoren eine Liquidationsschlussbilanz aufzustellen, die von den Gesellschaftern festzustellen ist. Die Schlussbilanz ist zu veröffentlichen. Das sich aus der Schlussbilanz ergebende Vermögen ist im Rahmen einer Liquidations-Schlussrechnung an die Stadt als alleinige Gesellschafterin auszukehren.
Bei der Verwendung des Vermögens ist die Gemeinnützigkeit der BFO zu beachten. Der Anerkennung als gemeinnützige GmbH trägt § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages Rechnung. Danach fällt bei Auflösung der BFO das Vermögen der Gesellschaft an die Stadt Oberhausen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass die BFO in der Vergangenheit überschüssige Gewinne einer Rücklage gem. § 58 Abgabenordnung (AO) zugeführt hat. Diese Rücklage dient dazu, steuerbegünstigte und satzungsmäßige Zwecke nachhaltig erfüllen zu können. In den vergangenen Jahren ist die Rücklage bereits sukzessiv abgebaut worden und betrug zum 31.12.2017 rd. 56 TEUR. Diese Mittel wurden für bestimmte – die steuerbegünstigten Satzungszwecke verwirklichende – Vorhaben angesammelt. Bei Auflösung der BFO darf dieses Vermögen nur für steuerbegünstigte Zwecke entsprechend verwendet werden. Der Endbestand der vorhandenen Rücklagen wäre auf der Grundlage der Liquidations-Schlussrechnung entsprechend gem. § 3 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages an die Stadt Oberhausen auszukehren, die dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Das Sachanlagevermögen der Gesellschaft in Form von Büroausstattung ist überwiegend abgeschrieben und betrug zum 31.12.2017 lediglich 0,4 TEUR. Stille Reserven werden sich aus dem Vermögen der BFO voraussichtlich nicht ergeben. Hinsichtlich des Wegfalls der steuerbegünstigten Zwecke bei Aufgabe der operativen Geschäftstätigkeit der BFO ist beim Finanzamt Oberhausen-Süd eine verbindliche Auskunft im April 2012 eingeholt worden. Demnach ist bei Einstellung des Geschäftsbetriebes der BFO das sich aus der Schlussbilanz ergebende Vermögen der BFO an die Stadt Oberhausen für steuerbegünstigte Zwecke gem. BFO-Satzung auszukehren.
Mit Beendigung der Liquidation durch Verteilung des Vermögens ist die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister einzutragen. Nach Abschluss der Liquidation sind die Bücher und Schriften der BFO für die Dauer von zehn Jahren einem der Gesellschafter oder einem Dritten zur Verwahrung zu geben, § 74 Abs. 2 GmbHG.
Bei der Auflösung kommen neben den aus der Abwicklung der Verträge und Verwertung des Vermögens entstehenden Kosten, weitere Aufwendungen (Notarkosten, Liquidationsbilanz, Handelsregisterkosten, Veröffentlichungskosten) hinzu. Diese sind aus dem Vermögen der BFO zu leisten.
- Rückführung der Beratungsstelle Jugend und Beruf von der BFO zur Stadt Oberhausen
Vor dem Hintergrund der Entscheidung, die BFO zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufzulösen, sollte der Betrieb der BFO-Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ mit Ablauf des 31.12.2019 eingestellt werden. Zur Fortführung dieser Aufgabe sollte zum 01.01.2020 eine Rückübertragung der Beratungsstelle auf die Stadt, Bereich 3-1/Kinder, Jugend erfolgen.
Die vom Land NRW geförderte Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ in Oberhausen wurde 1978 beim Jugendamt der Stadt Oberhausen eingerichtet und ab dem Jahr 1996 der neugeschaffenen Koordinierungsstelle Beschäftigungsförderung Oberhausen zugeordnet. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle Beschäftigungsförderung Oberhausen übernahm zum 01.01.2001 die neugegründete BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH, mit deren Betriebsaufnahme auch die Beratungsstelle „Jugend und Beruf" von der Stadt Oberhausen auf die BFO übertragen wurde.
Die Beratungsstelle Jugend und Beruf richtet sich an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, die eine gezielte Unterstützung vorwiegend beim Übergang von der Schule in den Beruf benötigen.
Die Zielgruppe der zu beratenden jungen Menschen in Oberhausen gliedert sich in folgende Personengruppen:
- Haupt-, Förder- und Gesamtschüler/-innen vorwiegend im 9. und 10. Schulbesuchsjahr
- Abbrecher/-innen schulischer und beruflicher Bildungsgänge
- Berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz
- Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Jugendliche
- Schulmüde und schulverweigernde Jugendliche
- Flüchtlinge in der Berufsorientierung
- Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund
Das Angebot der Beratungsstelle „Jugend und Beruf“ beinhaltet sowohl die klassische Einzelberatung als auch zielorientierte Gruppenveranstaltungen. Zudem wirkt die Beratungsstelle aktiv an Projektangeboten im Bereich Berufsorientierung im Übergang Schule-Beruf mit. Die Unterstützung junger Menschen findet statt durch:
- Individuell orientierte Einzelfallberatung unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
- Hilfestellung beim Erkennen und Beseitigen von Vermittlungshemmnissen
- Kennenlernen von Stärken und Nutzung von vorhandenen Ressourcen (Einzelberatung/Projektarbeit in Gruppen)
- Einbindung und sozialpädagogische Begleitung der Eltern
- Vernetzung von allen beteiligten Personen, Institutionen und Einrichtungen
- Berufsorientierung und Bewerbungsgespräche, Mithilfe bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen
- Unterstützung bei der Suche nach einem Praktikumsplatz
- Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt und ggf. Nachbetreuung
- Begleitung zu Beratungsstellen, Ausbildungseinrichtungen, Betrieben und Behörden
Die Beratung der Zielgruppe wurde in den letzten Jahren durch zwei pädagogische Fachkräfte in Vollzeit und eine pädagogische Fachkraft in Teilzeit durchgeführt.
Zur Fortführung dieser wichtigen Aufgabe sollte die BFO-Beratungsstelle mit Ihrem Personal wie bereits im Jahr 2012 beabsichtigt (Drucksache Nr. B/15/1851-01 und B/152349-01), zum 01.01.2020 zur Stadt zurück übertragen werden. Aus organisatorischer Sicht sollten die Aufgabe, die 2,5 Stellen (TVöD SuE Entgeltgruppe 11b) und die Stelleninhaber/innen der Beratungsstelle Jugend und Beruf im Bereich 3-1 / Kinder und Jugend, Fachbereich 3-1-50 / Jugendförderung angesiedelt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die aktuellen jährlichen Personalkosten der 2,5 Stellen belaufen sich laut Wirtschaftsplan der BFO auf rd. 156.000 EUR Arbeitgeber-Brutto. Zzgl. Sachkosten in Höhe von 24.500 EUR (Pauschalwert gem. KGSt) ergeben sich Gesamtkosten von rd. 180.000 EUR/Jahr.
Dem gegenüber steht der Landeszuschuss in Höhe von rd. 69.000 EUR/Jahr. Hierzu ist in Absprache mit dem Land NRW (Landschaftsverband Rheinland) rechtzeitig sicher zu stellen, dass der Landeszuschuss ab 2020 an die Stadt gewährt wird. Darüber hinaus steht dem zusätzlichen Aufwand der einzusparende städtische Betriebskostenzuschuss an die BFO gegenüber. Dieser beläuft sich im Jahr 2019 auf 111.000 EUR.
Die zusätzlich anfallenden Kosten aus dem Übergang der BFO-Beratungsstelle Jugend und Beruf sind damit voll kompensiert. Eine entsprechende Veranschlagung ist im Haushaltsplan 2020 vorzunehmen.
Kurzfassung
Der AT Arbeitsforschung und Transfer e.V. hat im Auftrag der Stadt Oberhausen ein Konzept zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit in Oberhausen erstellt. Elementare Empfehlungen sind die Unterstützung der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes im Konzern Stadt und die Einrichtung einer kommunalen „Koordinierungsstelle für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik“, die Prüfung, ob die Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen im Rahmen der öffentlichen Auftragsvergabe Berücksichtigung finden kann, die Unterstützung der Gründung eines trägerübergreifenden Sozialbetriebs zur Beschäftigung Langzeitarbeitsloser, die Auflösung des Geschäftsbetriebs der BFO Beschäftigungsförderung Oberhausen gGmbH (BFO) sowie die Rückführung der Beratungsstelle Jugend und Beruf zur Stadt Oberhausen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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