Antragsvorlage - A/16/3988-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Darstellung der oben genannten Kennziffern für Alt-Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld und die Neue Mitte ermöglicht werden kann.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die genannten Kennziffern bieten relevante Orientierungen für die Anziehungskraft des örtlichen Einzelhandels und sind damit bewährte Maßzahlen zur Bewertung von Einzelhandelsstandorten. Die Industrie- und Handelskammer errechnet und veröffentlicht die Zentralitätskennziffer und damit auch jene Werte, die sich auf Oberhausen beziehen. Allerdings wird dabei das gesamte Stadtgebiet in den Blick genommen. Die Prognose für 2018 weist eine Zentralitätskennziffer von 135,3, eine Kaufkraftkennziffer von 91,4 und eine Umsatzkennziffer von 123,6 aus.

Das Maß für die Attraktivität, Kaufkraft und den Umsatz in unseren jeweiligen Stadtteilen kann jedoch aus diesen Ziffern nicht differenziert abgeleitet werden – auch aufgrund des starken Einflusses des Centros. Zur Analyse und Steuerung des örtlichen Einzelhandels erscheint aber gerade eine Messung für die Stadtteile sinnvoll.

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