Berichtsvorlage - M/16/3335-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

In Einrichtungen wie Schulen, in denen Kinder und Jugendliche täglich miteinander umgehen und mit dem betreuenden Personal in engem Kontakt stehen, bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheitserregern.

Ziel ist es daher, die Übertragung von Krankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen durch Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung von Hygieneregeln zu vermeiden.

Die Grundlage hierfür stellt der § 17 ÖGDG und die §§ 33 ff. und 36 IfSG dar.

Der § 36 IfSG fordert, dass Schulen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen haben und dafür Hygienepläne aufstellen müssen.

In Oberhausen hat das Gesundheitsamt, namentlich der Fachbereich 3-4-20, die Aufgabe, die hygienischen Verhältnisse in den Oberhausener Schulen zu überwachen.

Die im Rahmen dieses Projektes gemachten Erfahrungen werden außerdem als Basis für zukünftig, regelmäßig, durchzuführende Begehungen in den Schulen genutzt.

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Anlagen

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