06.06.2018 - 1.2 Schulhygienekontrollen 2016/2017

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Oberste-Kleinbeck bittet darum, die Vorlagen des Gesundheitsbereiches TOP 1.2, Schulhygienekontrollen, TOP 1.3 Tätigkeitsbericht sowie TOP 1.4 Gesundheitsberichterstattung zusammen zu behandeln. Hierzu stellt sie Einvernehmen fest.

 

Herr Dr. Karbach berichtet anhand einer Powerpoint Präsentation über die Schulhygienekontrollen. Danach wurden in 2016 die Begehungen an den Schulen mit dem Ziel, Krankheitsübertragungen durch Vorsorgemaßnahmen und die Einhaltung von Hygieneregeln zu verringern, vorbereitet.

Die Begehungen wurden von August 2016 bis Dezember 2017 an allen Oberhausener Schulen durchgeführt. Während der Begehungen wurden sowohl die hygienischen Verhältnisse in Sanitäranlagen, Klassenräumen, Turnhallen und Schwimmbädern geprüft, als auch über Hygienemaßnahmen, wie z.B. die richtige Toilettenbenutzung und eine ordnungsgemäße Händehygiene, aufgeklärt. Hierzu wurden bei Bedarf entsprechende Flyer verteilt.

 

Es wurde festgestellt, dass Schulen bessere Ergebnisse erzielten, wenn die Schüler/innen, die Lehrer/innen sowie die Eltern aktiv an der Schulhygiene teilnehmen. Auch die Schulen, an denen die Schüler/innen bezüglich Hygiene und Sauberkeit durch das Lehrpersonal und die Eltern sensibilisiert wurden, schneiden besser ab als andere Schulen.

 

Gemäß § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind Schulen verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen. Hierzu hat das Landeszentrum Gesundheit NRW einen Muster-Hygieneplan veröffentlicht, der an die eigenen schulspezifischen Erfordernisse und Gegebenheiten angepasst werden kann.

 

Als eine wichtige Erkenntnis der Begehungen stellte sich die Notwendigkeit heraus, die Schüler/innen in Bezug auf ihre persönliche und die Umfeldhygiene besser zu informieren.

 

Hierzu sind entsprechende Hygieneschulungen sowie bedarfsweise und gezielte Beratungen an den Schulen für die Lehrer/innen und Schüler/innen angedacht.

 

Ziel ist es, einen Verhaltenswechsel der Schüler/innen zu initiieren und sie für hygienisch richtige Verhaltensweisen zu sensibilisieren. Hierzu sind regelmäßige Begehungen vorgesehen.

 

Frau Hansen ist bestürzt über den Zustand, dass sich Eltern und Lehrpersonal selbst an der Schulhygiene beteiligen.

 

Hierzu erläutert Frau Münich aufgrund der Schulhygienekontrollen bereits veranlasste Maßnahmen:

1. eine Zweitreinigung der WC-Anlagen an allen Schulen

2. Sanierung von WC-Anlagen

3. Bildung eines  Arbeitskreises  Reinigung  unter  Beteiligung von OGM, Schulleitungen und 

    Gesundheitsamt

4. Einführung eines Ticketsystems

 

Zu den Tagesordnungspunkten 1.3 und 1.4 teilt Herr Dr. Karbach mit, dass es sich bei dem Tätigkeitsbericht um einen umfassenden Überblick über die Aktivitäten des Bereichs 3-4 handelt, der zu einer größeren Transparenz der Strukturen und Organisation führen soll, während der Basisgesundheitsbericht seinen Focus auf die Inhalte richtet. Diese Berichte werden in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben.

 

 

Herr Telli ist erfreut, dass alle Berichte in eine Sitzung eingegeben wurden, da dadurch ein umfassender Überblick geschaffen wurde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Telli teilt Herr Dr. Karbach mit, dass in Oberhausen keine Probleme mit größeren Infektionen bestehen, da bereits bei der Schuleingangsuntersuchung großen Wert auf Vermeidung von Infektionen gelegt wird. Die Impfbereitschaft in Oberhausen liegt derzeit bei 95 %.

 

Herr Tscharke dankt Herrn Dr. Karbach für das Aufgreifen von in der Vergangenheit gemachten Anregungen und die beabsichtigte Fortschreibung der Berichte.

 

Frau Opitz dankt ebenfalls für die Berichte und die hervorragende Arbeit des Bereichs 3-4.

 

Frau Oberste-Kleinbeck richtet ihren Dank an die Gesundheitskonferenz und an die Vertreter/innen des Netzwerks.

 

 

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage