Beschlussvorlage - B/16/2891-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt:

 

1.die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Investitionsmaßnahme

Bezeichnung

Finanzposition

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010000102

GS 2020:Brüder-Grimm-Schule

785110

Anlage im Bau

Hochbau OGM

178.000,00

310003010000102

GS 2020: Brüder-Grimm-Schule

785120

Anlage im Bau
Hochbau Ing.-Leist. OGM

35.200,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Die Deckung erfolgt über das Programm „Gute Schule 2020“, Finanzstelle 310003010000100 (Gute Schule 2020), Finanzposition 785100 (AiB Hochbau). Hierzu erfolgt noch der Hinweis, dass eine vollständige Refinanzierung dieser Investitionsausgaben über Investitionskredite im Rahmen der Finanzierungstätigkeit dargestellt wird.

 

 

2.die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen unter Berücksichtigung der von der OGM GmbH eingeholten Einheitspreise als Grundlage für die Vergaben der beschlossenen Maßnahmen Toilettensanierung, Sanierung naturwissenschaftlicher Räume, Erneuerungen Küchen und Verschönerungsarbeiten wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

Kostenstelle

Bezeichnung

Sachkonto

Bezeichnung

Betrag in EUR

310003010920

GS 2020: Verschönerungsarbeiten

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.900.000,00

310003010921

GS 2020: WC-Sanierungen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

1.940.000,00

310003010922

GS 2020: Turnhallen in Schulen

521112

GS 2020: Aufwendungen für Schulbausanierung

793.900,00

 

 

 

 

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Mehrerträge bei gleichem o. g. Auftrag sowie beim Sachkonto 423900 „Schuldendiensthilfe NRW-Bank Gute Schule 2020“.

Gleichzeitig wird eine Sperre in Höhe von 4.633.900,00 EUR bei Finanzstelle 310003010000100 (Gute Schule 2020) und Finanzposition 785100 (Anlage im Bau / Hochbau) verfügt.

 

 

Reduzieren

Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache-Nr.: B/16/1642-01:

„Bildungsplan 2016 – 2020“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2429-01:

„Ergebnis des Bestimmungsverfahrens zur Schulart der neu zu errichtenden Grundschule an der Oranienstraße“

 

Drucksache-Nr.: B/16/2698-01:

„Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“

hier: geplante Maßnahmen“

 

Drucksache-Nr.: A/16/2773-01:

„Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“

hier: geplante Maßnahmen“

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[X]

 

b) Sonstige

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 03.07.2017 Maßnahmen mit einem Gesamtbudget in Höhe von 13.263.900 EUR aus dem Maßnahmenkatalog des Finanzierungsprogrammes Gute Schule 2020 beschlossen.

 

Damit ein Vertrag mit der OGM GmbH als Generalplaner eingegangen und ein Kreditantrag gestellt werden kann, sind für die Maßnahmen, die noch in 2017 begonnen werden sollen, die finanziellen Mittel außerplanmäßig bereitzustellen. Eine Deckung der Mittel ermöglichen die Kredite des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“.

 

Da der OGM GmbH seit Ende August die notwendigen Angebote der Firmen vorliegen, konnte eine Aufbereitung und Weitergabe an die Verwaltung leider erst im Anschluss erfolgen. Sollten die notwendigen Beschlüsse für die Einzelmaßnahmen allerdings erst in der Ratssitzung im November eingeholt werden, wäre die Kreditantragstellung folgerichtig erst zum Jahresende möglich. Derzeit wird von einer Bearbeitungszeit bei der NRW-Bank von schätzungsweise vier Wochen ausgegangen. Nach Kreditbewilligung kann ein Vertrag mit der OGM GmbH abgeschlossen werden. Die Umsetzung der ersten Maßnahmen ist bei dieser Konstellation somit frühestens Anfang 2018 möglich.

 

Einheitspreisbildung

 

Für die Gleichbehandlung aller Schulen hat die OGM GmbH Angebote eingeholt und daraus Einheitspreise gebildet, die auf die kleinsten Arbeitsschritte (beispielsweise: ein Quadratmeter Wandanstrich mit herkömmlicher Farbe) heruntergebrochen wurden. Bei den bisher beschlossenen Maßnahmen werden die für die jeweiligen Gebäude zuständigen Hauptunternehmer die Verschönerungsarbeiten, WC-Sanierungen und Umbaumaßnahmen für die NW-Räume als auch für die Küchen vornehmen. Die Hauptunternehmer erhalten vertraglich bedingt Koordinierungszuschläge, die in den Einheitspreisen berücksichtigt wurden. Weitere Planungskosten gemäß HOAI werden nicht fällig.

 

Durch diese ermittelten Einheitspreise wird sichergestellt, dass alle Schulen den gleichen Umfang insbesondere bei den Verschönerungsarbeiten erhalten. Die Preise sind mit den Hauptunternehmern abgestimmt und haben eine Gültigkeit für zwei Jahre. Anschließend müssen diese dann eventuell angepasst werden.

 

Die Ausstattungen der Küchen und der NW-Räume werden gesammelt erfasst und ausgeschrieben, um über die Mengen einen möglichst günstigen Preis zu erhalten.

 

Damit Maßnahmen in 2017 bereits begonnen werden können, ist das Budget der Maßnahmen in voller Höhe freizugeben. Ein Vertrag über die jeweiligen Maßnahmen kann dann mit der OGM GmbH abgeschlossen werden, welcher in kompletter Höhe zur Mittelbindung vermerkt wird. Der Mittelabfluss erfolgt im Rahmen der Abarbeitung. Es sollen jeweils zusammenfassende Verträge für WC-Sanierungen, der Erneuerung von Küchen, Verschönerungsarbeiten und der Turnhallen abgeschlossen werden. Dadurch besteht eine Deckungsfähigkeit zwischen den Einzelmaßnahmen innerhalb eines gültigen Vertrages. Größere Projekte wie der Anbau für die Brüder-Grimm-Schule werden als Einzelvertrag abgeschlossen.

 

Folgende Maßnahmen sollen in 2017 bereits begonnen werden:

 

Brüder-Grimm-Schule: Erweiterung Mensa

 

Mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und FDP im Rat zur Vorlage B/16/2698-01 - Durchführung des Finanzierungsprogrammes „Gute Schule 2020“ wurde die Erweiterung der Mensa beschlossen. Die derzeitige Mensa bietet den Schülerinnen und Schülern keine ausreichende Anzahl an Essensplätzen, um die Mittagspause innerhalb von drei Schichten umzusetzen. Ursprünglich wurde eine Erweiterung innerhalb des Bestandes durch die Verlagerung der Toilettenanlage geprüft. Aufgrund der vorzuhaltenden Sicherheitswege reichte der hinzugewonnene Raum nicht aus, um die benötigte Platzkapazität vorzuhalten.

Eine Integration in das KTE-Gebäude, sobald diese in den Neubau auf der Friedenstraße umgezogen sind, ist zum einen erst in knapp zwei Jahren möglich und zum anderen würde der Ganztagsbereich dann wieder aufgeteilt werden müssen.

Eine Erweiterung der Mensa durch einen Anbau unter Einbeziehung einer entsprechenden Schulhoffläche ist die verbliebene kurzfristige, sinnvolle Lösungsmöglichkeit, die auch den Zuspruch der Schulleitung findet.

 

 

Verschönerungsarbeiten

 

Kriterium zum Umfang der Leistungen bei den Verschönerungsarbeiten ist die Zügigkeit der jeweiligen Schule. Je Zug wurden in der Regel 10.000 EUR zugrunde gelegt. Dies entspricht nach Einholung der Einheitspreise ungefähr 3 Klassenräumen (bei einer jeweiligen Größe von ca. 60 bis 65 qm), die renoviert werden können, sofern nicht aus bauseits bekannten/auftretenden Gründen ein Mehraufwand erforderlich ist.

 

Noch ist nicht möglich, die zu sanierenden Räume oder Flure an den Schulen anzugeben, da den Schulleitungen bei den Schulbereisungen zugesagt wurde, dass die Schulleitungen diese Entscheidung treffen dürfen, sofern keine geplanten anderen Maßnahmen an den Räumen den Wünschen entgegen stehen würden. Eine Abfrage kann erst nach den Sommerferien erfolgen. Die Renovierungen werden unter Berücksichtigung des Ratgebers „Checkliste – Bauen für alle“ vom Bereich 0-4 / Büro für Chancengleichheit vorgenommen, so dass die Belange von sehbehinderten Menschen berücksichtigt werden.

 

Sobald die ersten Angaben vorliegen, können die Malerarbeiten an den ersten Standorten in den Herbstferien aufgenommen werden. Ein Mittelabfluss in Höhe von 350.000 EUR in 2017 der beschlossenen 1,9 Mio. EUR wird prognostiziert. Ein Sachstandbericht wird im Rahmen der kommenden Vorlagen zum Thema „Gute Schule 2020“ erfolgen.

 

 

WC-Sanierung

 

Unter Berücksichtigung der Einheitspreise wurde als Referenzobjekt die WC-Anlage der Anne-Frank-Realschule mit einem Kostenvolumen in Höhe von 164.775,88 EUR (inkl. zweier behindertengerechter Toiletten) berechnet. Auf Basis dieser Referenzanlage werden alle WC-Anlagen entsprechend ihrer individuellen Örtlichkeit geplant und bewertet. Die WC-Anlage der Hirschkampschule wird wegen der noch laufenden Prüfung eines Umzuges vorerst zurückgestellt.

 

Darüber hinaus wird unter Berücksichtigung der Anzahl der Toiletten in Bezug auf die Nutzeranzahl und der zur Verfügung stehenden Raumflächen eine Installation von behindertengerechten Toiletten nach DIN 18040 geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt.

 

Nach Mitteilung der OGM GmbH ist das Gesamtbudget der Vorlage in Höhe von 1,94 Mio. EUR für die in der Vorlage aufgeführten WC-Anlagen auskömmlich. Ein Volumen von 300.000 EUR könnte noch in 2017 verbaut werden.

 

 

Erneuerung Küchen

 

Hinsichtlich der Erneuerung der Küchen gilt die Ausstattung der Robert-Koch-Schule als Referenzobjekt. Diese Küche entspricht sowohl den hygienischen Ansprüchen als auch dem Bedarf der Schulen, ausreichend Essen innerhalb von 3 Schichten ausgeben zu können, sofern genügend Essensplätze in den Speiseräumen vorhanden sind.

 

In einem ersten Schritt sollen in 2017 und 2018 10 Mensen zuzüglich der separat beschlossenen bzw. noch zu beschließenden Mensenumbauten an der Brüder-Grimm-Schule und der Schule an der Oranienstraße umgesetzt werden. Eine Kostenberechnung je Schule kann aufgrund des zu leistenden Aufwandes noch nicht vorgelegt werden.

 

Da die bisherigen Küchen einfache Haushaltsküchen sind, die nach aktuellen Erkenntnissen der Verwaltung lebensmittelrechtlich nicht mehr für Mensen geeignet sind, ist der Bereich
0-7/ Strategisches Immobilienmanagement der Ansicht, dass es sich bei der Ausstattung um investive Anschaffungen handelt. Bei den kleineren baulichen Anpassungen sind konsumtive Kosten zu berücksichtigen.

 

Nach Auskunft der OGM GmbH sind die zur Verfügung stehenden 1,5 Mio. EUR voraussichtlich auskömmlich für die insgesamt 15 daraus beabsichtigen Umbaumaßnahmen für die Küchenanlagen.

 

 

Turnhallen an Schulen

 

Damit die Sanierung der Turnhallen beauftragt werden kann, wird die außerplanmäßige Mittelfreigabe hierfür ebenfalls benötigt. Die Planungen der Sanierungen, die in das Sporthallenkonzept eingeflossen sind, wurden gemeinsam zwischen einem Architekturbüro und der OGM GmbH ermittelt und wurden bereits der Politik zur Kenntnis gegeben.

 

Die Umsetzung der drängendsten Prioritäten für Schulturnhallen auf Schulgeländen soll jetzt beauftragt und noch in 2017 begonnen und in 2018 abschließend umgesetzt werden.

 

Nach Mitteilung der OGM GmbH wird davon ausgegangen, dass ein Mittelabfluss in Höhe von 350.000 EUR in 2017 zu erwarten ist.

 

 

Erneuerung naturwissenschaftliche Räume

 

Eine Planung wurde für 2 NW-Räume am Elsa-Brändström-Gymnasium unterstützt von einem Fachingenieur beispielhaft vorgenommen. Vorbehaltlich der Gespräche mit den Schulleitungen und Fachlehrern wurde von einer Deckenlösung in den NW-Räumen ausgegangen. Hierbei werden die notwendigen Versorgungsleitungen (Gas und Strom) über ein Deckensystem geführt. Die Anschlüsse sind zu den Schülerarbeitsplätzen hin absenkbar. Eine multifunktionale Nutzung des Raumes ist somit gegeben. Die Kosten einer Erneuerung ohne ein gesammeltes Ausschreibungsergebnis der Ausstattung vorliegen zu haben betragen 201.950,02 EUR.

 

Ein Beginn der Arbeiten in 2017 ist unwahrscheinlich, zumal zunächst mit den Schulleitungen und insbesondere den Fachlehrern die Räume ausgewählt werden müssen, die saniert werden sollen. Ein auf das Gebiet spezialisierter Fachingenieur kann anschließend - an den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten orientiert - eine konkrete Planung erstellen. Eine Umsetzung erfolgt ab 2018.

 

Nach Mitteilung der OGM GmbH ist das Gesamtbudget der Vorlage in Höhe von 3,02 Mio. EUR für die aufgeführten Maßnahmen voraussichtlich auskömmlich.

 

Hinsichtlich der dargestellten notwendigen Baumaßnahme wird eine Bewilligung der NRW-Bank im Rahmen des noch zu stellenden Kreditantrags unterstellt.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...