Beschlussvorlage - B/16/2666-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Verantwortung:
- Herr Gohlke , Michael Griebl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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22.06.2017
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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03.07.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“.
Einnahmen Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ in
20175.204.800,-- EUR
20185.543.000,-- EUR
Sachverhalt
Begründung
Die Elternbeiträge zur Refinanzierung der Förderung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurden mit der „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege vom 11.04.2008“ geregelt.
In Absprache mit dem Bereich Recht der Stadt Oberhausen soll die alte Satzung in einigen Punkten redaktionell an die in der Praxis gemachten Erfahrungen mit der Beitragsfestsetzung angepasst werden (Anlage).
Die Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wurde in diesem Zuge auch an die zukünftige neue Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich angeglichen.
Der Rat der Stadt hat am 21.11.2016 den Haushaltssanierungsplan 2017 ff. beschlossen.
In diesem Zuge wurde eine Erhöhung der Elternbeiträge für die Betreuung im frühkindlichen Bereich durch die Einführung einer weiteren Gehaltsstufe ab 98.168 EUR beschlossen (Maßnahme-Nr. 288).
Die jährlichen Elternbeitragsmehreinnahmen werden zur Deckung der städtischen Zuschüsse/Ausgaben für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bei dem Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ eingesetzt.
Mit der Einführung einer weiteren Beitragsstufe zum 01.08.2017 werden voraussichtlich Mehreinnahmen in 2017 von 55.000,-- EUR und in 2018 von 133.000,-- EUR erzielt.
Ein Inkrafttreten der Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum 01.08.2017 ist nach Absprache mit dem Rechtsbereich der Stadt Oberhausen durch Bekanntmachung der Satzung in einem gesonderten Amtsblatt sichergestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75 kB
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2
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(wie Dokument)
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262 kB
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