28.06.2017 - 2.1 Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen übe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 28.06.2017
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Schule
- Bearbeitung:
- Miriam Pirsch
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die als Anlage beigefügte „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“.
Einnahmen Sachkonto 432100 „Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte“ in
20175.204.800,-- EUR
20185.543.000,-- EUR
Beratung
Herr Gohlke erläutert die Neufassung der Beitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Herr Lösken fragt, wie hoch der Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen in Oberhausen sei.
Herr Gohlke sagt zu, Angaben hierzu der Niederschrift beizufügen (Anlage).
Auf die Nachfrage von Herrn Lösken, ob es in Oberhausen zusätzliche Beitragserhebungen von freien Trägern gibt, gibt Herr Gohlke den Hinweis, dass dieses nur bei einzelnen Trägern in Form von Mitgliedsbeiträgen bekannt sei.
Der Jugendhilfeausschuss hat die Vorlage: B/16/2666-01 unter Ergänzung der als Anlage 1 beigefügten „Satzung der Stadt Oberhausen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ um das in Klammern gesetzte Wort “Geschwisterkindbefreiung“ am Ende des § 6 Abs. 1 mit Mehrheit positiv vorberaten.
Gegenstimmen: Herr Goeke und Frau Walther.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75 kB
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2
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(wie Dokument)
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262 kB
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