Berichtsvorlage - M/16/1637-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan Oberhausen Stufe 2 – Maßnahmen und Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Verantwortung:
- Werntgen-Orman
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Osterfeld
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
26.04.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
27.04.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Sterkrade
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
28.04.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Planungsausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
03.05.2016
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
02.06.2016
|
Sachverhalt
Bezug
M/16/0119-01Umweltausschuss04.09.2014
M/16/0952-01Umweltausschuss18.06.2015
Sachdarstellung
Die Stadt Oberhausen ist verpflichtet, für die Bereiche, in denen nach der Lärmkartierung Lärmprobleme bestehen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Der 1. Lärmaktionsplan Oberhausen wurde vom Rat der Stadt am 03.05.2010 beschlossen. Die damalige 1. Stufe der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung bezog sich aufgrund der gesetzlichen Vorgaben lediglich auf die Hauptverkehrsstraßen und die Haupteisenbahnstrecken. In der jetzigen zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung mussten in Oberhausen zunächst alle lärmrelevanten Straßen (>1,5 Mio. Kfz/Jahr) und alle lärmrelevanten Schienenstrecken (alle Strecken der DB AG und die Straßenbahnlinie) kartiert werden. Hinzu kommen Industrieanlagen, die als sog. IVU-Anlagen unter die Regelungen der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Richtlinie 2010/75/EU) fallen. Die Ergebnisse der vom Bereich Umweltschutz durchgeführten Lärmkartierung Stufe 2 sind in der Sitzung des Umweltausschusses am 04.09.2014 vorgestellt worden (vgl. M/16/0119-01).
Ende Januar 2015 wurde ein Fachbüro mit der Erstellung des Lärmaktionsplans Oberhausen Stufe 2 beauftragt. Der Gutachter hat auf der Grundlage der Lärmkartierung Maßnahmenabschnitte festgelegt, nach Belastung und Betroffenheiten priorisiert und für alle relevanten Abschnitte entsprechende Maßnahmenvorschläge formuliert. Da seitens des Gesetzgebers keine Grenzwerte als Auslöser für eine Lärmaktionsplanung festgelegt wurden, orientiert sich die Stadt Oberhausen bei der Erstellung der Aktionspläne an den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung um gesundheitliche Beeinträchtigungen weitgehend auszuschließen. Daher wurden vom Gutachter für Abschnitte mit Mittelungspegeln von ≥ 65 dB(A) tags und ≥ 55 dB(A) nachts Maßnahmen zur Lärmminderung entwickelt, da bei solchen Dauerbelastungen das Risiko von Herz- und Kreislauferkrankungen zunimmt. Die Erarbeitung wurde unter Federführung des Bereichs Umweltschutz durch einen verwaltungsinternen Arbeitskreis mit den Bereichen Tiefbau, Stadtplanung und Gesundheit begleitet.
Maßnahmenbereiche und mögliche Maßnahmen
Nach Auswertung der Ergebnisse der Lärmkartierung wurden für den Lärmaktionsplan Stufe 2 insgesamt 63 Maßnahmenbereiche an Straßen festgelegt (s. Anlage 1), davon zehn Maßnahmenbereiche an Autobahnen in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW. Von den insgesamt 63 Straßenabschnitten befinden sich 4 Abschnitte im Stadtteil Osterfeld, 28 Abschnitte in Alt-Oberhausen und 31 Abschnitte in Sterkrade. In diesen Bereichen kommt es zu einer Überschreitung der genannten Auslösewerte, und Oberhausener Bürgerinnen und Bürger sind hier entsprechend hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Eine Priorisierung der Abschnitte wurde u. a. auf Grundlage der Anzahl an belasteten Personen und der Höhe der Belastungen vorgenommen (s. Vorlage M/16/0952-01).
Für die genannten Maßnahmenbereiche können u. a. folgende Maßnahmen zur Lärmvermeidung, Lärmverringerung oder Lärmverlagerung vorgesehen werden:
- Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen,
- Geschwindigkeitsreduzierungen,
- Verstetigung des Kfz-Verkehrs,
- Fahrverbote für Lkw,
- Förderung des Umweltverbundes (Radverkehr, Fußgängerverkehr, ÖPNV).
In Anlehnung an den ersten Lärmaktionsplan (LAP) wird für jeden Maßnahmenbereich ein Steckbrief erstellt (s. Anlage 2). Der Inhalt des Steckbriefs unterteilt sich in eine Tabelle und eine Luftbildgrafik. Die Tabelle enthält eine Übersichtsgrafik zur Verortung des Maßnahmenbereichs im Stadtgebiet und eine Übersicht über die relevanten Daten (DTV, Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, max. Fassadenpegel, Anzahl betroffener Personen). Es folgen eine Bestandsbeschreibung des Straßenabschnitts und eine Auflistung der Maßnahmen (Maßnahmen des 1. LAP, weitere umgesetzte Maßnahmen, Maßnahmen des 2. LAP mit Wirkungsprognose). Im anschließenden Luftbild sind die Maßnahmen zur besseren Orientierung verortet. Mit Hilfe der Steckbriefe ist es möglich, sich schnell über die geplanten Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu informieren.
Die Lärmkartierung hat gezeigt, dass in Oberhausen sowohl durch den Straßenverkehr als auch durch den Schienenverkehr Lärmprobleme entstehen. Für Maßnahmen an Schienenstrecken in der Baulast des Bundes ist die Deutsche Bahn AG zuständig. Maßnahmen werden in Zukunft im Rahmen der Lärmvorsorge entlang der „Betuwe-Strecke“ oder im Rahmen der Lärmsanierung an den dafür vorgesehenen Bereichen umgesetzt (s. Anlage 3). Der Lärmaktionsplan Stufe 2 wird den aktuellen Planungsstand zu den von der Deutschen Bahn AG in Oberhausen geplanten Lärmschutzmaßnahmen darstellen.
Öffentlichkeitsbeteiligung und weiterer Zeitplan
Der vollständige Entwurf des Lärmaktionsplans wird nach Auskunft des Gutachters Anfang Juni vorliegen. Dieser wird neben der einzelnen Maßnahmenplanung in Form der Steckbriefe auch die Festlegung von sogenannten „Ruhigen Gebieten“ beinhalten. In diesen Gebieten soll die Zunahme von Umgebungslärm verhindert werden. Ein weiterer Bestandteil wird die Erarbeitung eines integrierten Gesamtkonzepts, welches die zeitliche Umsetzung der Maßnahmen und eine Wirkungs- und Kosten-Nutzen-Analyse beschreibt.
Der Entwurf dient als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese beginnt mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 6. Juni bis zum 1. Juli 2016. Im Anschluss werden alle Hinweise durch den Gutachter in den Entwurf eingearbeitet. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beginnt mit dem überarbeiteten Entwurf nach den Sommerferien ab dem 22. August für vier Wochen. Es besteht die Möglichkeit den Entwurf des Lärmaktionsplans in diesem Zeitraum beim Bereich Umweltschutz einzusehen. Anregungen und Hinweise können direkt vor Ort, per Telefon oder E-Mail oder auf dem Postweg abgegeben werden. In dem genannten Zeitraum finden zusätzlich insgesamt drei öffentliche Veranstaltungen, jeweils eine in jedem Stadtbezirk, statt. Auch hier besteht die Möglichkeit sich zu beteiligen. Sofern aufgrund der eingehenden Anregungen und Hinweise die Überarbeitung des Entwurfs des Lärmaktionsplans zu wesentlichen Änderungen führt, erfolgt im Anschluss eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Lärmaktionsplan soll dann von den politischen Gremien vorberaten und vom Rat der Stadt beschlossen werden. Der Beschluss ist je nach Verlauf der Beteiligungen für die Dezembersitzung 2016 oder die erste Sitzung des Rates im Jahr 2017 vorgesehen.
Finanzierung der Maßnahmen
Wie beim ersten Lärmaktionsplan wird der Rat der Stadt auch in der zweiten Stufe über die Finanzierung der Maßnahmen beschließen. Der Umweltausschuss hat die Verwaltung in der Sitzung am 18.02.2010 aufgefordert, sich über den Deutschen Städtetag zu engagieren und die Mandatsträger, die Oberhausen im Landtag, Bundestag und Europaparlament vertreten, anzusprechen um eine Finanzierung der Maßnahmenumsetzung der Lärmaktionsplanung zu ermöglichen. Im April 2010 wurde ein entsprechender Bericht der Umweltverwaltung in der Umweltamtsleiterkonferenz des Städtetages Nordrhein-Westfalen beraten. Der Städtetag und andere kommunale Spitzenverbände haben dies aufgegriffen und sich für die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in kommunaler Trägerschaft eingesetzt. Eine generelle, durch Land oder Bund geförderte Finanzierung kommunaler Maßnahmen gibt es jedoch nach wie vor nicht.
Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIF) wurde aktuell aber die Möglichkeit geschaffen, auch Maßnahmen zum Lärmschutz an kommunalen Straßen mit einem Förderanteil von 90% umzusetzen. Aus diesem Grund wurden durch den Bereich Tiefbau und den Bereich Umweltschutz bereits Straßenabschnitte aus dem Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Auswahlliste der Projekte angemeldet, die aus den der Stadt Oberhausen einmalig zur Verfügung gestellten Mitteln finanziert werden könnten. Für die gemeldeten Straßenabschnitte ist der Einbau von lärmminderndem Asphalt vorgesehen (s. Anlage 4). Der Rat der Stadt Oberhausen entscheidet am 4. Juli 2016, welche Maßnahmen aus den KIF-Mitteln gefördert werden.
Kurzfassung
Der Entwurf des zweiten Lärmaktionsplans für die Stadt Oberhausen wird voraussichtlich Anfang Juni vom beauftragten Gutachterbüro vorgelegt. Der Entwurf beinhaltet die verwaltungsintern abgestimmte Maßnahmenplanung für die einzelnen belasteten Straßenabschnitte in Form von Steckbriefen. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die ab Juni 2016 anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung. Beteiligt werden die Träger öffentlicher Belange und nach den Sommerferien die Bürgerinnen und Bürger von Oberhausen. Drei öffentliche Veranstaltungen werden zu dieser Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Nach Auswertung der Eingaben im Rahmen der Beteiligung soll der überarbeitete Lärmaktionsplan Ende 2016 bzw. Anfang 2017 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossen werden. Ein Teil der Maßnahmen, die in die Baulast der Stadt Oberhausen fallen, kann im Vorfeld über das vom Bund beschlossene Kommunalinvestitionsförderungsgesetz mit 90% gefördert werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
7,3 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
