Antragsvorlage - A/18/0500
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Ratsfraktion GRÜNE x PARTEI gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Prüfung der Installation von Hygienebehältern in den Herrentoiletten öffentlicher Gebäude
- Antragsteller/-in:
-
GRÜNE x Partei Ratsfraktion
Martina Schiller
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antragsvorlage
- Federführung:
- Politik
- Bearbeitung:
- Ratsgremien
- Konsequenzen:
- Keine Angabe zu finanziellen Konsequenzen (Berichte od. Anträge); Keine Angabe zu klimatischen Konsequenzen (Berichte od. Anträge)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Kenntnisnahme
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24.02.2026
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Vorberatung
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05.03.2026
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Erledigt
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Betriebsausschuss SBO
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Beschlussfassung
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10.03.2026
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Erledigt
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Beirat für Menschen mit Behinderung
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Kenntnisnahme
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18.03.2026
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17.06.2026
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und den zuständigen Gremien zu berichten,
- ob und in welchen öffentlichen Gebäuden die Installation geeigneter Hygienebehälter zur diskreten Entsorgung von Inkontinenz- und anderen Hygieneartikeln in den Herrentoiletten sinnvoll und umsetzbar ist,
- welche einmaligen Investitions- sowie laufenden Betriebs-, Reinigungs- und Entsorgungskosten hierdurch entstehen würden,
- und welche organisatorischen Voraussetzungen hierfür erforderlich wären.
Die Ergebnisse sind den Gremien in Form einer Kosten- und Planungsübersicht vorzulegen.
Sachverhalt
Inkontinenz betrifft einen erheblichen Teil der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen sowie Personen mit chronischen Erkrankungen, nach operativen Eingriffen oder mit Behinderungen. Viele Betroffene sind im Alltag auf Einlagen oder vergleichbare Inkontinenzhilfsmittel angewiesen.
Während in Damentoiletten Hygienebehälter zur diskreten Entsorgung seit Langem Standard sind, fehlen entsprechende Möglichkeiten in Herrentoiletten häufig. Dies erschwert eine hygienische und würdevolle Entsorgung und kann dazu führen, dass Betroffene öffentliche Einrichtungen meiden oder ihre Aufenthalte einschränken.
Neben Aspekten der Würde, Teilhabe und Barrierefreiheit können fehlende Entsorgungsmöglichkeiten auch praktische Folgen haben, etwa durch unsachgemäße Entsorgung über Toilettenanlagen mit daraus resultierenden Verstopfungen oder erhöhtem Reinigungs- und Wartungsaufwand.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Einrichtung geeigneter Entsorgungsmöglichkeiten in öffentlichen Gebäuden hinsichtlich Bedarf, Umsetzbarkeit und Kosten prüfen zu lassen.
