Antrag (Koalition SPD-Grüne-FDP) - A/16/1093-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Umsetzung des Handlungskonzeptes „Flüchtlinge in Oberhausen“.

 

Mit dem Konzept ist eine Handlungsgrundlage und Orientierung für die Flüchtlingsarbeit in Oberhausen geschaffen.

 

Der Zuzug von Flüchtlingen wird von der Stadt Oberhausen nicht als temporär begrenztes Phänomen betrachtet, sondern als gesellschaftlicher Tatbestand und Chance. Daher ersetzt dieses Konzept nicht die Erarbeitung eines perspektivischen Orientierungsrahmens. Das Handlungskonzept Flüchtlinge ist ein elementarer Bestandteil des kommunalen Integrationskonzeptes. Das bedeutet, alle sich daraus ergebenden Konsequenzen – gerade auch die langfristigen – müssen für alle gesellschaftlichen Bereiche der Stadtgesellschaft dezernatsübergreifend reflektiert und umgesetzt werden.

Der Umgang mit den verschiedenen kulturellen Hintergründen und Nationalitäten sowie mit den durch Flucht und Verfolgung entstandenen Traumata macht eine besondere Sensibilisierung aller Beteiligten für das Erkennen individueller Notsituationen erforderlich. Dafür und für die Findung von entsprechenden Problemlösungen sind Fortbildungsangebote für alle an der Flüchtlingsarbeit Beteiligten unerlässlich.

 

Auf dieser Grundlage beschließt der Rat der Stadt weitergehende Maßgaben:

 

  1. Zielbereich Wohnkonzept / Unterbringung
    1.           Die Stadt Oberhausen verfolgt das Ziel, Flüchtlinge verstärkt in Privatwohnun­gen unterzubringen. Die derzeitige Quote von rd. 30 % soll schrittweise bis zum Ende 2017 auf 50 % ausgebaut werden, sofern der Wohnungsmarkt dies zulässt.
      Welche Quote dabei erreicht wird, ist abhängig von der Zahl der zuziehenden Flüchtlinge.
    2.           Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird weiterhin erforderlich blei­ben. Die Planung und Errichtung von zukünftigen Gemeinschaftsunter­künften soll im gesamten Stadtgebiet verteilt erfolgen. Um dies zu erreichen, sind ggfs. private Flächen anzumieten bzw. zu pachten oder zu kaufen. Als Richtwert sollen bei der Planung zukünftiger Standorte pro Flüchtling 7,85 qm zu Grunde ge­legt werden. Die Wohneinheiten in den Gemeinschaftsunterkünften sollen i.d.R. mit maximal 4 Personen belegt werden.
      Die zukünftigen Gemeinschaftsunterkünfte sollen für 100 bis 150 Flüchtlinge geplant werden, in Ausnahmefällen bis zu 200.
      In den Gemeinschaftsunterkünften sollen gesonderte Kinderbetreuungsräume, und eine Außenspielflächen mit Spielgeräten sowie Freizeit- und Gemeinschaftsräume berücksichtigt werden.
      An jedem Standort ist ein Hausmeisterdienst vorzusehen.
       
    3.           Die Stadt Oberhausen prüft die Umsetzung eines kommunalen Wohnungs­bauprogrammes als weiteren Baustein für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dabei sollen Bundes- und Landesprogramme zur Finanzierung herangezogen werden.
      Die Stadt Oberhausen wird weiterhin zielgerichtet auf Investoren und Wohnungsbaugenossenschaften zugehen, um auch privaten Wohnungsbau für Flüchtlinge zu initiieren.
    4.           Sollten der Zustrom an die Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlingen die vorgenannten Unterbringungsmöglichkei­ten überschreiten nicht ausreichen, sind nicht mehr benötigte Schul- und Verwaltungsgebäude nur für einen vorübergehenden Zeitraum zu nutzen.

 

  1. Zielbereich Betreuung

Menschenwürdige Unterbringung und garantierte Grundversorgung müssen durch Betreuungsangebote ergänzt werden.
Diese tragen dazu bei, den Alltag der Menschen sinnvoll und aktiv zu gestalten sowie eine tragfähige individuelle Lebensperspektive zu entwickeln.

 

2.1Neben der Betreuung durch Fachkräfte der Verwaltung kommt hier den Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, den Bürgerinitiativen und Verbän­den eine besondere Bedeutung zu.
Sinnvollerweise soll dieser Personenkreis bereits bei der Gestaltung von Ge­meinschaftsunterkünften eingebunden werden. Die Einbindung von Nachbar­schaften, ehrenamtlichen Helfern, Bürgerinitiativen und Verbänden in die sich anschließende Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen – auch in Privat­wohnungen – ist für die Integration unerlässlich und muss von der Verwaltung unterstützt werden.
Die Beteiligung von Flüchtlingen an der Gestaltung ihres Umfeldes soll nach Möglichkeit sichergestellt werden.

 

2.2Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah ein Kommunikationskonzept zu entwickeln und vorzulegen, um den Informationsfluss für alle Beteiligten sicherzustellen.

 

2.3Ein Team von Sozialarbeitern/-pädagogen soll die Begleitung und Betreuung von Flüchtlin­gen in Privatwohnungen und in den Gemeinschaftsunterkünften si­cherstellen. Sie sind das Bindeglied zwischen den Nachbarschaften, Flücht­lingsinitiativen und den Flüchtlingen selbst.

Die Stadt Oberhausen strebt einen Betreuungsschlüssel von 1 : 150 Flüchtlingen an.

 

2.4Ohne Grundkenntnisse der deutschen Sprache ist die Organisation und Bewälti­gung des alltäglichen Lebens sowie gewollte Integration nicht möglich. Die Flüchtlingskinder erlernen die deutsche Sprache spielerisch vor allem in der Kin­dertagesstätte und in der Schule. Für die Erwachsenen sind spezielle Ange­bote nötig.
Über die Integrationskurse der VHS hinaus müssen in Zusammenarbeit mit den Bildungsträgern sämtliche angebotene Förder­programme bis hin zu den ehrenamtlichen Aktivitäten ausgeschöpft werden.
 

2.5Die hohe Zahl der Kinder und Jugendlichen stellt uns vor besondere Herausfor­derungen. Ausreichende Kindertagesstätten und schulische Ange­bote für die unterschiedlichen Bedarfe sind Grundvoraussetzung für sinnvolle Integrationsbemühungen. Sozialpädagogische, außerunterrichtliche Beglei­tung der Kinder aber auch eines Teils der Eltern müssen gewährleistet sein.
Gemeinsam mit den Berufskollegs ist eine Konzeption zu erarbeiten, wie Ju­gendliche in Ausbildungsberufe vermittelt und später in den Arbeitsmarkt in­tegriert werden können.

Die Ermöglichung der Aufnahme einer Ausbildung, Beschäftigung oder Arbeit soll für alle ausbildungs- und arbeitsfähigen Flüchtlinge unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden. Darüber hinaus soll ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit gefördert werden.
 

2.6Unbegleitete Kinder und Jugendliche benötigen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe eine besondere Unterstützung.

 

2.7Die gesundheitliche Erstversorgung von Flüchtlingen ist durch den Bereich Gesund­heitswesen sicherzustellen. Neben der Um die weitergehenden ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung sicherzustellen, tritt die Stadt Oberhausen schnellstmöglich der Rahmenvereinbarung zwischen Gesundheitsministerium NRW, Krankenkassen und Kommunalen Spitzenverbänden bei sind zukünftig durch die Politik Rahmenbedingungen zu schaffen, die der besonderen Situation der Flüchtlinge Rechnung tragen.
Der Fachbereich Gesundheit wird auf die niedergelassenen Ärzte zugehen, um gemeinsam mit ihnen das Projekt eines Gesundheitswegweisers umzusetzen. In diesem soll auch auf die sprachlichen Kompetenzen des medizinischen Personals / der Ärzte hingewiesen werden.

Das vorhandene Angebot von Gesundheitsmediatoren soll auf den Bereich der Flüchtlingsunterkünfte zur niederschwelligen Beratung ausgeweitet werden.

 

2.8Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu evaluieren und den Ratsgremien regelmäßig Bericht zu erstatten.

 

3.Zielbereich Rückführung Vermeidung unnötiger Härten

Die Entscheidung über die Rückführung von Flüchtlingen trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Im Inte­resse der längerfristig bzw. dauernd bleibenden Menschen ist angesichts der voraus­sichtlich beschränkt bleibenden Unterbringungsmöglichkeiten eine umgehende Rückführung nach erfolgter Bundesentscheidung unumgänglich.

Es wird gewährleistet, dass Flüchtlinge unter Berücksichtigung eventuell vorhandener Sprachbarrieren umfassend über ihren Rechtsstatus informiert werden.

In Oberhausen wurde bisher schon versucht, die gesetzlichen Vorgaben zur Abschiebepraxis möglichst humanitär im Interesse der betroffenen Menschen umzusetzen. Das beinhaltet die Vermeidung unnötiger Härten und eine sorgfältige Einzelfallprüfung, um Beschädigung an Leib und Seele zu vermeiden. Deshalb sollten unangekündigte Abschiebungen nur in Ausnahmefällen stattfinden.

 

 

4.Die Weltlage hat sich dramatisch verändert. Zu viele Menschen sind durch Krieg, Verfolgung und Hunger in große Not geraten. Millionen haben sich auf den Weg gemacht in eine bessere Zukunft. Das im Grundgesetz verankerte Asylrecht kann dieser Vielfalt der Migrationsursachen nicht gerecht werden und muss deshalb durch ein modernes Zuwanderungsgesetz ergänzt werden.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2014 die Verwaltung beauftragt, die Flüchtlingsarbeit im Rahmen einer Gesamtkonzeption weiter zu entwickeln mit dem Ziel, auf die steigenden Zuzugszahlen zu reagieren und dabei auf die Erfordernisse der Zielgruppe wie Beratung, Unterstützung und Begleitung einzugehen.

 

Das Handlungskonzept Flüchtlinge ist die Grundlage für die kommunale Flüchtlingspolitik in Oberhausen. Es ist kein statisches Konzept, sondern wird den Handlungsanforderungen der kommenden Jahre immer wieder anzupassen sein.

 

Unter Begleitung des Rhein-Ruhr-Instituts für Sozialforschung und Politikberatung e.V. in Duisburg wurde der vorliegende Entwurf des Handlungskonzeptes erstellt, dessen Aufbau Rahmen in der Sitzung des Sozialausschusses am 17.06.15 vorgestellt wurde.

Der Entwurf des Handlungskonzeptes wird parallel zum Beratungsgang in den Gremien auch dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Ratsfraktionen, des Integrationsrates, der Glaubensgemeinschaften, der Wohlfahrtverbände, der Polizei, der freien Träger und der Verwaltung, mit der Möglichkeit der Stellung­nahme zugeleitet.

Im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes werden weitere Entscheidungen der politischen Gremien erforderlich sein. Hierzu werden die entsprechenden Beratungsvorlagen the­menbezogen zugeleitet.

Loading...