Berichtsvorlage - M/16/1076-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

 

Mit Datum vom 21.05.2015 wurde die Stadt Oberhausen im Zusammenhang mit dem geplanten Energiepark Styrumer Ruhrbogen per Mail von der ABO Wind AG, Rheine angeschrieben.

Die ABO Wind AG teilte mit, von einem regionalen Stadtwerk beauftragt worden zu sein, den Standort für die Errichtung einer Windenergieanlage planerisch zu prüfen.

Die Verwaltung wurde in der Mail um eine exakte Gebietskategorie-Zuordnung an den relevanten Immissionsorten gebeten. Die Lage der Punkte wurde in einem Lageplan dargestellt, der dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.

Für das Stadtgebiet der Stadt Oberhausen waren dabei die Aufpunkte IP 01 bis IP 05 relevant. Folgende Einschätzung wurde an die ABO Wind AG weitergeben:

IP 01: Am Ruhrufer – WR (Reine Wohngebiete, § 3 BauNVO)
Grundlage: § 34(2) BauGB

IP 02: Am Ruhrufer – WA (Allgemeine Wohngebiete, § 4 BauNVO)
Grundlage: Bebauungsplan Nr. 137 B

IP 03: WA (Allgemeine Wohngebiete, § 4 BauNVO)
Grundlage: Bebauungsplan Nr. 137 B

IP 04: Speldorfer Straße – WR (Reine Wohngebiete, § 3 BauNVO)
Grundlage: § 34(2) BauGB B

IP 05: Speldorfer Straße – WR (Reine Wohngebiete, § 3 BauNVO)
Grundlage: § 34(2) BauGB

Ergänzend ist zum Bebauungsplan 547 Behrensstraße / Blockstraße anzumerken, dass dieser noch nicht rechtskräftig ist. In dem Entwurf des Bebauungsplans sind für die Wohnbebauung „Reine Wohngebiete“ gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.

Zurzeit werden die letzten Details zum Erschließungsvertrag geklärt. Ebenfalls wird die Stadt Mülheim gemäß § 2 (2) BauGB an der Aufstellung des Bebauungsplans beteiligt. Sollte die Stadt Mülheim eine Stellungnahme abgeben, ist hierüber im Zuge des Satzungsbeschlusses eine Abwägung zu führen.

 

 

 

 

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Anlagen

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