Beschlussvorlage - B/17/5586
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergebnis zum Prüfauftrag zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Bergstraße zwischen der Straße Am Steinberg und Gildenstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Jan Rohlfing
- Verantwortung:
- Frau Mauksch, Herr Dr. Palotz
- Konsequenzen:
- Drucksache hat finanzielle Konsequenzen (siehe Sachverhalt); Drucksache hat keine klimatischen Konsequenzen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Osterfeld
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Anhörung
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03.09.2024
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Erledigt
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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12.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Radverkehrsführung auf der Bergstraße zwischen der Straße Am Steinberg und der Gildenstraße wie beschrieben auf der Fahrbahn zu markieren.
Für die Markierungsarbeiten, Piktogramme und der Installation von Verkehrsschildern stehen finanzielle Mittel in Höhe von 15.000 € (brutto) bei der Finanzstelle 560012010190 – Gemeindestraßen und sonstige öffentl. Verkehrsflächen, Kostenart 522160 – Aufwendungen für Radwegeinfrastruktur – im Jahr 2024 zur Verfügung.
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung Osterfeld hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie die Radverkehrsführung auf der Bergstraße zwischen der Straße Am Steinberg und Gildenstraße (Fahrtrichtung Gildenstraße) verbessert werden kann. Dabei sind die Vorschläge aus der Begründung zu beachten.
Bei der Bergstraße handelt es sich um eine Kreisstraße. Bei einer Verkehrserhebung im April 2024 wurden täglich etwa 4.000 Kraftfahrzeuge, darunter ca. 240 Fahrzeuge des Schwerverkehrs (z.B. Lkw und Busse), gezählt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt zwischen der Straße Am Steinberg und Westfälischer Straße bei 50 km/h und zwischen Westfälischer Straße und Gildenstraße bei 30 km/h.
Auf der Bergstraße wird der Radverkehr im Bestand von der Teutoburger Straße bis zur Straße Am Steinberg bereits auf der Fahrbahn geführt. Im weiteren Verlauf wird der Radverkehr überwiegend auf einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg geführt. Die Mindestbreite benutzungspflichtiger Radwege gemäß VwV-StVO beträgt 1,50 m und ist auf dem gesamten Abschnitt der Bergstraße nicht durchgängig gegeben (siehe Abbildung 1). Da Radfahrende und Fußgänger:innen sich den Bereich teilen, ist eine Radwegbreite von 1,50 m in den Nebenanlagen nicht durchgängig umsetzbar. Diese gemeinsame Führung verunsichert und gefährdet Fußgänger:innen und wird dem Anspruch des Radverkehrs nur unzureichend gerecht.
Abbildung 1: Radwegführung Bergstraße, Höhe Welsche Straße (Quelle: eigenes Foto)
Um die Sicherheit für Radfahrende in Richtung Gildenstraße zu erhöhen und Konflikte mit dem Fußverkehr zu vermeiden, ist daher eine Neugestaltung der Radverkehrsführung von der Straße Am Steinberg bis zur Gildenstraße erforderlich.
Die neue Radverkehrsführung ist in der Anlage dargestellt und nachfolgend beschrieben.
Abschnitt Am Steinberg bis Welsche Straße
Der Radverkehr wird derzeit in Richtung Rheinische Straße auf einem Hochbordradweg geführt, was zu gefährlichen Situationen führt, insbesondere im Bereich zwischen Fußweg und Bushaltestelle GEWO/Bergstraße. In Gegenrichtung ist ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn vorhanden. Im westlichen Bereich, zwischen Rothebuschstraße und der Haltestelle GEWO/Bergstraße, sind Längsparkplätze vorhanden, während auf der Ostseite (Fahrtrichtung Gildenstraße) Fahrzeuge senkrecht parken (siehe Abbildung 2). Die schlechte Sicht beim rückwärts Ausparken führt generell zu Risiken bei der Ausfahrt in den fließenden Verkehr, da der Radverkehr sehr spät vom ausfahrenden Kraftfahrer gesehen wird.
Abbildung 2: Senkrechtparkplätze (links), Längsparkplätze (rechts) (Quelle: eigenes Foto)
Auf Straßen mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h und höher ist eine besonders gesicherte Führung des Radverkehrs anzustreben, insbesondere auf stark befahrenen Hauptverkehrsstraßen. Eine Führung auf Fahrbahnniveau (Radfahrstreifen und Schutzstreifen) ist vorzuziehen, insbesondere auf Bergabstrecken, wie in diesem Bereich.
Zur Verbesserung der Situation soll in Fahrtrichtung Rheinische Straße ebenfalls ein Schutzstreifen mit einer Breite von 1,50 m markiert werden. Zusätzlich wird ein Sicherheitstrennstreifen zu den in Schrägaufstellung parkenden Fahrzeugen von 0,75 m markiert, um die Verkehrssicherheit beim Rückwärtsausparken für den Radverkehr zu verbessern.
Die verbleibende Restfahrbahnbreite beträgt nach Umsetzung mindestens 4,50 m, welche für die vorhandene Verkehrsleistung und den vorhandenen Schwerverkehrsanteil ausreichend ist.
Abschnitt Welsche Straße bis Rheinische Straße
Zwischen Welsche Straße und Rheinische Straße liegt im Bereich der Unterführung die Fahrbahnbreite bei lediglich 3,60 Metern und ist somit zu schmal für die Markierung eines Schutzstreifens. Daher muss der Radverkehr im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr geführt werden. Es soll geprüft werden, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen) eingesetzt werden kann, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen. Eine Anpassung der Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Unterführung soll zusätzlich signalisieren, dass Radfahrende und Kfz-Verkehr die Fahrbahn gemeinsam nutzen. Zur Verdeutlichung der Verkehrssituation werden sogenannte Radverkehr-Piktogrammketten eingesetzt, die den Mischverkehr klar kennzeichnen und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden auf die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn lenken. Der Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aus Januar 2023 erlaubt und regelt die Nutzung dieser Piktogrammketten. Sie sind besonders an Engstellen im Verlauf von regelmäßig befahrenen Radnetzabschnitten sinnvoll und werden ebenso an Streckenabschnitten eingesetzt, an denen die Benutzungspflicht paralleler Radwege aufgehoben wurde. Der Hochbordradweg kann weiterhin genutzt werden.
Die aktuelle Verschwenkung des Radverkehrs nach rechts in die Rheinische Straße zur Fußgängerampel führt zu Verwirrung und zu erhöhtem Unfallrisiko, da Autofahrende dies als Rechtsabbiegen missverstehen könnten. Durch die Führung im Mischverkehr entfällt diese Verschwenkung, und der Radverkehr kann mit dem Kfz-Verkehr zusammen über die Kreuzung geführt werden, wodurch sich die Sichtbeziehungen zwischen Kfz- und Radverkehr verbessern und sich daraus resultierend die Sicherheit am Knotenpunkt erhöht.
Abschnitt Rheinische Straße bis Westfälische Straße
Der Abschnitt von der Rheinischen Straße bis zur Westfälischen Straße misst etwa 60 Meter und hat eine Fahrbahnbreite von etwa 9 Metern. Auf einem Großteil der Strecke wird die Fahrbahn durch eine Abbiegerspur zusätzlich in Anspruch genommen, wodurch die Markierung eines Schutzstreifens aufgrund des vorhandenen Querschnittes nicht möglich ist (siehe Abbildung 3). Piktogrammketten sollen hier die gemeinsame Nutzung der Fahrbahn durch Radfahrende und den Kfz-Verkehr verdeutlichen.
Abbildung 3: Fahrbahn Rheinische Straße – Westfälische Straße (Quelle: eigenes Foto)
Abschnitt Westfälische Straße bis Gildenstraße
Zwischen Westfälischer Straße und Gildenstraße ist die Bergstraße eine Einbahnstraße mit beidseitigen Längsparkplätzen. Die Restfahrbahnbreite beträgt 3,60 Meter, der Radverkehr ist hier in Gegenrichtung freigegeben. In Tempo-30-Zonen sollte der Radverkehr im Mischverkehr geführt werden. Eine weitere Anpassung für den Radverkehr ist daher nicht notwendig.
Die geplanten Arbeiten entlang der Bergstraße, von der Straße Am Steinberg bis zur Gildenstraße, beinhalten die Markierung von Schutzstreifen auf der Fahrbahn in Abschnitten, in denen die Straßenbreite dies zulässt. Zusätzlich werden Sicherheitstrennstreifen zu den Senkrechtparkplätzen markiert, um die Sichtbarkeit und Sicherheit beim Rückwärtsausparken zu verbessern. In Bereichen mit schmalerer Fahrbahnbreite werden Piktogrammketten und Verkehrsschilder verwendet, um den Radverkehr sicher im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr zu führen.
Die Gesamtkosten betragen rund 15.000 € brutto und sind für das Haushaltsjahr 2024 beim Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen, Kostenart 522160 - Aufwendungen für Radwegeinfrastruktur eingeplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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