Beschlussvorlage - B/17/3514-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Hessenstraße
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Mobilität
- Bearbeitung:
- Martina Schleuter
- Verantwortung:
- Mauksch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Sterkrade
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Anhörung
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01.06.2023
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Geplant
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Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuss
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Beschlussfassung
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21.06.2023
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Sachverhalt
Begründung
Das Straßenbauprogramm 2021/2022 wurde am 17.12.2022 vom Rat beschlossen. Für die Hessenstraße von der Oldenburger Straße bis zur Bayernstraße ist ein Vollausbau als Teil des investiven Straßenbaus vorgesehen. Die Hessenstraße wird dabei in den Abschnitten Oldenburger Straße bis Mecklenburger Straße und Mecklenburger Straße bis Bayernstraße betrachtet.
Im aktuellen Straßen- und Wegekonzept 2023 – 2027 ist die Hessenstraße mit den laufenden Nummern 152 (Abschnitt Oldenburger Straße bis Mecklenburger Straße) und 153 (Mecklenburger Straße bis Bayernstraße) aufgeführt. Der Beginn der Maßnahmen wird ab dem 3. Quartal 2023 angestrebt.
Der Bebauungsplan Nr. 543 gehört zu der Hessenstraße und sieht die Pflanzung von acht Laubbaumhochstämmen innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche vor, welche jeweils eine 6 m² Baumscheibe vorweisen.
Die Wasserführung im Bereich der Fahrbahn ist stark gestört. Es werden Kanalarbeiten von der Oldenburger Straße bis zur Bayernstraße durchgeführt. Dabei wird der Kanal mit einem Liner saniert. Im Anschluss der Kanalbaumaßnahme erfolgt ein Vollausbau der Straße.
Die Straße wurde im Separationsprinzip hergestellt. Der Neuausbau erfolgt ebenfalls im Separationsprinzip und erlaubt den Begegnungsverkehr.
Die Straße weist einige Schäden sowohl im Bereich der Fahrbahn, als auch auf den Gehwegen auf. Im aktuellen Bestand gibt es derzeit nahezu keine öffentlichen Grünflächen.
In dem Abschnitt zwischen der Oldenburger Straße und der Mecklenburger Straße werden 22 öffentliche Parkflächen angelegt, um den Verkehrsteilnehmern ausreichend Platz zum Parken zu bieten. 10 öffentliche Grünflächen befinden sich an und zwischen den Parkflächen und tragen zur Optimierung des Mikroklimas bei. Im gesamten Abschnitt verfügen die Gehwege über eine Breite von 2,00 bis 2,88 m. Die Fahrbahn hat eine durchgehende Breite von 5,50 m und eine Führung mit Versätzen trägt zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit bei.
Der Abschnitt zwischen der Mecklenburger Straße und der Bayernstraße weist zwei baulich angelegte Parkflächen im westlichen Bereich vor. Im weiteren Straßenverlauf ist das einseitige Parken auf der südlichen Seite der Fahrbahn möglich. Die Fahrbahn hat eine durchgehende Breite von 5,50 m. Auf der Höhe von Hausnr. 10 befindet sich eine Einengung, welche mit einer Absenkung das Queren von Fußgängern ermöglicht und zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit beiträgt. Es werden fünf öffentliche Grünflächen angelegt. Die Gehwege haben im gesamten Abschnitt eine Breite von 2,00 bis 2,64 m. Es ist vorgesehen, Unterflurcontainer für die Entsorgung von Glasabfällen zu verwenden, um die Lärmimmission zu reduzieren.
Es haben zwei verbindliche Anliegerversammlungen im Sinne des §8a Absatz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) für die Baumaßnahme stattgefunden. Die Anliegerversammlung für den Abschnitt Mecklenburger Straße bis Bayernstraße hat am 21.11.2022 stattgefunden, für den Abschnitt Oldenburger Straße bis Mecklenburger Straße am 28.11.2022.
Bei den Versammlungen gab es einige Anmerkungen, welche sich auf die Fahrgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer bezogen. Aus diesem Grund wurde bei der Überarbeitung der Pläne eine Einengung eingeplant bzw. in Bereichen mit einem größeren Querschnitt auf eine lineare Fahrbahnführung verzichtet. Durch diese Fahrbahnführung wurden Parkflächen in Queraufstellung ermöglicht. Somit konnte die bemängelte Zahl der öffentlichen Parkplätze leicht erhöht werden. Es hat einige Anmerkungen gegeben, dass Anlieger keine öffentlichen Grünflächen wünschen. Allerdings sieht der Bebauungsplan öffentliches Grün vor und auch vereinzelte Grünflächen wirken dem Klimawandel entgegen.
Die Kosten für den Kanal- und Straßenbau betragen für die Hessenstraße insgesamt 3.105.351 €. Finanziert werden die Kosten über das Budget des Kanalbauprogramms (Finanzstelle 560011030100000 – Kanalbauprogramm)
Die Maßnahme ist beitragspflichtig nach KAG.
Nach aktuellem KAG-Recht besteht die Aussicht auf Förderung der Anliegerbeiträge. Die Stadt Oberhausen wird dazu einen entsprechenden Zuschussantrag auf der Grundlage des umlagefähigen Aufwands stellen. Grundlage für die Förderung ist die Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge, die zum 31.12.2026 außer Kraft tritt. Grundsätzlich besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Der umlagefähige Aufwand, der grundsätzlich durch die Grundstückseigentümer/innen zu tragen wäre, wird zurzeit auf 350.000 € für den Abschnitt Mecklenburger Straße bis Bayernstraße und auf 235.000 € für den Abschnitt Oldenburger Straße bis Mecklenburger Straße geschätzt. Die Straßenbaubeiträge werden derzeit zu 100 % als förderfähig eingestuft, so dass die Grundstückseigentümer/innen nach derzeitiger Sach- und Rechtslage vollständig entlastet werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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744 kB
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2
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(wie Dokument)
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722,5 kB
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