Beschlussvorlage - B/16/1046-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau von städtischen Kindertageseinrichtungen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Verantwortung:
- D. Ingenerf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.08.2015
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.08.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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14.09.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt
- die Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung (KTE) am Standort der ehemaligen Knappenschule, Uhlandstr. 35. Die Oberhausener Gebäudemanagement GmbH (OGM GmbH) wird mit Umsetzung der Baumaßnahme als Projektplaner entsprechend des Leistungsvertrages beauftragt;
- die Erweiterung der städt. KTE am John-Lennon-Platz mit 3 Gruppen. Die OGM GmbH wird mit der Umsetzung der Baumaßnahme als Projektplaner entsprechend des Leistungsvertrages beauftragt;
- die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für investive Leistungen wie folgt zur Verfügung zu stellen:
Investitionsnr. Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
310006010101000KTE-John-785100 Anlage im Bau (AiB)
Lennon-Platz Hochbaumaßnahme 918.040,00
31000601010100KTE-John-785120 AiB: Hochbaumaßnahme, 63.700,00
Lennon-Platz Projektsteuerung OGM
Deckungsvorschlag
Investitionsnr. Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
310006010100600KTE-OB-Ost785110 AiB Hochbaumaßnahme OGM 948.040,00
310006010100600KTE-OB-Ost785120 AiB: Hochbaumaßnahme, 33.700,00
Ingenieurkosten OGM
Der Haushaltsplanentwurf 2016 wird per Veränderungsnachweisung (VN) entsprechend angepasst (sowohl Einzahlungs- als auch Auszahlungsbudget).
- die außerplanmäßige Mittelbereitstellung für konsumtive Leistungen (Abbruch Knappenschule) wie folgt zur Verfügung zu stellen:
AuftragBezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR
310006010190 Kindergärten521150 Aufwendungen für Sanierung
„Gebäude- und
Grundstücksunterhaltung“ 65.000,00
Deckungsvorschlag
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Seit 01. August 2013 hat jedes Kind mit Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf eine Tagesbetreuung in Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Bedarfsdeckung an Plätzen für Kinder nach Vollendung des 3. Lebensjahres ist in Oberhausen seit Jahren mit einem Bedarfsdeckungsgrad von 90 % stabil. Die Bedarfsdeckung an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren konnte seit 2010 von 10,4 % auf aktuell rd. 35 % gesteigert werden. Entgegen der Bevölkerungsprognose aus 2010 war bereits in den vergangenen 2 Jahren zu verzeichnen, dass ein Geburtenrückgang weiter greift, allerdings sich die Kinderzahlen auf einem höheren Niveau als ursprünglich prognostiziert entwickeln. Der Zuzug von Familien nach Oberhausen trägt dazu bei. Auch ein gesteigertes Nachfrageverhalten nach Betreuungsangeboten ist zu verzeichnen. Der aktuelle Zuzug von Familien aus Krisengebieten erhöht ebenfalls dauerhaft den Bedarf. Diese Situation macht es erforderlich das Angebot an Betreuungsplätzen in Oberhausen sowohl mit temporären als auch mit dauerhaften Lösungen zu sichern bzw. auszuweiten. Neben bereits erfolgten Maßnahmen bzw. sich in der Umsetzung befindlichen Planungen soll noch in 2015 mit der Errichtung einer 6-gruppigen Kindertageseinrichtung am Standort der ehemaligen Knappenschule und mit der Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung am John-Lennon-Platz mit 3 Gruppen begonnen werden.
- Standort Oberhausen-Ost (ehemalige Knappenschule)
Am Standort der ehemaligen Knappenschule, Uhlandstr. 35 wird eine Kindertageseinrichtung mit sechs Gruppen für Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zur Einschulung entstehen. Die dichte Bebauung in Oberhausen-Ost bietet nur begrenzt geeignete Flächen zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung. Die Fläche der ehemaligen Knappenschule ist aufgrund ihrer unmittelbaren Nachbarschaft zur Grünanlage „Uhlandpark“ für die Betreuung von Kindern u. a. aus pädagogischer Sicht besonders gut geeignet.
Die Trägerschaft der KTE wird, nach Abfrage in der Trägerlandschaft von Kindertageseinrichtungen, die Stadt Oberhausen übernehmen.
Da sich ein Umbau der vorhandenen Gebäudestruktur des ehemaligen Schulgebäudes für eine kindergartengerechte Nutzung gemäß Prüfung der OGM GmbH nicht wirtschaftlich darstellen lässt, ist ein Abriss mit anschließender Neubebauung unumgänglich.
Die Kosten des Abrisses der entbehrlichen Gebäude betragen nach Schätzung der OGM GmbH ca. 65.000,00 EUR. Einerseits ist das Gebäude Knappenschule für die Instandhaltung nicht an einen Hauptunternehmer vergeben worden, andererseits waren die Abrisskosten in der Gebäudeunterhaltungsplanung der OGM GmbH nicht vorgesehen und überschreiten hierdurch die Verpflichtungen aus dem Leistungsvertrag. Für diese Sonderleistung ist die OGM GmbH zusätzlich zu entlohnen. Eine entsprechende Sonderrechnung wird erfolgen und im Haushaltsjahr 2015 kassenwirksam zu begleichen sein.
Lediglich das Gebäude des Offenen Ganztages bietet sich weiterhin für eine Folgenutzung für die Jugendarbeit an und bleibt deshalb erhalten.
Für die aktuellen Nutzer der ehemaligen Knappenschule werden derzeit alternative Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
Entsprechend der Berechnung der OGM GmbH werden die Kosten für die Baumaßnahme ca. 1.918.000,00 EUR brutto zzgl. 394.000,00 EUR Honorarkosten (brutto) betragen. Hinzu kommen Kosten für die Projektsteuerung durch die OGM GmbH in Höhe von 96.900,00 EUR (brutto). Für das Jahr 2015 wird bereits mit einem Kostenabfluss in Höhe von 200.000,00 EUR für die Baumaßnahme und 200.000,00 EUR für die Honorarkosten gerechnet.
Die in 2015 veranschlagten Mittel für die Außenanlage und die benötigten Restbeträge werden per VN in 2016 neu abgebildet. Die Restbeträge werden durch die in 2016 veranschlagten Mittel für die KTE-John-Lennon-Platz gedeckt.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 450.000,00 EUR gegenüber, die für den U3-Ausbau mit Zuwendungsbescheid vom 09.06.2015 bewilligt wurden. Hiervon werden in 2015 voraussichtlich 150.000,00 EUR vereinnahmt. Die übrigen Zuschussmittel in Höhe von 300.000,00 EUR werden in 2016 kassenwirksam abgerufen. Dieses Verfahren ist gemäß Zuschussbescheid nicht zuschussschädlich.
- Standort KTE John-Lennon-Platz
Die Erweiterung der Städt. KTE Villa Kunterbunt erfolgt um 3 Gruppen. Aufgrund der Größe von dann insgesamt 9 Gruppen könnten daraus formal zwei Einrichtungen mit zwei eigenständigen Betriebserlaubnissen entstehen. Die räumliche Nähe erfordert dennoch eine alltägliche Zusammenarbeit innerhalb einer konzeptionellen Gesamtausrichtung. Die bauliche Gestaltung muss diesem Aspekt Rechnung tragen, weshalb der bereits beauftragte Anbau eines Mehrzweckraumes zur Nutzung beider Einrichtungen vorgesehen ist.
Insgesamt soll die Baumaßnahme entsprechend der Berechnung der OGM GmbH 1.274.000,00 EUR brutto zzgl. Honorarkosten in Höhe von 218.000 EUR brutto kosten. Die benötigten Mittel sind im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2016 veranschlagt.
Aus haushaltsrechtlichen Gründen müssen die Aufträge der einzelnen Baufirmen vorab in der Auftragshöhe gebucht werden. Von den 700.000,00 EUR für die geplanten Auftragsvergaben werden jedoch nur 300.000,00 EUR kassenmäßig im Jahr 2015 abfließen. Bei den Honorarkosten wird mit einer Auszahlung im Jahr 2015 in Höhe von 150.000,00 EUR gerechnet.
Die Beauftragung der OGM GmbH für die Planungs- und Steuerungsarbeiten der Baumaßnahme erfolgt in Höhe von 63.700,00 EUR brutto. Die kassenmäßige Wirksamkeit in 2015 wird in Höhe von 57.300,00 EUR erfolgen.
Den Auszahlungen stehen Einzahlungen in Form von Zuschussmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von insgesamt 306.000,00 EUR gegenüber, die für den U3-Ausbau mit Zuwendungsbescheid vom 09.06.2015 bewilligt wurden. Die Vereinnahmung der Zuwendung erfolgt komplett entsprechend des Zuwendungsbescheides in 2016.
Hinsichtlich der Umsetzung der vorgenannten Baumaßnahmen handelt es sich somit lediglich um eine finanztechnische Verschiebung innerhalb der Haushaltsjahre 2015/16, einerseits um einen kurzfristigen Maßnahmebeginn in 2015 und andererseits einen ordnungsgemäßen Abschluss in 2016 zu gewährleisten.
Unter anderem auf der Grundlage der aktuellen Vorausberechnung der Bevölkerung für die Stadt Oberhausen von 2015 bis 2025 des Bereiches 4-5 – Statistik und Wahlen – erarbeitet der Bereich 3-1 – Kinder, Jugend, Bildung – aktuell den Entwicklungsplan Frühkindliche Bildung 2016 bis 2021, der den politischen Gremien im 1. Halbjahr 2016 zur Beratung vorgelegt wird. Diese Entwicklungsplanung wird wiederum Grundlage für die weitere Ausbauplanung an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sein.
