Beschlussvorlage - B/16/1033-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, überplanmäßig Mittel für das Haus der Jugend (Place2Be) wie folgt zur Verfügung zu stellen:

 

 

 

InvestitionsmaßnahmeBezeichnungFinanzpositionBezeichnung              Betrag in EUR

 

540009020106100Masterplan     785110Anlage im Bau607.060,00

InnenstadtHochbaumaß-

Haus der Jugendnahme OGM

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Eine Finanzierung der Investitionsmaßnahme erfolgt unterjährig unter Beachtung der verbindlichen Kreditobergrenze der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/15/3006-01

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ X ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am 30.09.2013 unter Drucksachen-Nr. B/15/3006-01 beschlossen, ein neues Jugendzentrum im Gebäude der Brüder-Grimm-Schule zu errichten.

 

Im Rahmen Stadtumbau West-Oberhausen - Innenstadt Alt-Oberhausen wurde mit Datum vom 18.10.2013 / 29.10.2013 für die Einzelmaßnahme Energetische Sanierung und Umbau des „Jugendzentrum“ inkl. Erneuerung der Freianlagen am Standort der Brüder Grimm-Schule ein Zuschussantrag gestellt. Gemäß Zuwendungsbescheid vom 06.12.2013 der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte die Bewilligung des Antrages. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben liegen bei 2.750.697,00 €. Mit Bundes- und Landesanteil erfolgte eine Zuwendung in Höhe von 80 % - somit 2.200.558,00 €.

 

Im Zuge der Mittelveranschlagung wurden für das Jahr 2015 neben den investiven Mitteln von 1.459.140,00 EUR konsumtive Mittel von 607.060,00 EUR veranschlagt. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wurde festgestellt, dass die konsumtiven Mittel für diese Maßnahme im Haushaltsjahr 2015 nicht benötigt werden, da diese investiv anfallen. Daher ist der bisher konsumtiv veranschlagte Betrag investiv überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.

 

Die konsumtiv veranschlagten 607.060,00 EUR sind auf 0 EUR zu reduzieren. Durch diese Umschichtung ist die Aktivierung im Anlagevermögen möglich.

 

Die internen Veränderungen im Haushalt haben keinen Einfluss auf die Bezuschussung und sind daher lediglich Verschiebungen im Rahmen der Zuschussmaßnahme.

 

 

 

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