31.08.2015 - 2.3 Jugendzentrum Oberhausenhier: Umschichtung von...

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Beratung

Herr Stadtv. Karschti fragt, wie die Umschichtung im Detail stattfinden soll.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras erläutert, dass es sich um eine Umschichtung von konsumtiven zu investiven Mitteln handelt. Es existiert eine Kreditobergrenze für Investitionen. Mit der Bezirksregierung wurde vereinbart, dass in diesem Jahr die nicht verausgabten Investitionsmittel des letzten Jahres zusätzlich verausgabt werden können. Daher gibt es keine Streichungen bei anderen Investitionsmaßnahmen.

Herr Stadtv. Schranz fragt, ob es sich um eine reine Verschiebung zwischen konsumtiven und investiven Mitteln handelt und damit der Sachverhalt und die Leistung dieselbe bleibt oder ob sachliche Veränderungen stattfinden.

Des Weiteren bittet Herr Stadtv. Schranz bis zur Ratssitzung am 14.09.2015 um einen Bericht bezüglich der Auftragsvergaben im Umfeld des Hauses der Jugend. Bezüglich zahlreicher  Entscheidungen hat die Rechnungsprüfung Verstöße gegen die Vergabeordnung festgestellt. Er bittet in dem Bericht um Darstellung, wie es dazu kommen konnte und wie sich das Bauvorhaben insgesamt entwickelt.

Herr Erster Beig. und Stadtk. Tsalastras erläutert, dass konsumtive statt investive Mittel geplant worden sind, so dass nun eine Umplanung erfolgt.

Herr Dezernent Schmidt sagt die Erstellung des Berichtes zu.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage ohne Votum vorberaten.