Beschlussvorlage - B/16/1007-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung (gemäß § 75 SGB VIII) von "Europa bewegen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe.
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Kinder, Jugend
- Bearbeitung:
- Sylvia Reuter
- Verantwortung:
- Gohlke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beschlussfassung
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26.08.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Verein „Europa bewegen e.V“. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.
Sachverhalt
Begründung
Der Verein „Europa bewegen e.V.“ hat am 15.04.2015 die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe beantragt. Es fanden mehrere Gespräche mit dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung statt.
Der Verein „Haus Niedermühlen e.V.“ (gegründet 23.02.1951) hat mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 25.10.2006 (B/14/1958-01) die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe erhalten. Diese Anerkennung bezog sich auf die Ermöglichung von Schullandaufenthalten, Durchführung von internationalen Begegnungen sowie Erholungsaufenthalten für Kinder, Jugendliche und Familien.
Der Verein „Haus Niedermühlen e.V.“ hat im Jahr 2014 den Teil der internationalen Jugendarbeit dem Verein „Europa bewegen e.V.“ übertragen.
In seiner Satzung vom 01.10.2014 hat der Verein „Europa bewegen e.V.“ festgelegt:
„§ 3 Zweck des Vereins
- Zweck des Vereins ist es, Begegnungen durchzuführen mit Menschen, deren gesellschaftliche Teilhabe aufgrund von wirtschaftlicher, bildungsmäßiger, körperlicher und sozialer Beeinträchtigungen im kommerziellen Bereich nicht genügend abgedeckt wird. Der Verein leistet durch Bildungs- und Begegnungsmaßnahmen einen Beitrag zum sozialen Ausgleich, zur Verständigung und zur Inklusion.
- Der Verein führt Menschen aus verschiedenen europäischen Ländern in internationalen Begegnungsmaßnahmen zusammen und entwickelt unter Einbeziehung der Teilnehmer das Programm. […]“
Die Eintragung in das Vereinsregister ist am 23.10.2014 beim Amtsgericht Duisburg erfolgt.
Der Freistellungsbescheid zur Gemeinnützigkeit vom 22.04.2015 liegt vor.
Bis 2014 erhielt der Verein „Haus Niedermühlen e.V.“ und seit 2014 der Verein „Europa bewegen e.V.“ für die internationalen Jugendbegegnungen finanzielle Förderungen des Bundes und des Landes über den Landesjugendförderplan NRW. Diese Förderungen erfolgen von den genannten Zuschussgebern direkt an den Träger.
Nach Mitteilung des Trägers nehmen jährlich 40-80 Jugendliche aus ganz Europa und Oberhausen an den Begegnungen teil. In 2015 waren es 24 Oberhausener Jugendliche, auch aus der Flüchtlingsunterkunft Weierheide, denen der Verein die Teilnahme ermöglichte.
§ 75 SGB VIII führt aus:
„(1) Als Träger der freien Jugendhilfe können juristische Personen und Personenvereinigungen anerkannt werden, wenn sie
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig sind,
- gemeinnützige Ziele verfolgen,
- auf Grund der fachlichen und personellen Vorraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind, und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter der Voraussetzung des Abschnitt 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.“
Die Satzung, der Auszug aus dem Vereinsregister, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und eine Darstellung der Ziele und Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe, die namentliche Benennung der betreuenden Personen, sowie eine Beschreibung der internationalen Begegnungen der letzten Jahre liegen dem Bereich Kinder, Jugend, Bildung vor.
Damit liegen, nach Prüfung durch die Verwaltung, die Vorraussetzungen für eine öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII vor.
Der Geschäftsführer des Vereins, Hermann-Josef Wagner nahm am 18.06.2015 an der Sitzung der Arbeitsgruppe Jugendarbeit gem. § 78 SGB VIII teil und stellte dort seine Arbeit dar. Die Arbeitsgruppe hat die Anerkennung befürwortet.
Die Verwaltung schlägt somit dem Jugendhilfeausschuss vor, dem Antrag des Vereins „Europa bewegen e.V.“ auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe zu entsprechen.
Anlagen
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