26.08.2015 - 3.1 Anerkennung (gemäß § 75 SGB VIII) von "Europa b...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Verein „Europa bewegen e.V“. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.

 

 

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Beratung

Die Arbeit des Vereines wird durch Herrn Wagner näher vorgestellt.

 

Im Anschluss beschließt der Jugendhilfeausschuss einstimmig die Vorlage.

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Beschluss

Beschluss

 

Der Verein „Europa bewegen e.V“. mit Sitz in Oberhausen, erhält die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Rechtsgrundlage für die Entscheidung sind der § 75 SGB VIII und die Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage