Beschlussvorlage - B/16/0926-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt

 

  1. für das Jahr 2016 die Einstellung und Übernahme nach Ausbildungsabschluss unter Berücksichtigung der in der Vorlage beschriebenen Kriterien von
    • 33 Auszubildenden (ohne Feuerwehr) und
    • 21 Berufspraktikanten/innen im Anerkennungsjahr,

 

  1. die Berufsbildung behinderter und benachteiligter junger Menschen in Oberhausen mit jährlich bis zu zwei Stellen. Alternativ sollen Beschäftigungsmöglichkeiten für nicht ausbildungsfähige junge Menschen, die eine behindertengerechte Tätigkeit in der Verwaltung nachgehen können, im genannten Umfang gefunden werden.
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Konsequenzen

Konsequenzen

 

Der finanzielle Mehraufwand für die geplanten Einstellungen beträgt 1,75 Mio..

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

  1.        Allgemeine Verwaltung

 

Grundlage für die Ermittlung des Personalbedarfes und damit auch für die Einstellung von Nachwuchskräften ist die systematische jährliche Fortschreibung der Personalbedarfsberechnung, welche den Personalbedarf in den unterschiedlichen Berufsgruppen - Büromanagement, mittlerer und gehobener/höherer Verwaltungsdienst - abbildet. Das System der Personalbemessung basiert auf einer rechnerischen, quantitativen Personalbedarfsbemessung, die von einem stichtagsbezogenen Ist-Personalbestand ausgeht und über harte Fakten (z. B. Fluktuation, Übernahme von Nachwuchskräften) wie auch auf Erfahrung basierenden Prognosen (z. B. Beurlaubung, Berufsgruppenwechsel, ungeplante Dienstaustritte) zu der Berechnung der Einstellungszahlen führt. Zudem berücksichtigt das Berechnungssystem die noch zu erfolgende Stelleneinsparung aufgrund des Haushaltskonsolidierungsplans 2012 ff.

 

Der sich hieraus errechnete Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung im Jahr 2019 in den verschiedenen Berufsgruppen der allgemeinen Verwaltung wie folgt:

 

 

gehobener/höherer Dienst

mittlerer Dienst

Büromanagement

21

26

14

61

 

 

  1. Haushaltskonsolidierungsprozess

 

Der Haushaltssanierungsplan 2012 ff sieht die Einsparung von 50 % der jährlich durch die natürliche Fluktuation freiwerdenden Stellen im Bereich der allgemeinen Verwaltung vor. Hierbei bezieht sich die Fluktuationsprognose auf den Zeitraum 2012 – 2021.  Dieser Entscheidung folgend wurde die Einsparvorgabe für die Gesamtlaufzeit der Fluktuationsprognose eingerechnet. Im Betrachtungsjahr der Übernahme nach Ausbildung, also 2019, bestehen nach dieser Fluktuationsprognose max. 17 externe Einstellungs- bzw. Übernahmemöglichkeiten, die sich anteilig verteilt wie folgt darstellen:

 


gehobener/höherer Dienst

mittlerer Dienst

Büromanagement

6

7

4

17

 

  1. Ausbildungsmarkt in Oberhausen

 

Nach dem Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit waren Ende April 2015 seit Beginn des Berufsberatungsjahres im Oktober letzten Jahres in Oberhausen 1.034 Bewerber/innen noch unversorgt und 515 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Die Quote der unbesetzten Berufsausbildungsstellen je unversorgte Bewerber/in liegt bei 0,50 %. Unabhängig wie sich im laufenden Jahre die Zahl noch entwickelt, müssen perspektivisch mehr Ausbildungsplätze für Jugendliche bereit stehen. Die Verwaltung kann mit einem Angebot von 17 Stellen entsprechend der HSP-Linie nur geringe Impulse für die örtlichen Betriebe setzen. Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen der Bestenauslese Ausbildungsplätze auch Bewerber/innen aus anderen Städten zu Gute kommen. Die Verwaltung beabsichtigt gerade mit Blick auf diesen letzten Punkt erneut einen Ausbau des vorhandenen Ausbildungsmarketings, um das Interesse bei den Oberhausener Schülerinnen und Schülern für eine Ausbildung in der Verwaltung zu wecken. Neben einer Ausbildungsanzeige in den Printmedien und den einschlägigen Internetforen werden u. a. die Kontakte mit den Schulen und Migrantenorganisationen intensiviert und eine Facebookseite „Ausbildung“ eingerichtet, um auch einen zeitgemäßen medialen Zugang zu den Jugendlichen zu eröffnen.

 

  1. Ausbildungskapazität in der Verwaltung

 

Um dem Personalbedarf, dem Haushaltskonsolidierungsprozess und dem Ausbildungsmarkt in Oberhausen, Rechnung zu tragen, beabsichtigt die Verwaltung unter Ausschöpfung der Ausbildungskapazität die Einstellungskontingente für die jeweiligen Berufsgruppen festzusetzen. Die Verwaltung beabsichtigt zudem, dass die Nachwuchskräfte mit guten Leistungen und persönlicher Eignung auf Basis des aktualisierten Bedarfs nach der Ausbildung entweder unmittelbar im Anschluss an die Ausbildung oder nach Ablauf einer einjährigen Bewährungszeit unbefristet übernommen werden.

 

Berufsgruppe gehobener/höherer Dienst

Im Berufsbild „Stadtinspektoranwärter/in“ sind insgesamt 12 Ausbildungsplätze vorgesehen. Davon sollen wie auch im Vorjahr bis zu zwei Beschäftigte über einen Berufsgruppenwechsel die Chance erhalten, ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zu absolvieren. Damit fördert die Verwaltung die beruflichen Weiterbildungsmöglichkeiten für vorhandenes besonders qualifiziertes Personal, so dass insgesamt 12 Personen ein Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung aufnehmen. Soweit Aufstiege in dem erwarteten Umfang nicht zum Tragen kommen, sollten die reservierten Plätze an externe Ausbildungsbewerber/innen vergeben werden.

 

Unter Berücksichtigung der Einstellungen aus den Jahren 2014 und 2015 befinden sich mit den 12 Neueinstellungen zum 01.09.2016 zeitgleich 29 Personen im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst. Soweit vorhandene Nachwuchskräfte ihr Studium unplanmäßig vorzeitig beenden müssen, ist beabsichtigt, das Einstellungskontingent 2016 im entsprechenden Umfang aufzustocken. Eine darüber hinausgehende Ausweitung der Ausbildungskapazität ist aufgrund der enorm gestiegenen Anforderungen an die Praxisausbildung derzeit leider nicht möglich.

 

Berufsgruppe mittlerer Dienst

Der Personalbedarf im mittleren Dienst ist rechnerisch der Höchste. Daher sind in diesem Berufsbild 12 Verwaltungsfachangestellte eingeplant. Zum Stichtag 01.09.2016 befinden sich damit 20 Nachwuchskräfte in Ausbildung.

 

Berufsgruppe Büromanagement

Zum 01.09.2015 startet die Verwaltung in dem im Jahr 2014 neu geordneten Berufsbild „Kauffrau/-mann für Büromanagement“. Während sich das Berufsbild in der Industrie, im Handel, Dienstleistung und Handwerk bereits etabliert hat, zeigt sich der öffentliche Dienst in Bezug auf die Ausschreibung entsprechender Ausbildungsplätze eher zurückhaltender.

 

Die Stadt Oberhausen knüpft die Erwartung an eine breite Verwendungsmöglichkeit, insbesondere im Rahmen des kontinuierlichen Prozesses der Umwandlung von Schreibdienststellen in Mischarbeitsplätze. Das neue Berufsprofil ist gekennzeichnet durch Büro- und Geschäftsprozesse, die kaufmännische und bürowirtschaftliche Kern- bzw. Grundqualifikationen abdecken. Durch die Vermittlung von Kenntnissen in mindestens zwei von insgesamt zehn Wahlqualifikationen, ist nicht nur eine passgenauere Ausbildung für die Verwaltung als bisher erreichbar, auch bleibt das Berufsbild mit Blick auf die Einsatzmöglichkeiten deutlich variabler als bisher.

 

Der rechnerisch ermittelte Personalbedarf ist in diesem Berufsbild am niedrigsten. Die Verwaltung beabsichtigt letztlich auch vor dem Hintergrund, dass in der Umsetzung des Berufsbildes noch keine Erfahrungen gesammelt wurden, aber auch mit Blick auf die erst im Aufbau befindlichen Ausbildungsinfrastruktur, für das Einstellungsjahr 2016 die Einrichtung von acht Ausbildungsplätzen.

 

 

 

  1. Aktion „100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in NRW“

 

Bereits seit 2010 unterstützt die Stadt Oberhausen die Förderaktion des Landes Nordrhein-Westfalen in enger Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Oberhausen. Fünf Teilnehmer/innen haben bereits bei der Verwaltung eine Ausbildung entweder als „Verwaltungsfachangestellte/r“ oder „Kauffrau/-mann für Bürokommunikation“ erfolgreich durchlaufen. Aktuell befinden sich noch zwei Nachwuchskräfte in der Ausbildung.

 

Die Stadt Oberhausen will auch zukünftig Wege zur inklusiven Berufsbildung unterstützen und entweder Menschen mit Behinderung eine betriebliche Ausbildung ermöglichen oder alternativ jungen Menschen ohne Ausbildungsperspektive Beschäftigungsmöglichkeiten bieten. Bei entsprechender Eignung soll künftig jährlich möglichst bis zu zwei Personen eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung angeboten werden.

 

Da es sich um eine Förderaktion des Landes NRW handelt, sind Ausbildungskosten nicht einzuplanen. Auch nicht ausbildungsfähige junge Menschen mit Behinderung können abhängig von der Schwere der Behinderung mit individuellen Förderprogrammen unterstützt werden.

 

 

  1.    Spezialberufe

 

  1. Im Bereich 5-3/Baugenehmigung und Bauordnung werden in den nächsten Jahren zwei Personen aus der Führungsebene ausscheiden. Die Besetzung einer Stelle sollte aus fachlicher und organisatorischer Sicht durch eine interne Ausschreibung erfolgen. Insofern ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass im Rahmen von internen Umsetzungen innerhalb des Bereiches 5-3 der Bedarf einer externen Einstellung eines/r Bauingenieurs/in im Jahr 2017 entstehen wird. Dieser Bedarf kann durch eine eigene Ausbildung abgedeckt werden. Seitens der Fachverwaltung wie auch aus organisatorischer Sicht wird die Einstellung eines/r Bauoberinspektoranwärters/in zum 01.05.2016 angestrebt.

 

  1. Die personelle Situation im Bereich der Feuerwehr wurde in dem Gutachten zur externen Organisationsuntersuchung der Firma Luelf & Rinke einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Ausgehend von der errechneten und prognostizierten Fluktuation im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, der Übernahme der Nachwuchskräfte in den nächsten Jahren sowie dem empfohlenen Personalbedarf nach Gutachtenlage, ergibt sich für das Einstellungsjahr 2016 derzeit kein ausreichender Bedarf um einen eigenständigen Vorbereitungslehrgang einrichten zu können. Soweit sich zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Ausgangslage zeigt, wird dem Rat der Stadt eine separate Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.

 

 

  1.   Berufspraktikanten/innen

 

  1. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 ist wie im Vorjahr der Einsatz von 15 Erziehern/-innen im Anerkennungsjahr beim Kinderpädagogischen Dienst, davon 14 in städtischen Kindertageseinrichtungen und einem/r Berufspraktikanten/in beim Kinderbüro, notwendig. Für personelle Veränderungen gelten die Maßstäbe der Personalvereinbarung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des KiBiz. In dieser Vereinbarung wird im § 4 der Einsatz von Berufspraktikanten/-innen geregelt. Auf dieser Grundlage werden Berufspraktikanten/-innen zur Kompensation von Fachkraft- und Ergänzungskraftstunden anteilig beim Stundenkontingent eingerechnet.

 

  1. Der Einsatz von sechs Sozialarbeitern/innen bzw. Sozialpädagogen/innen im Anerkennungsjahr in verschiedenen Bereichen der Verwaltung wird aus personalwirtschaftlicher und organisatorischer Sicht befürwortet. Das Anerkennungsjahr bietet die Möglichkeit, zum einen Berufspraktikanten/innen auf ihre Geeignetheit hin zu überprüfen und zum anderen personelle Engpässe aufzufangen, die ansonsten durch kostenintensivere externe Einstellungen kompensiert werden müssten.

 

 

 

  1.     Übersicht zu den Ausbildungsberufen/Praktika im Jahr 2016

 

 

Plätze

Gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst

 

- Stadtinspektoranwärter/in

10

- Bachelorstudium für städt. Beschäftigte

  2

Verwaltungsfachangestellte/r

12

Kauffrau/-mann für Büromanagement

  8

Bauoberinspektoranwärter/in

  1

Erzieher/innen im Anerkennungsjahr

15

Sozialarbeitern/innen bzw. Sozialpädagogen/innen
im Anerkennungsjahr

  6

Inklusionsplätze

  2

 

 

insgesamt

56

 

 

 

Kurzfassung

 

Die Einstellung der Nachwuchskräfte erfolgt auf Basis der aktuell vorgenommenen Personalbedarfsermittlung für das Jahr 2019 unter Berücksichtigung des Beschlusses des Rates der Stadt Oberhausen zur Haushaltssicherung 2012 ff.

 

Die finanziellen Konsequenzen sind detailliert beschrieben; ergänzende Informationen ergeben sich aus den Anlagen.

 

vgl. 2015

Neueinstellungen im Jahr 2016= ca. 1.75 Mio. EUR1,55 Mio. EUR

 

Gesamter Ausbildungsblock in den Jahren
2016 bis 2019 (Anlage 2)= ca. 3.64 Mio. EUR3,25 Mio. EUR

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