Beschlussvorlage - B/16/0873-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss 2014
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Finanzen
- Bearbeitung:
- Jaqueline Huhn
- Verantwortung:
- Stöhr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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11.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt
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Beschlussfassung
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22.06.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 101 GO.
Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 (siehe 5.3.2.1 / 6.7.1.1) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 (siehe 5.3.2.2 / 6.7.1.2) zu.
Sachverhalt
Begründung
Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gem. den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Gem. § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:
Ergebnisrechnung zum 31.12.2014
Der Jahresabschluss 2014 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag, der mit 62.373 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Fehlbedarf (= 51.705 TEUR) höher ausfällt.
Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2014 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Ergebnisrechnung | PLAN 2014 (in TEUR) | IST 2014 (in TEUR) | Abweichung PLAN 2014 IST 2014 |
Ordentliche Erträge | 670.718 | 657.001 | - 13.717 |
Ordentliche Aufwendungen | 671.013 | 681.617 | + 10.604 |
Ordentliches Ergebnis | - 295 | - 24.616 | - 24.321 |
Finanzergebnis | - 51.410 | - 37.757 | + 13.653 |
Jahresergebnis | - 51.705 | - 62.373 | - 10.668 |
Finanzrechnung zum 31.12.2014
Der Jahresabschluss 2014 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag, der mit 42.042 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 37.625 TEUR) ausgewiesen wird.
Finanzrechnung | PLAN 2014 (in TEUR) | IST 2014 (in TEUR) | Abweichung PLAN 2014 IST 2014 |
Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 649.123 | 634.520 | - 14.603 |
Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 670.035 | 668.336 | - 1.699 |
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit | - 20.912 | - 33.816 | - 12.904 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 23.753 | 16.454 | - 7.299 |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 40.466 | 24.680 | - 15.786 |
Saldo aus Investitionstätigkeit | - 16.713 | - 8.226 | + 8.487 |
Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag | - 37.625 | - 42.042 | - 4.417 |
Bilanz zum 31.12.2014: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Aktiva | Mio. EUR | Passiva | Mio. EUR |
1. Anlagevermögen | 1.704 | 1. Eigenkapital | 0 |
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 1.1 Allgemeine Rücklage | 0 |
1.2 Sachanlagen | 1.486 | 1.2 Ausgleichsrücklage | 0 |
1.3 Finanzanlagen | 218 | 2 Sonderposten | 440 |
2. Umlaufvermögen | 50 | 2.1 für Zuwendungen | 372 |
2.1 Vorräte | 9 | 2.2 für Beiträge | 65 |
2.2 Forderungen und sonstige | 36 | 2.3 für Gebührenausgleich | 3 |
Vermögensgegenstände |
| 3. Rückstellungen | 453 |
2.4 Liquide Mittel | 5 | 3.1 Pensionsrückstellungen | 395 |
3. Aktive Rechnungsabgrenzung | 18 | 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten | 1 |
4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag | 1.042 | 3.3 Instandhaltungsrückstel- lungen | 4 |
Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz | 281 | 3.4 Sonstige Rückstellungen | 53 |
Jahresfehlbetrag 2008 | 122 | 4. Verbindlichkeiten | 1.899 |
Jahresfehlbetrag 2009 | 128 | 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen | 297 |
Jahresfehlbetrag 2010 | 156 | 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditäts- sicherung | 1.566 |
Jahresfehlbetrag 2011 | 68 | 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 12 |
Jahresfehlbetrag 2012 | 52 | 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen | 4 |
Jahresfehlbetrag 2013 | 73 | 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten | 16 |
Verrechnungen § 43 (3) GemHVO | 84 | 4.8 Erhaltene Anzahlungen | 4 |
Jahresfehlbetrag 2014 | 62 |
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Verrechnungen § 43 (3) GemHVO | 16 | 5. Passive Rechnungsabgrenzung | 22 |
| 2.814 |
| 2.814 |
(aggregierte Bilanz 2014)
Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.042 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 37,03 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2014
Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige / außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.3.1 / 6.7.1).
Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“
Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2014 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.
Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d.h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.
Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit
- der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
(siehe 5.3.2.1 / 6.7.2.1),
- der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.3.2.1/ 6.7.2.1) und
- der Rat bei der Feststellung (siehe 5.3.2.2 / 6.7.2.2),
den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:
- die Rechnungsabgrenzungen
- die Wertberichtigungen
- die Bildung und Auflösung von Rückstellungen
Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.3.2.1/6.7.2.1 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.3.2.2/6.7.2.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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6,5 MB
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|
2
|
(wie Dokument)
|
3,1 MB
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