Beschlussvorlage - B/16/0873-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt den Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis und überweist ihn an den zuständigen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung und Erstellung des Schlussberichtes gem. § 59 Abs. 3 GO i.V.m. § 101 GO.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 (siehe 5.3.2.1 / 6.7.1.1) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt Oberhausen stimmt der Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen  Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 (siehe 5.3.2.2 / 6.7.1.2) zu.

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Konsequenzen

Bezug

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[ ]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Gemeinde hat, gem. § 95 GO NRW i.V.m. § 37 GemHVO, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist, aufzustellen. Gem. den Vorgaben des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Dies umfasst die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Gem. § 95 Abs. 3 GO wurde der Entwurf des Jahresabschlusses vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt. Nachfolgend werden die wesentlichen Eckdaten des Entwurfes dargestellt:

 

 

Ergebnisrechnung zum 31.12.2014

 

Der Jahresabschluss 2014 zum Ergebnishaushalt ist gekennzeichnet durch einen Fehlbetrag, der mit 62.373 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Fehlbedarf (= 51.705 TEUR) höher ausfällt.

 

Das Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo des „ordentlichen Ergebnisses“ und des „Finanzergebnisses“. „Außerordentliche Ergebnisse“ werden nicht ausgewiesen, da keine entsprechenden Geschäftsvorfälle im Haushaltsjahr 2014 zu verzeichnen waren. Darüber hinaus sind Detailinformationen dem Entwurf des Jahresabschlusses zu entnehmen.

 

Ergebnisrechnung

PLAN 2014

(in TEUR)

IST 2014

(in TEUR)

Abweichung

PLAN 2014

IST 2014

Ordentliche Erträge

670.718

657.001

- 13.717

Ordentliche Aufwendungen

671.013

681.617

+ 10.604

Ordentliches Ergebnis

- 295

- 24.616

- 24.321

Finanzergebnis

- 51.410

- 37.757

+ 13.653

Jahresergebnis

- 51.705

- 62.373

- 10.668

 

Finanzrechnung zum 31.12.2014

 

Der Jahresabschluss 2014 zum Finanzhaushalt ist gekennzeichnet durch einen Finanzmittelfehlbetrag, der mit 42.042 TEUR gegenüber dem vom Rat der Stadt ursprünglich beschlossenen Finanzmittelfehlbedarf (= 37.625 TEUR) ausgewiesen wird.

 

Finanzrechnung

PLAN 2014

(in TEUR)

IST 2014

(in TEUR)

Abweichung

PLAN 2014

IST 2014

Einzahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

649.123

634.520

- 14.603

Auszahlung aus lfd. Verwaltungstätigkeit

670.035

668.336

- 1.699

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

- 20.912

- 33.816

- 12.904

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

23.753

16.454

- 7.299

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

40.466

24.680

- 15.786

Saldo aus Investitionstätigkeit

- 16.713

- 8.226

+ 8.487

Finanzmittelüberschuss/

-fehlbetrag

- 37.625

- 42.042

- 4.417

 

 

 

 

Bilanz zum 31.12.2014: Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage

 

Aktiva

Mio. EUR

Passiva

Mio. EUR

1. Anlagevermögen

1.704

1. Eigenkapital

0

1.1    Immaterielle

       Vermögensgegenstände

0

    1.1 Allgemeine Rücklage

0

    1.2 Sachanlagen

1.486

    1.2 Ausgleichsrücklage

0

    1.3 Finanzanlagen

218

2 Sonderposten

440

2. Umlaufvermögen

50

    2.1 für Zuwendungen

372

    2.1 Vorräte

9

    2.2 für Beiträge

65

    2.2 Forderungen und sonstige

36

    2.3 für Gebührenausgleich

3

          Vermögensgegenstände

 

3. Rückstellungen

453

    2.4 Liquide Mittel

5

    3.1 Pensionsrückstellungen

395

3. Aktive Rechnungsabgrenzung

18

    3.2 Rückstellungen für Deponien

          und Altlasten

1

4. Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag

1.042

    3.3 Instandhaltungsrückstel-

          lungen

4

Fehlbetrag aus Eröffnungsbilanz

281

    3.4 Sonstige Rückstellungen

53

Jahresfehlbetrag 2008

122

4. Verbindlichkeiten

1.899

Jahresfehlbetrag 2009

128

    4.2 Verbindlichkeiten aus

         Krediten für

          Investitionen

297

Jahresfehlbetrag 2010

156

    4.3 Verbindlichkeiten aus

          Krediten zur Liquiditäts-

          sicherung

1.566

Jahresfehlbetrag 2011

68

    4.5 Verbindlichkeiten aus      

           Lieferungen und Leistungen

12

Jahresfehlbetrag 2012

52

    4.6 Verbindlichkeiten aus

          Transferleistungen

4

Jahresfehlbetrag 2013

73

    4.7 Sonstige Verbindlichkeiten

16

Verrechnungen § 43 (3) GemHVO

84

    4.8 Erhaltene Anzahlungen

4

Jahresfehlbetrag 2014

62

 

 

Verrechnungen § 43 (3) GemHVO

16

5. Passive

    Rechnungsabgrenzung

22

 

2.814

 

2.814

(aggregierte Bilanz 2014)

 

Die Schulden auf der Passivseite übersteigen das Vermögen auf der Aktivseite um 1.042 Mio. €. Daraus resultiert eine negative Eigenkapitalquote von 37,03 %. Aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages konnten keine Rücklagen nachgewiesen werden.

 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2014

 

Die in § 83 GO NRW enthaltenen Verfahrensregelungen und Zuständigkeiten für überplanmäßige / außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen sind auf Erfordernisse und die Ausführungen des Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsjahres ausgelegt (siehe 5.3.1 / 6.7.1).

 

Anlässlich der Beratungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2013 im Rat der Stadt Oberhausen wurde darum gebeten, „dass sämtliche Ratsbeschlüsse zu apl. oder üpl. Aufwendungen zukünftig der Vorlage zum Thema „Jahresabschluss“ beigefügt werden sollten.“

Als Anlage 2 beigefügt ist eine Übersicht der im Jahr 2014 durch den Rat der Stadt Oberhausen beschlossenen überplanmäßigen bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen. Enthalten sind auch die Kenntnisnahmen der durch den Stadtkämmerer bewilligten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen des Rates der Stadt Oberhausen.

 

Soweit Aufwendungen – auch erhebliche – erst im Rahmen des Jahresabschlusses (d.h. nach dem offiziellen Buchungsschluss) dem abgelaufenen Haushaltsjahr wirtschaftlich zugeordnet werden können, bedarf es nicht des in § 83 GO NRW bestimmten Verfahrens.

 

Vielmehr können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit

 

-                     der Stadtkämmerer bei der Aufstellung des Jahresabschlusses

(siehe 5.3.2.1 / 6.7.2.1),

-                     der Oberbürgermeister bei der Bestätigung (siehe 5.3.2.1/ 6.7.2.1) und

-                     der Rat bei der Feststellung (siehe 5.3.2.2 / 6.7.2.2),

 

den erforderlich gewordenen Aufwendungen zustimmen. Zu den Abschlussbuchungen (nicht abschließend) zählen:

 

-                     die Rechnungsabgrenzungen

-                     die Wertberichtigungen

-                     die Bildung und Auflösung von Rückstellungen

 

Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Abschlussbuchungen, die zu überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen geführt haben, dargestellt.

 

Im Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Stadtkämmerer/der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.3.2.1/6.7.2.1 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 (2) Satz 1 GO NRW. Der Rat der Stadt Oberhausen nimmt die Bewilligung zur Kenntnis.

 

Im  Rahmen seiner Zuständigkeit bewilligt der Rat der Stadt Oberhausen die unter Ziffer 5.3.2.2/6.7.2.2 dargestellten überplanmäßigen / außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen.

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Anlagen

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