Beschlussvorlage - B/16/0736-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, dass der Bereich 3-2/Soziales einen Förderantrag zum ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) stellt. Im Falle einer Bewilligung des Förderantrags sind entsprechend dem beifügten Finanzierungsplan bei den dort aufgeführten Einzelpositionen entsprechende Mittel bereit zu stellen (Laufzeit 2015 – 2018).

 

Für das Haushaltsjahr 2015 beschließt der Rat, eine positive Bewilligung unterstellt, einen außerplanmäßigen Aufwand / eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 344.314,29 EUR beim

 

Auftrag 320005020404 – BiWAQ

Kostenart 531800 – Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche

 

bereit zu stellen.

 

Deckung: Außerplanmäßiger Mehrertrag in gleicher Höhe beim gleichem Auftrag, Kostenart 414000 – Zuweisungen vom Bund.

 

Die Jahre 2016 – 2018 werden im Rahmen der Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

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Konsequenzen

Bezug

 

Drucksache Nr. B/16/0547-01 (Interessenbekundung der Stadt Oberhausen zum ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit“ (BIWAQ))

 

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

 keine     

 ja       [x] (siehe Sachdarstellung/Anlage)  

 

b) Sonstige:

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Am 03.11.2014 startete der Aufruf für die neue Förderrunde (2015-2018) des ESF-Bundesprogramms “Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier“ (BIWAQ) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Auswahl der Projekte erfolgt über ein zweistufiges Verfahren und besteht aus einem Interessenbekundungs- und einem anschließenden Antragsverfahren. Gefördert werden arbeitsmarktpolitische Projekte, die

  • die nachhaltige Integration von arbeitslosen/langzeitarbeitslosen Frauen und Männern über 26 Jahre in Beschäftigung fördern (Handlungsfeld 1),
  • zu einer Stärkung der lokalen Ökonomie beitragen (Handlungsfeld 2) sowie 
  • über die Verknüpfung mit weiteren Handlungsfeldern der integrierten Stadtentwicklung einen zusätzlichen Quartiersmehrwert bewirken und die innerstädtische Kohäsion verbessern.

 

Grundsätzliche Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Projekte in den Gebieten des Städtebauförderungsprogramms “Soziale Stadt“ stattfinden und konzeptionell sowie in der Umsetzung in die integrierte Stadtentwicklung eingebunden sind. Im Handlungsfeld 1 können in begründeten Fällen die Familien der o.g. Zielgruppe einbezogen werden, um “Armutskarrieren“ von Kindern und Jugendlichen frühzeitig entgegen zu wirken.

 

Am 18.11.2014 wurde im Verwaltungsvorstand der Beschluss gefasst, das Dezernat 3 mit der Federführung für die Erstellung und Einreichung der Interessenbekundung (IB) zu beauftragen. Die Erfüllung der damit zusammenhängenden koordinierenden Aufgaben wurde dem Bereich 3-2/Soziales übertragen. Die IB der Stadt Oberhausen wurde fristgerecht am 12.12.2014 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eingereicht.

 

Mit dem Schreiben vom 11.02.2015 wurde dem Bereich 3-2/Soziales mitgeteilt, dass die IB der Stadt Oberhausen für das Antragsverfahren ausgewählt wurde. Der Förderantrag muss bis spätestens zum 18.03.2015 (23:59 Uhr) über das Onlinesystem “Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds“ (ZUWES) in elektronischer Form eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung der rechtsverbindlich unterzeichneten Papierversion beim Bundesverwaltungsamt (BVA) endet am 25.03.2015 (Posteingangsstempel).

 

Der Sozialausschuss hat am 17.12.2014 beschlossen, „dass der Bereich 3-2/Soziales, im Falle einer positiven Bewertung der Interessenbekundung, einen Förderantrag kooperativ erarbeitet und beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreicht" (Drucksache Nr. B/16/0547-01).

 

Unter Bezugnahme auf diese Beschlussfassung sowie auf der Grundlage der in der eingereichten IB (siehe Anlage 1 zur Drucksache Nr. B/16/0547-01) aufgeführten Projektinhalte und Zielsetzungen (Output- und Ergebnisindikatoren) wurde ein Förderantrag erarbeitet und zur Fristwahrung vorab elektronisch eingereicht.

 

Das geplante Projekt “Lokale Eingliederung in Oberhausen (LEO) - Beratung und Arbeit im Stadtteil“ (Durchführungszeitrum: 01.04.2015 bis 31.12.2018) gliedert sich in die folgenden vier Teilprojekte:

  • Kommunale Gesamtkoordination (Teilprojekt 1)
  • Beratungszentrum für Arbeit, Gesundheit und Familie (Teilprojekt 2)
  • Urbaner Gartenbau (Teilprojekt 3)
  • Migranten/innenspezifisches Mentoring (Teilprojekt 4)

 

Im Hinblick auf die Umsetzung der Teilprojekte 2, 3 und 4 ist die Weiterleitung von Zuwendungsbestandteilen an drei externe Teilprojektträger (ZAQ - Zentrum für Ausbildung und berufliche Qualifikation Oberhausen e.V., RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier e.V. und die kurbel – Katholisches Jugendwerk Oberhausen gGmbH) geplant.

 

Zielgruppe des Projektes sind arbeitslose bzw. nichterwerbsfähige Frauen und Männer im Alter über 26 Jahren. Ihre nachhaltige Integration in Beschäftigung soll gefördert werden. Im Fokus der Projektumsetzung stehen (aufgrund des besonderen Handlungsbedarfs) Langzeitarbeitlose, sog. Personen mit Migrationshintergrund und – in der Regel weibliche – Alleinerziehende. Im Zuge der Umsetzung des Teilprojektes 2 sollen auch die Belange der Familienangehörigen der o.g. Zielgruppe berücksichtigt werden. Der Kindergesundheitsbericht der Stadt Oberhausen (2011) hat den engen Zusammenhang zwischen sozialem Status und variierender Gesundheitschancen Heranwachsender belegt und den entsprechenden Handlungsbedarf verdeutlicht.  

 

Umgesetzt werden soll das Projekt in den beiden “Soziale Stadt“-Gebieten „Innenstadt/Alt-Oberhausen“ und „Lirich“. Die Bevölkerungs- und Familienstruktur dieser beiden städtischen Teilräumen ist durch einen überdurchschnittlichen Anteil an Alleinerziehendenhaushalten, kindereichen Familien und sog. Personen mit Migrationshintergrund gekennzeichnet. Die Arbeitslosenquote, der Langzeitsarbeitslosenanteil und die SGB II-Quote (Armutsindikator) sind im Vergleich zur Gesamtstadt (deutlich) erhöht. Dies gilt im besonderen Maße für den Sozialraum „Innenstadt/Alt-Oberhausen“.

 

 

Ausgaben- und Finanzierungsplan:

 

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des geplanten Projektes belaufen sich für die Gesamtlaufzeit 01.04.2015 bis 31.12.2018 auf 1.997.972,33 Euro. Der Umfang der eingeplanten Bundeszuwendung beträgt hiervon 1.797.201,92 Euro.

 

Im Antrag muss die Stadt Oberhausen deutlich machen, dass sie als Antragstellerin und projektdurchführende Institution die Hauptverantwortung für die Projektumsetzung und Zielerreichung trägt. Zudem ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10% in der Gesamtschau des Projektes (alle vier Teilprojekte) darzustellen (siehe Anlage 1b). Der Eigenanteil kann in Form von Geldleistungen oder geldwerter Leistungen (z.B. Personalfreistellung) erbracht werden. Es ist vorgesehen, einen Teil des kommunalen Eigenanteils über vorhandenes Personal im Bereich Soziales darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund wurden im Teilprojekt 1 (Kommunale Gesamtkoordination) direkte Personalkosten in Höhe von 127.197,74 Euro für eine Projektleitung (0,46-Stelle) zur Gewährleistung der Kommunalen Gesamtkoordination als Eigenmittel (Personalfreistellung) der Stadt Oberhausen eingeplant. Alle weiteren mit der Erfüllung der Aufgaben der Gesamtkoordination zusammenhängenden Ausgaben sind gemäß der Förderrichtlinie BIWAQ über die sog. Restkostenpauschale (26% der direkten förderfähigen Personalausgaben) abzubilden (siehe Anlage 1a, Restkosten). Diese Mittel sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bei den entsprechenden Sachkonten bis 2018 eingeplant und müssen die Angaben im Zuwendungsantrag / Bewilligungsbescheid verbindlich berücksichtigen.

 

Der Differenzbetrag in Höhe von 344.314,29 EUR für das Jahr 2015 ist außerplanmäßig beim neu eingerichteten Auftrag 320005020404 – BiWAQ, Kostenart 531800 Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche bereit zu stellen. Gleiches gilt analog beim Auftrag 320005020404 – BiWAQ, Kostenart 414000 – Zuwendungen vom Bund für das entsprechende Ertragsbudget.

 

Für die Jahre 2016 – 2018 ist im Rahmen der Haushaltsplanung ein entsprechendes Aufwands- bzw. Ertragsbudget einzuplanen.  Dieser Differenzbetrag ist somit zu 100 % refinanziert.

 

Wie dem beigefügten Finanzierungsplan (siehe Anlage 1a) zu entnehmen ist, entstehen der Stadt Oberhausen durch die Umsetzung des Projektes keine zusätzlichen Kosten. Zudem ist die Darstellung des städtischen Eigenanteils vollständig gesichert.  

 

Zusätzlich werden von Seiten der externen Teilprojektträger Eigenmittel in Höhe von 40.501,24 Euro in die Finanzierung des Projektes eingebracht.

 

Hieraus ergibt sich dann auf der Ebene des Gesamtprojektes jahresübergreifend eine Gesamtsumme von Eigenmitteln (sowohl der Stadt als auch der externen Teilprojektträger) in Höhe von 200.770,42 Euro. Dies entspricht einem Eigenanteil in Höhe von mindestens 10,0 % der förderfähigen Gesamtausgaben.  

 

 

 

 

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Anlagen

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