Beschlussvorlage - B/16/0674-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Hauptausschuss nimmt nach § 24 GO NRW i. V. m. § 14 Hauptsatzung die als Anlagen beigefügten Beschwerden sowie die Begründung der Verwaltung dazu zur Kenntnis und beschließt den Eingaben nicht zu entsprechen.

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Konsequenzen

Bezug

 

-

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine[x]

 

    ja[ ]

 

b) Sonstige

 

-

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Eheleute Manfred und Birgit Kaczmarek, Herrn Marjan Veselovic und Frau Ute Brzoska bitten mit Schreiben vom 20.01., 23.01. und 10.02.2015 von der geplanten Erhöhung der Grundsteuer-B abzusehen.

 

Den Anträgen ist nicht genau zu entnehmen, ob sie sich gegen die bereits am 17.11.2014 vom Rat der Stadt beschlossene, ab 2015 wirkende Erhöhung von 590% auf 640% (B/16/0370-01) oder die im Haushaltssanierungsplan 2015 ff. (B/13/0311-01, Maßnahme 153) vorgesehene, für die Veranlagungszeiträume ab 2017 geltende Erhöhung von 640% auf 670% richten.

 

Die Erhöhung der Hebesätze zur Grundsteuer-B 2012, 2015 und 2017 ist eine von vielen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Mit den bereits durchgeführten (2012 und 2015) und der geplanten (2017) Erhöhung bleibt die Stadt Oberhausen jedoch deutlich unter den Hebesätzen anderer am Stärkungspakt teilnehmenden Gemeinden. Bei der Anhebung der Hebesätze wurde zum einen dem Vorschlag der Gemeindeprüfungsanstalt gefolgt, zum anderen wurde die rechtliche Zulässigkeit der Maßnahme beachtet. Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen stellte die Rechtmäßigkeit der Hebesatzerhöhung einer Gemeinde von 600% auf 825% in seinem Beschluss vom 16.07.2013 (Aktenzeichen 14 A 2761/12) fest.

 

Aufgrund des umfangreichen Sparpaketes im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes stehen keine weiteren geeigneten Kompensationsmöglichkeiten zur Verfügung, darunter fallen auch die von den Antragstellern genannten Sparvorschläge des Bundes der Steuerzahler (BdSt), bleibt keine Alternative zu der Umsetzung der beschlossen Hebesatzerhöhungen.

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