16.03.2015 - 4.1 Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Wehling erinnert an seinen eingangs gemachten Hinweis, hier nun die 02'er Drucksachen-Version zu behandeln.

Stadtv. Schranz scheint die Eingabe auf einer Positionierung des Bundes der Steuerzahler zu beruhen. Für ihn trifft die Aussage in der Vorlage, dass es aufgrund des umfangreichen Sparpaketes im Rahmen des Haushaltssanierungsplanes keine Alternative zu der Umsetzung der beschlossen Hebesatzerhöhungen gibt, nicht zu. Alternativlos ist selten etwas. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung bei ihrer Positionierung bleibt und die Beschwerde nicht positiv bescheidet.

Stadtv. Große Brömer hat Verständnis für die Feststellung der Verwaltung, dass die Vorschläge zu Einsparpotentialen des Bundes der Steuerzahler keine Alternative dazu sind, den Hebesatz nicht zu erhöhen. Daher stimmt er dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - hat mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der BOB-Fraktion und der Gruppe Bürgerliste Oberhausen bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion beschlossen, den Eingaben der Eheleute Kaczmarek sowie des Herrn Veselovic und der Frau Brzoska nicht zu entsprechen.