Beschlussvorlage - B/16/0619-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

1. Der Rat nimmt die Entwicklung der LAH sowie des von ihr bislang betriebenen CCO zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt stimmt zu, dass ab dem 01.01.2016

a) die LAH das CCO vollständig (Veranstaltung und Gastronomie) in Eigenregie betreibt

oder

b)  der Gesamtbetrieb des CCO (Veranstaltung und Gastronomie) auf Grundlage einer entsprechenden Ausschreibung auf einen Dritten übertragen wird

oder

c) der Veranstaltungsbereich weiterhin von der LAH betrieben wird; der Gastronomiebetrieb ist auszuschreiben und auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses auf einen Dritten zu vergeben.

 

3. Den Mitgliedern des Aufsichtsrates der LAH wird empfohlen, die hierfür notwendigen Beschlüsse zu fassen.

4. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der LAH wird angewiesen, die Geschäftsführung der LAH zur Durchführung des weiteren Verfahrens anzuweisen.

5. Vor Abschluss entsprechender Pacht- und/oder Betreiberverträge ist eine Beschlussfassung des Rates der Stadt sowie des Aufsichtsrates der LAH vorzusehen.

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Konsequenzen

Bezug

B/98/2909 vom 09.11.1998 - Umstrukturierung Luise-Albertz-Halle, Vereinbarung Verlustausgleich

B/02/2484 vom 08.07.2002 - Abschluss Nebenabrede Verlustausgleich

 

 

 

Konsequenzen

 

a) Finanzielle

 

    keine  [ ]

 

    ja   [ x]  siehe Begründung 

 

b) Sonstige

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Sachverhalt

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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